h. Teil
Verkehrswesen (Herkulesbahn)
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Fahrtausweise sind während der Fahrt aufzubewahren
, Vr- Aufsichtsbeamten und den Schaffnern, auf Verlangen,
"frn vorzuzeigen bezw. zur Prüfung auszuhändigen.
r Beschädigte, unleserlich gemachte oder mit Änderungen ver-
kene Fahrtausweise sind ungültig. Mißbräuchliche Benutzung
„ Fahrtausweisen, auf denen bereits eingetragene Streichungen
'O'sradiert oder abgeändert worden sind, wird strafrechtlich
' e-n'e Preisrückerstattung für Fahrtausweise, die aus irgend-
eichen Gründen nicht ausgenutzt wurden, kann nicht gewährt
Fahrgäste sind verpflichtet, sich während der Fahrt fest-
Inhalten oder ihren Standplatz so sicher ein zur ich-
•' , n daß sie beim Befahren von Kurven oder bei plötzlich ent-
r-tdenden Ruckbewegungen infolge von Bremsungerr nicht zu
- l sl ! I rammen oder aus dem Wagen herausfallen. Die Bahn
! r jfft keinerlei Haftung für Unfälle, die auf unvorsichtiges Ver-
hdten der Fahrgäste zurückzuführen sind.
Hei Betriebsstörungen kann ein Anspruch auf Entschädigung
micht erhoben werden.
Lin Kind unter 4 Jahren ist in Begleitung eines Erwachsenen
frei. Kinder zwischen 4 und 10 Jahren haben den jeweils für
Kinder festgesetzten Fahrpreis zu zahlen. Kinder mit Kinder-
ahrscheinen haben auf einen Sitzplatz kein Anrecht. Die im
Wagen stehenden Kinder dürfen das Aus- und Einsteigen nicht
rschweren.
Freifahrende Kinder unter 4 Jahren müssen von den An
gehörigen auf den Schoß genommen werden; sie werden als Fahr-
-äste nicht gezählt. Zwei Kinder zwischen 4 und 10 Jahren rechnen
ei der Platzzählung gleich einen erwachsenen Fahrgast.
Kleine Hunde und andere kleine Tiere werden im
i?ageninnern frei befördert, wenn sie auf dem Schoße getragen,
nd die Mitfahrenden durch sie nicht belästigt werden. Größere
ö u n d e müssen an kurzer Leine geführt und dürfen vom Be-
leiter mrr auf die vordere Plattform gegen Entnahme eines
.'eiteren Perfonenfahrscheins je Hund mitgenommen werden, und
>zwar unter seiner Haftung als Tierhalter.
Die Aushändigung der in den Straßenbahnwagen verlorenen
'.eaenstände erfolgt in der Fundabgabestelle der Straßenbahn,
Wilhelmshöher Allee 346, werktags von 7—12 und 15—18 Uhr.
Zeitkarten und Streckenfahrscheinhefte.
(Auszüge aus den besonderen Bedingungen)
1. Zur Ausgabe gelangen:
a) Bahnnetzkarten zu RM. 30,—, gültig zu beliebiger
Fahrt auf dem Bahnnetz der Straßenbahn (Ausstellung siehe
Ziffer 5).
Die Beförderungsgebühr wird durch Lösung einer Wert-
marke entrichtet. Der Verkauf erfolgt werktäglich von
8—13 und 15—18 Uhr, sonnabends von 8—13 Uhr, in
unserem Verwaltungsgebäude, Wilhelmshöher Allee Nr. 346
(Zeitkartenausgabe), bei der Dresdner Bank Filiale Kassel,
Kölnische Str. 11, und in der Wartehalle der Herkules
bahn A.-G., Kirchweg, Ecke Wilhelmshöher Allee. Das
Markenblatt ist alljährlich im Juni zu erneuern,
d) Streckenfahrscheinhefte: (50 Fahrscheine): nur
gültig in Verbindung mit einem von der Straßenbahn
ausgestellten persönlichen Ausweisumschchlag.
1—2 Teilstrecken für RM. 6,50
3—4 Teilstrecken für RM. 8,35
5—6 Teilstrecken für RM. 9,75
c) St recke nfahrs cheinhefte (ähnlich wie 1 d) für
S ch ü l e r der hiesigen Schulen (ausschließlich Fach- und
Fortbildungsschulen) zum Schulbesuch auf Grund einer
Schulzugehörigkeitsbescheinigung und ohne Anrecht auf
einen Sitzplatz:
1—2 Teilstrecken für RM. 3,50
3—4 Teilstrecken für RM. 5,—
5-6 Teilstrecken für RM. 6,—
Die Streckenfahrscheinhefte berechtigen bis zum letzten Tag
des auf den Lösungstag folgenden Monats zur Fahrt
zwischen den auf dem Ausweis eingetragenen Teilstreckcn-
grenzen auf beliebigem Reisewege, soweit die Zahl der be-
zahlten Teilstrecken nicht überschritten wird. Schülerhefte
haben an Sonn- u. Festtagen ab 13.30 Uhr keine Gültigkeit.
(Ausstellung siehe Ziffer 5.)
Die Fahrscheinhefte werden in den auf der Rückseite der
Hefte aufgedruckten Verkaufsstellen, wo auch die Schul-
zugehörigkeitsbescheinigungen zu haben sind, verkauft.
2. Bahnnetzkarten und Strecke nfahrschein hefte
sind nur gültig für die Person, für die sie ausgestellt sind.
Die Ausweise müssen mit Vor- und Zuname des Inhabers
mit Tinte oder Tintenstift unterschrieben sein. Die Nummer
des Ausweises muß jedoch in Streckenfahrscheinheften m i t
Tinte ausgefüllt werden.
3. Mit Ausnahme der Schülerhefte darf auf einen Fahrtausweis
ein Kind unter 4 Jahren frei mitgenommen werden.
4. Für abhanden gekommene Wertmarken und Streckenfahrschein-
hefte wird kein Ersatz geleistet, auch findet keine Rückvcr-
gütung der gezahlten Beträge bei Behinderung in der Be-
Nutzung statt.
5. Die Ausstellung der Bahnnetzkarten und der Ausweise für
Streckenfahrscheinhefte erfolgt nur in unserem Verwaltungs
gebäude, Wilhelmshh. Allee 346 (Ieitkartenausgabe, Zimm. 12),
werktags in der Zeit von 8—13 Uhr u. 15—18 Uhr, sonnabends
jedoch nur von 8—13 Uhr. Es ist ein deutlich erkennbares
Lichtbild des Inhabers (Größe bei Bahnnetzkarten 4)4 :7 cm,
bei Streckenfahrscheinheften 3^:5 cm), Kopf in der Größe
eines Pfennigstückes, mitzubringen. Bestellung kann auch schrift
lich unter Einsendung des Bildes sowie Angabe der Anschrift
und der gewünschten Strecke unter Beifügung von 30 Pfg.
(für Streckenhefte) und 65 Pfg. (für Netzkarten) für Porto
und Ausfertigungsgebühren erfolgen.
Ferner werden Fahrscheinhefte (Inhalt 12 Stück) zum
Preise von:
2, — RM. für 2 Teilstrecken,
2,50 RM. für 3-6 Teilstrecken,
3, — RM. für 7—8 Teilstrecken
ausgegeben. Diese sind bei allen Schaffnern erhältlich.
Heftfahrscheine berechtigen zur beliebigen Fahrt innerhalb
ihres Geltungsbereichs und zum Umsteigen auf der Straßen
bahn und der Herkulcsbahn bezw. von der Straßenbahn zur
Hcrkulesbahn und umgekehrt. Ein Umsteigen auf den Omnibus
ist nicht zulässig. Auf ein Fahrscheinheft können mehrere Per-
fönen gleichzeitig befördert werden, auch Gepäck und Hunde.
Ein Fahrschein des Heftes ist nur zusammen mit dem Heft
gültig und darf nicht allein vorgezeigt werden. Das gilt auch bei
Benutzung von Umsteigefahrscheinen, die für mehrere Personen
gelöst sind.
Beim Fehlen des oberen Heftdeckels verliert das Heft die
Gültigkeit. Kinder haben auf Fahrscheinhefte keine Ermäßigung.
Als Zahlungsmittel dürfen Fahrscheine nicht benutzt werden.
Herkulesbahn A.-G.
Elektrisch betriebene Bergbahn für Personen- u. Güterbeförderung Kassel-Wilhelmshöhe
Personenverkehr:
Die Herkulesbahn betreibt folgende Strecken:
1. Kirchweg—Luisenhaus—Drufeltal—Herkules
2. Luifenhaus(Bergstraße)—Braffelsberg
3. Reu-Holland—Hohes Gras (Roter Stollen)
^ ic Abfahrzeiten find aus den in den Wagen und an allen
' 'Haltestellen ausgehängten Fahrplänen ersichtlich. Über Fahr-
c und Beförderungsbedingungen geben die in den Fahrzeugen
---gehängten Tarife Auskunft.
Die F a hr b e d i n g u n g e n sind die gleichen wie bei der
u - Kasseler Straßenbahn A.-G.
Zeit- und Schülerkarten.
1. Es werden folgende Zeitkarten ausgegeben:
a) Bahnnetzkarten, gültig auf dem Bahnnetz der Herku
lesbahn, für 21,— RM., auch an Sonn» und Festtagen.
b) Monatskarten, gültig an Sonn- und Festtagen nur
bis 13.30 Uhr.
c) Schülerkarten, gültig an Werktagen nur bis 21 Uhr,
an Sonn- und Festtagen nur bis 13.30 Uhr. Schüler haben
kein Anrecht auf einen Sitzplatz.
Die Monatspreise für Zeitkarten sind ausgehängt in
unserem Verwaltungsgebäude (Ieitkarten-Ausgabe) Wil-
helmshöher Allee 346 und in der Wartehalle Wilhelmshöher
Allee/Kirchweg.