t. Teil
Verkehrswesen (Reichsbahn)
33
Verkehrswesen
Bestimmungen und Preise der Deutschen Reichsbahn
Fahrpreise
Die Fahrgeldeinheitssätze der Reichsbahn betragen für 1 Kilo
meter: 1. Klasse 8,7 Rpf., 2. Klasse 5,8 Rpf., 3. Klasse 4,0 Rpf-,
Militär 1,5 Rpf.
Für Hunde wird der halbe gewöhnliche Fahrpreis 3. Klasse
für Personenzüge erhoben.
Die Mindestfahrpreise betragen in der 1. Klasse 30 Rpf.,
2. Klasse 20 Rpf., 3. Klasse 15 Rpf., Militär 15 Rpf.
Für Benutzung von Schnellzügen werden folgende Zuschläge
erhoben:
1. u. 2. Klaffe
3. Klasse
1.
1— 75 km
1 RM.
0,50 RM.
2.
76—150 km
2 „
I,— „
3.
151—225 km
3 „
1,50 „
4.
226—300 km
4 „
2,— „
5.
„
über 300 km
5 „
2,50 „
Für Benutzung von Eilzügen
werden folgende Zuschläge er-
hoben:
2. Klasse
3. Klasse
1.
Ctf
3
1 — 75 km
0,50 RM.
0,25 RM.
2.
76—150 km
>,— ,,
0,50 „
3.
151—225 km
1,50 „
0,75 „
4.
226—300 km
2,— „
1,— „
5.
„
über 300 km
2,50 „
1,25 „
Bei
Benutzung von FD-3ügcii
wird außer
dem Schnellzug-
Zuschlag ein besonderer Fernschnellzugzuschlag erhoben von:
für tz'O-Züge bis 300 km 2,— RM., darüber 3,— RM.
Übergangskarten
Es ist zu erheben für den Übergang:
a) der Unterschied der Fahrpreise beider Klassen,
b) der Unterschied der Zuschläge (Eil- und Schnellzüge).
Netzkarten, Bezirkskarten usw.
Eine Fahrpreisermäßigung für Vielreisende:
a) Netzkarten umfassen Gebiete von etwa 6000—7000 km
Streckenlänge. Innerhalb der Netzkartengebiete kann der In
haber beliebig oft die Eisenbahn benutzen. Die Netzkarten
gelten auch für Eil- und Schnellzüge.
Preis für 1 Monat*) 3. Klasse 90 NM.
„ „ l „ 2. „ 120 „
„ „ 1 „ 1. „ 150 „
| 3. Klasse 30 RM.
Jede Anschlußkarte für 1 Monat*) . 2. „ 40 „
> 1. „ 50 „
_.. „ . s . c .. .. a, . I 1. Klasse 320 RM.
Eine Netzkarte für die ganze Reichsbahn \ „ 2fi0
für 1 Mona'*) kostet | ^ " 200 ' "
b) Bezirkskarten gelten einen Monat*) für kleinere Be
zirke von etwa 1000 km Streckenlänge.
Preise: für Eil- und Personenzug 3. Klasse 40 RM.
„ „ ,, ,, 2. „ 52 „
Gleichzeitig ist eine Sicherheitsgebühr zu hinterlegen.
Diese beträgt für:
Netzkarten 10,— NM.
Bezirkskarten .... 5,— „
c) Anschlußbezirkskarten werden im Anschluß an Netz- und Bc-
zirkskarten zu ermäßigtem Preis ausgegeben.
Preise: 3. Klasse >5 RM.
2. „ 20 „
d) Bezirksteilmonatskarten gelten wie die Be-
zirkskarten, jedoch nur für eine Kalenderwoche.
Preise: für Eil- und Personenzug 3. Klasse 16 RM.
„ „ „ „ 2. „ 21 „
Nähere Auskunft am Fahrkartenschalter.
*) Ohne Bindung an den Kalendermonat.
Bestimmungen über Sonntagsrückfahrkarten
1. Sonntagsrückfahrkarten werden nur für die besonders bekannt
gegebenen Verbindungen ausgegeben.
a) ü b c r Sonntag zur Hinfahrt am Sonnabend
(Samstag) von 12 Ilhr an und am Sonntag, zur Rück
fahrt am Sonnabend (Samstag) von 12 Uhr an, am
Sonntag und Montag bis 24 Uhr;
b) ttber Fe st tage — Neujahrstag, Heilige Drei Könige,
Himmelfahrtstag, nationaler Feiertag des deutschen Volkes,
Fronleichnamstag, Peter» und • Paulstag, Allerheiligen,
Bußtag und Mariä Empfängnis — zur Hinfahrt am
Tag vor dem Festtag von 12 Uhr an und am Festtag, zur
Rückfahrt am Tag vor dem Festtag von 12 Uhr an, am
Festtag und an dem darauf folgenden Tag;
Liegt ein Sonntag unmittelbar vor oder nach einem
dieser Festtage, so gelten die Sonntagsrückfahrkarten zur
Hinfahrt am Tag vor den zusammenhängenden Sonn-
und Festtagen von 12 Uhr an und an den beiden Sonn-'
und Festtagen selbst, zur Rückfahrt an den beiden
Sonn- und Festtagen, an dem vorhergehenden Tag von
12 Uhr an und an dem darauf folgenden Tag;
0) zu O st e r n , P f i n g st e n und Weihnachten wird
die Geltungsdauer jeweils besonders festgesetzt und durch
Schalteraushang und Presse bekanntgegeben.
Fällt der 27. Dezember auf einen Sonntag, so gelten die
Karten zur Rückfahrt bis zum 28. Dezember 24 Uhr.
Die Rückfahrt muß am Montag oder am Tag nach Fest-
tagen spätestens um 24 Uhr beendet sein.
2. Fahrtunterbrechung ist auf der Hin- und Rückfahrt
je einmal gestattet, auch kann die Rückreise von einem Unter-
wegsbahnhof angetreten werden.
3. Sonntagsrückfahrkarten können für die 2. und 3. Klaffe aus-
gegeben werden.
4. Der Übergang von der 3. zur 2. Klaffe ist ge-
st a t t e t. Hierfür wird der Unterschied zwischen den er-
mäßigten Fahrpreisen beider Klassen erhoben. Geht der Rei
sende nur auf der Hin- oder Rückfahrt in die 2. Klasse über,
so wird hierfür der Unterschied zwischen den Fahrpreisen
2. und 3. Klasse für Gesellschaftsfahrten mit 33%% Er
mäßigung erhoben.
5. Sonntagsrückfahrkarten gelten für alle Personenzüge. Eil-,
Schnell-, IUI-, DT- und die in den Fahrplänen mit I. be-
zeichneten Züge dürfen nur gegen Zahlung der vollen tarif
mäßigen Zuschläge benutzt werden.
6. Die Preise werden durch Schalteraushang bekannt gegeben.
7. Für Kinder vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 10. Lebens
jahre und für jüngere Kinder, für die ein Platz beansprucht
wird, ist eine Sonntagsrückfahrkarte zum halben Preis zu
lösen.
8. Abweichungen von diesen Bestimmungen werden durch
Schalteraushang bekannt gemacht.
Das Verzeichnis der Sonntagsrückfahr-
karten wird von alle„Fahrkarten ausgäbe n
unentgeltlich abgegeben.
Ausgabe von Ausflugsrückfahrkarten (Sonntagsrückfahr
karten) an Mittwochnachmittagen (Geltungsdauer von
mittags 12 Uhr bis Donnerstag 3 Uhr, Ende der Rückfahrt)
An Mittwochnachmittagen werden versuchsweise folgende Rück
fahrkarten mit 33% v. H. Fahrpreisermäßigung ausgegeben:
vcn Kassel Hbf. nach Altenbrunslar, Altenhasungen, Dransfeld
oder Witzenhausen, Fürstenwald, Fürstenwald lGabelkarte), Fürsten
wald zur Rückfahrt auch gültig mit Reichsbahn-Autobus ab Dörn-
berg, Gensungcn oder Melsungen, Grebenstein oder Zierenberg,
Grifte, Gudensberg, Guntershausen, Guxhagen, Guxhagen und
Rückfahrt von Wellerode Wald*), Hann.-Münden, Hann.-Münden
oder Helsa, Hann.-Münden oder Hofgeismar, Hann.-Münden oder
Hümme, Hann.-Münden zur Rückfahrt auch gültig von Holzhausen
mit Reichsbahn-Autobus, Harleshausen ober Kassel-Wilhelmshöhe,
*) Die Karten werden auch an Mittwochnachmittagen für die
Gegenrichtung in Kassel-Bettenhausen Söhrebahnhof ausgegeben.
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