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Verkehrswesen (Reichsbahn)
1. Teil
Fahrpreise
Die Fahrgeldeinheitssätze der Reichsbahn betragen für 1 Kilo
meter: 1. Klasse 8,7 Npf., 2. Klasse 5,8 Rpf., 3. Klasse 4,0 Rpf.,
Militär 1,5 Rpf.
Für Hunde wird der halbe gewöhnliche Fahrpreis 3. Klaffe
für Personenzüge erhoben.
Die Mindestfahrpreise betragen in der 1. Klasse 30 Rpf.,
2. Klasse 20 Rpf., 3. Klasse 15 Rpf., Militär 15 Npf.
Für Benutzung von Schnellzügen werden folgende Zuschläge
erhoben:
Verkehrswesen
Bestimmungen und Preise der Deutschen Reichsbahn
Bestimmungen über Sonntagsrückfahrkarten
1. u. 2. Klasse
3. Klasse
1.
Jone 1— 75 km
1 RM.
0,50 RM.
2.
„ 76—150 km
2 „
1,— „
3.
„ 151—225 km
3 „
1,50 „
4.
„ 226—300 km
4 „
2,— „
5.
„ über 300 km
5 „
2,50 „
Für Benutzung von Eilzügen werden folgende Zuschläge er
hoben:
1. Jone i — 75 km
2. „ 76—150 km
3. „ 151—225 km
4. „ 226—300 km
5. „ über 300 km
2. Klasse
0,50 RM.
],— „
1.50 „
2,— „
2.50 „
3. Klasse
0,25 RM.
0,50 „
0. 75 „
1, — „
1,25 „
Jede Anschlußkarte für 1 Monat |
Eine Netzkarte für die ganze Reichsbahn
für l Monat kostet
Bei Benutzung von FD* und FFD-Zügen wird außer dem
Schnellzugzuschlag ein besonderer Feruschnellzugzuschlag erhoben
von:
a) für F D-Züge bis 300 km 2,— RM., darüber 3,— RM.
b) „ FFD-Süge „ 300 „ 4,— „ , „ 6,— „
Netzkarten, Bezirkskarten usw.
Eine Fahrpreisermäßigung für Vielreisende:
a) Netzkarten umfassen Gebiete von etwa 6000—7000 km
Streckenlänge. Innerhalb der Netzkartengebiete kann der In
haber beliebig oft die Eisenbahn benutzen.
Preis für l Monat*) 3. Klaffe 90 NM.
„ „ l „ 2. „ 120 „
3. Klaffe 30 RM.
2. „ 40 „
1. „ 50 „
| 1. Klaffe 320 RM.
2. ,. 260 „
! 3. „ 200 „
b) Bezirkskarten gelten einen Monat*) für kleinere Be
zirke von etwa 1000 km Streckenlänge.
Preise: für Eil- und Personenzug 3. Klasse 40 NM.
„ „ „ „ 2. „ 52 „
Gleichzeitig ist eine Sicherheitsgebühr zu hinterlegen.
Diese beträgt für:
Netzkarten 10— RM.
Bezirkskarten .... 5,— „
c) Anschlußbezirkskarten werden im Anschluß an Retz- und Be
zirkskarten zu ermäßigtem Preis ausgegeben.
Preise: 3. Klaffe 15 RM.
2. „ 20 „
<i) B e z i r k s t e i l m o n a t s k a r te n gelten wie die Be
zirkskarten, jedoch nur für eine Kalenderwoche.
Preise: für Eil- und Personenzug 3. Klaffe 16 RM.
„ „ ,, „ 2. „ 21 „
Nähere Auskunft am Fahrkartenschalter.
Ilbergangskarten
Es ist zu erheben für den Übergang:
a) der Unterschied der Fahrpreise beider Klassen,
b) der Unterschied der Zuschläge (Eil- und Schnellzüge).
1. Sonntagsrückfahrkarten werden nur für die besonders bekannt
gegebenen Verbindungen ausgegeben.
a) ü b c c Sonntag zur Hinfahrt am Sonnabend
(Samstag) von 12 Uhr an und am Sonntag, zur Rück
fahrt am Sonnabend (Samstag) von 12 Uhr an, am
Sonntag und Montag bis 12 Uhr;
b) über Fe st tage — Neujahrstag, Heilige Drei Könige,
Himmelfahrtstag, nationalerFeiertag des deutschen Volkes,
Fronleichnamstag, Peter - und - Paulstag, Allerheiligen,
Bußtag und Mariä Empfängnis — zur Hinfahrt am
Tag vor dem Festtag von 12 Uhr an und am Festtag, zur
Rückfahrt am Tag vor dem Festtag von 12 Uhr an, am
Festtag und an dem darauf folgenden Tag bis 12 Uhr;
Liegt ein Sonntag unmittelbar vor oder nach einem
dieser Festtage, so gelten die Sonntagsrückfahrkarten zur
Hinfahrt am Tag vor den zusammenhängenden Sonn-
und Festtagen von 12 Uhr cm- und an den beiden Sonn-
und Festtagen selbst, zur Rückfahrt an den beiden
Sonn- und Festtagen, an dem vorhergehenden Tag von
12 Uhr an und an dem darauf folgenden Tag bis 12 Uhr;
o) zu O ft e r n , P f i n g st e n und Weihnachten wird
die Geltungsdauer jeweils besonders festgesetzt und durch
Schalteraushang und Presse bekanntgegeben.
Fällt der 27. Dezember auf einen Sonntag, so gelten die
Karten zur Rückfahrt bis zum 28. Dezember 12 Uhr.
Die Rückfahrt muß auf dem Iielbahnhof der Fahrkarte
am Montag oder am Tag nach Festtagen spätestens um
12 Uhr, von Unterwegsbahnhöfen spätestens mit dem Zug
angetreten werden, der den Zielbahnhof um 12 Uhr ver
läßt. Die Rückfahrt ist nach 12 Uhr ohne Fahrtunter
brechung, bei Zugwechsel spätestens mit dem nächsten an
schließenden Personenzug zurückzulegen.
2. Fahrtunterbrechung ist auf der Hin- und Rückfahrt
je einmal gestattet, auch kann die Rückreise von einem Untcr-
wegsbahnhof angetreten werden.
3. Sonntagsrückfahrkarten können für die 2. und 3. Klaffe aus
gegeben werden.
4. Der Übergang von der 3. zur 2. Klaffe ist ge
st a t t e t. Hierfür wird der Unterschied zwischen den er
mäßigten Fahrpreisen beider Klassen erhoben. Geht der Rei
sende nur auf der Hin- oder Rückfahrt in die 2. Klasse über,
so wird hierfür der Unterschied zwischen den Fahrpreisen
2. und 3. Klasse für Gesellschaftsfahrten mit 33%% Er
mäßigung erhoben.
5. Sonntagsrückfahrkarten gelten für alle Personenzüge. Eil-,
Schnell-, FD-, FFD- und die in den Fahrplänen mit D be
zeichneten Züge dürfen nur gegen Zahlung der vollen tarif
mäßigen Zuschläge benutzt werden.
6. Die Preise werden durch Schalteraushang bekannt gegeben.
7. Für Kinder vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 10. Lebens
jahre und für jüngere Kinder, für die ein Platz beansprucht
wird, ist eine Sonntagsrückfahrkarte zum halben Preis zu
lösen.
8. Abweichungen von diesen Bestimmungen werden durch
Schalteraushang bekannt gemacht.
Das Verzeichnis der Sonntagsrückfahrkarten wird von allen
Fahrkartenausgaben unentgeltlich abgegeben.
Ausgabe von Ausflugsrückfahrkarten (Sonntagsrückfahrkarten)
an Mittwochnachmittagen
An Mittwochnachmittagen werden versuchsweise folgende Rück
fahrkarten mit 33>g v. H. Fahrpreisermäßigung ausgegeben:
von Kassel Hbf. nach Dransfeld oder Mtzenhaufen, Fürsten-
wald, Fürstenwald (Gabelkarte), Fürstenwald zur Rückfahrt auch
gültig mit Reichsbahn-Autobus ab Dörnberg, Genfungen oder Mel
sungen, Grebenstein oder Zierenberg, Grifte, Gudensberg, Gunters
hausen, Guxhagen, Guxhagen und Rückfahrt von Wellerode Wald*),
Hann.-Münden, Hann.-Münden oder Helsa, Hann.-Münden oder
Hümme, Hann.-Münden zur Rückfahrt auch gültig von Holzhausen
*) Ohne Bindung an den Kalendermonat.
*) Die Karten werden auch an Mittwochnachmittagen für die
Gegenrichtung in Kassel-Bettenhausen Söhrebahnhof ausgegeben.