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Verkehrswesen (Große Kasseler Straßenbahn)
VH. Telegraphengebühren
(im inneren deutschen Verkehr)
1. Gewöhnliche Telegramme irn Fernverkehr Wortgebühr
15 Orts- und Pressetelegramme Wortgebühr 8 Für ein
Telegramm sind mindestens die Gebühren für 10 Wörter zu ent-
richten.
Brieftelegramme Wortgebühr 5 mindestens 100
2. Dringende Telegramme das Doppelte der Gebühr für ge-
wöhnliche Telegramme.
3. Zustellung bei ungenügender Anschrift, Sondergebühr 30
4. Vereinbarte Kurzanschriften für ein Jahr 30 Reichsmark,
für ein Vierteljahr 15 Reichsmark, für Überweisung nach einem
anderen Ort auf einen Monat 5 Reichsmark.
5. Px-Telegramme. Ausfertigung bei der Ankunft auf
Schmuckblatt. Reben der Telegraphengebühr eine Sondergebühr
von 1 Reichsmark bis zu 50 Wörtern, für jede weitere volle
oder angefangene Reihe von 50 Wörtern 40 mehr.
VIII. Fernsprechgebühren
Grundgebühr für jeden Hauptanschluß in Ortsnetzen
mit nicht mehr als 50 Hauptanschlüffen . . monatlich 3,— R^k
mit mehr als 50 bis einschl. 100 Hauptanschl. „
4,—
„
„
„
„ 100 „
„ 200
„ „
5,-
ff
„
,,
„ 200 „
„ 500
„ „
6,—
„
„
„
„ 500 „
„ 1000
„ „
6,50
ff
„
„
„ 1000 „
„ 5 000
„ „
7-
„
„
„
,, 5 000 „
„ 10 000
„ ,,
7,50
„
„
,,
„ 10 000 „
„ 400 000
,, ,,
8,—
„
„
„400 000 für je 200 000 Hauptanschlüsse
monatlich mehr
1,—
„
Ortsgesprächsgebühr (bei Hauptanschlüffen u. öffent-
lichen Sprechstellen) —,10 9IJi
Lcitungszuschlag für Strecken außerhalb des 5-km-
Kreises der Vermittlungsstelle für je 100 m monatl. —,50 „
Apparatbeitrag für jeden Hauptanschluß 50,— „ *)
Apparatbeitrag für einen gewöhnlichen Nebenanschluß
in Nebenstellenanlagen mit 1—20 Anschlußorganen 40,— „ *)
Nebenanschluß mit gewöhnlichem Apparat und 100 m
Anschlußleitung monatlich 2,70 „
für je weitere 100 m Anschlußleitung monatl. mehr —,50 „
Zuschlag für die Nebenstelle eines Dritten monatlich —,50 „
*) Daneben werden die Selbstkosten der Leitungseinführung
und der Zimmerleitung erhoben.
I^Teil
Fern- u. Schnellgesprächsgebühr für ein gewöhnliches
Gespräch von 3 Minuten Dauer
a) in der Zeit von 8 bis 19 bei einer Entfernung
bis
5 km einschließlich . .
„
15 „ „
—,30 9U
„
25 „ „
-40 „
„
50 ,, ,, -
-,60 „
„
75 ,, ,, • •
-,W „
„
100 ,, ,, .
1,20 „
„ ,, ,, ,,
über 100 kni für je 100 km mehr —,30 „
b) in der Zeit von 19 bis 8 . . . über 5 km % der oben.
stehenden Gebühr.
c) die über 3 Minuten hinausgehende Gesprächs-
zeit wird berechnet nach einzelnen Minute»
d) für ein dringendes Gespräch das Doppelte
e) für ein Blitzgespräch das Zehnfache der Gebühr
für ein gewöhnliches Gespräch.
Zuschlaggebllhr
für Gespräche, zu denen eine Person herbeigerufen
wird (XP-Gebühr), und
für Gespräche mit Voranmeldung (V-Gebühr)
für die erste Person ein Drittel eines gewöhn-
lichen Dreiminutengesprächs, mindestens . . —,40 9t.#
für jede weitere Person —,30 „
für Weitergabe kurzer Nachrichten durch Post-
agenten usw. (X-Gebühr)
eine Person —,40 „
für jede weitere Person —,30 „
(Im Ortsverkehr wird bei XP* u. X-Gesprächen die
Ortsgesprächsgebühr nicht besonders erhoben.)
Nachträgliche Verständigung des Herbeizurufenden
durch besonderen Boten
im Fernverkehr ein Drittel eines gewöhn
lichen Dreiminutengesprächs, mindestens . —,40 „
im Ortsverkehr —,30 „
IX. Rundfunk
Genehmigungsgebllhr für Rundfunkteilnehmer monatl. 2 91.4s.
Anmeldungen nimmt jede Post- und Telegraphenanstalt entgegen.
Große Kasseler Straßenbahn A.-G.
Linie 1: Holländische Straße — Neuer Friedhof (Krematorium) —
Königsplatz — Wilhelmshöher Allee — Neichsbahnhof
Wilhelmshöhe — Wilhelmshöhe.
Linie 2: (Hessenschanze) Kirchditmold — Hindenburgplatz —
Ständeplatz — Rathaus — Theater (Karlsaue) —
Bettenhausen
Linie 3: Bettenhausen — Hauptbahnhof — Germaniastraße —
Mulang.
Linie 4: Hessenschanze — Theater (Karlsaue) — Fuldatal.
Linie 5: Druseltal — Reichsbahn Hof Wilhelmshöhe — Stadt-
halle — Karthäuserstraße — Friedrich-Wilhelms-Platz —
Königsplatz — Rathaus — Stadthalle — Druseltal.
Linie 6: Königsplatz — Friedrich-Wilhelms-Platz — Stadthalle
(Druseltal) — Stadthalle — Karthäuserstr. — Rathaus
— Königsplatz.
Linie 7: Rothenditmold — Königsplatz — Rathaus — Frank-
furter Straße (Karlsaue) — Schönfeld — Niederzwehren.
Linie 9: Hauptbahnhof — Bahnhofstraße — Hedwigftraße —
Königsplatz — Rathaus — Frankfurter Straße (Karls
aue) — Schönfcld — Niederzwehren.
Linie 14: Eifenschmiede — Landeskrankenhaus — Altmarkt —
Hauptbahnhof — Germaniastraße (Wilhelmshöhe).
Fahrbedingungen.
Die Fahrzeiten sind aus den in den Wagen und an den Haupt-
Haltestellen ausgehängten Fahrplänen ersichtlich. Die jeweils gül-
tigen Fahrpreise sind im Wageninnern angeschlagen. Die Lage der
Haltestellen ist durch an der Fahrdrahtaufhängung befestigte vier-
eckige, hellgelbe, durchbrochene Scheiben erkennbar. Alle Pflicht-
Haltestellen sind an den außerdem aufgestellten Haltestellentafeln
durch rote Ringe, die B e d a r f s Haltestellen durch grün e Ringe
gekennzeichnet. An letzteren wird nur angehalten, wenn Fahrgäste
auszusteigen wünschen und die Absicht rechtzeitig dem Schaffner
mitteilen sowie zur Aufnahme der an der Haltestelle stehenden Fahr-
lustigen. Ein- und Aussteigen ist nur an den hierfür bestimmten
Haltestellen erlaubt.
Die Fahrscheine sind nicht übertragbar und gelten nur bis
zur gekennzeichneten Teilstreckengrenze.
Ein Umsteige-(llbergangs-)fahrschein gilt nur innerhalb der
auf dem Fahrschein gestrichenen Zeit und zum Umsteigen an den
vom Echaffnev hierfür bezeichneten Haltestellen (oder an jeder
beliebigen Haltestelle, die zwischen der gekennzeichneten Umsteige-
stelle und dem Fahrtziel liegt).
Umsteigefahrten sind auf dem kürzesten Wege zurückzulegen.
Für Fahrten, die auf Umwegen zum Reiseziel führen, werden
Umsteigefahrscheine nicht verabfolgt (abgesehen von der Fahrt
zwischen Karthäuserstraße und Königsplatz, die sowohl über
Rathaus wie über Friedrich-Wilhelms-Platz zurückgelegt werden
darf).
Ein Umsteigen in den Anschlußwagen ist nur statthaft, wenn
in diesem Platz vorhanden ist. Eine Gewähr für unmittelbaren
Anschluß wird mit Ausgabe eines Umsteigefahrscheines nicht
übernommen.
Die nicht zum Umsteigen gezeichneten Fahrscheine gelten nur
für die Fahrt in dem Wagen, in welchem sie gelöst sind, verlieren
also ihre Gültigkeit, sobald der Fahrgast diesen Wagen verläßt-
Unterbrechungen der Fahrt sind unzulässig-
Das Umsteigen aus dem einen Wagen in den anderen Wagen
desselben Zuges ist im Einverständnis mit den diensttuenden
Schaffnern zulässig.