24
Städtische Sparkasse Städtische Wannen- und Brausebäder
2. Teil
Für den erforderlichen Doppeltarifzähler mit Schaltuhr ist die
tarifmäßige Gebühr zu zahlen.
5. Pauschaltarife.
Gastarife.
a) für Koch- und Leuchtgas 20 Pf. je cbm
b) für eine Gasmünze 13 Pfg.
a) Selbsttätige Flur- und Treppenbeleuchtung:
Der monatlich zu zahlende Pauschalbetrag richtet sich nach
der Größe und Anzahl der in einer Anlage installierten Glühlampen.
für eine 15-WattIampe
0,80 yUl monatlich
5-
„ 1,50 „
60-
„ 6,—
„ „ 25-
1,20 „
io. „
„ 2,25 „
80-
„ 7,50
„ „ 40- „
2,20 „
20.
„ 3, ,,
100- „
ii o,
„ „ 60-
3,50 „
30.
„ 3,75 „
1. Allgemeiner Tarif.
.Gasmessergebühren:
50-flammig )4jährl. 4,80
In diesen Beträgen sind die Kosten für Gestellung der Schaltuhr
und Auswechslung der durch den Gebrauch abgängig gewordenen
Glühlampen enthalten.
Eine Anlage muh aus mindestens 3 Glühlampen bestehen.
Bei einem Verbrauch von über 75 cbm zwischen 2 Ablesungen,
soweit sie nicht mehr als 5 Wochen auseinanderliegen, sind zu be-
rechnen:
bis einfchl. 150 cbm 18,5 Pf. je cbm
b) Für Sonderanlagen in Waschküchen, Kellerräumen u. dergl.
Es sind zu zahlen:
für eine 15-Wattlampe
0,60 3U( monatlich
„ „ 25-
0,80 „
„ „ 40-
1,50 „
„ „ 60- „
2,50 „
Die durch Gebrauch abgängig gewordenen Lampen werden vom
Elektrizitätswerk gegen Bezahlung ersetzt,
c) für Kleintransformatoren zum Betrieb von Klingelanlagen
und Türöffnern.
Die monatliche Pauschalgebühr richtet sich nach dem Eigen-
verbrauch (Leerlauf) des Transformators und beträgt:
für solche bis zu 1 Watt Eigenverbrauch 30 Pf.,
für solche mit größerem Eigenverbrauch 60 Pf.
Hierbei macht es keinen Unterschied, ob der Transformator
vor oder hinter dem Zähler angeschlossen ist, da dieser den ver
brauchten Strom wegen der geringen Stärke nicht anzeigt.
„ „ 300 „ 18 „ „ „
„ „ 500 „ 17 „ „ „
„ „ 1000 ,. 16 „ „ „
„ „ 1500 „ 15,5 „ „ „
über 1500 „ 15 „ „ „
Werden dauernd größere Mengen Gas abgenommen, empfiehlt
sich der Abschluß eines Lieferungsvertrages.
Bei Abschluß von Verträgen mit der Verpflichtung zu einer
Iahresabnahme von mindestens 3000 cbm treten ermäßigte Preise
in Kraft.
2. Tarif für Gas zu Raumheizungszwecken.
Das zur Naumheizung verbrauchte Gas wird mit 12 Pf. je
cbm berechnet, wenn gesonderte Messung erfolgt. Der erforderliche
Zwischenmesser wird vom Werk gegen eine vierteljährliche Gebühr
von 1 3iJ{ gestellt. Wird ein Jahresverbrauch von mindestens
3000 cbm garantiert, kann ein besonderer Preis vereinbart werden.
Städtische
Kaffenstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag vor
mittags von 8)4 bis 12)4, nachm, von 15)4 bis 16)4 Uhr;
Mittwoch und Sonnabend vormittgs. von 8)4 bis 12)4 Uhr,
nachmittags geschloffen.
Hauptstelle: Rathaus, Königsstr. Zweigstelle I: Hohenz.-Str. 48,
Hauptstelle: Raths., Königsstr., v. 1. 4. 31 ab Wolfsschlucht 7—11.
Zweigstelle I: Hohenzollernstr. 48. Zweigstelle II: Brüderstr. 25
(Altmarkt). Zweigstelle III: Frankfurt. Str. 75)4 (Eingang
Sparkasse
Akademiestr.), Zweigstelle IV: Teichstraße 41 (Kirchditmold).
Spareinlagen gegen zeitgemäße Verzinsung. Scheck- und Über
weisungsverkehr. Kontokorrentverkehr mit Kreditgewährung.
Die Sparkassenbücher können gegen Abgabe eines Stichwortes
gesperrt werden.
Hinterlegungsstelle für Wertpapiere. Vermietung von verschließ,
baren Schrankfächern in der Stahlkammer. Gewährung von
Faustpfanddarlehen. Leihweise Ausgabe v. Haussparbüchsen.
Städtische Wannen- und Brause-Bäder
Öffnungszeiten
F ü r Männer
F ü r Frauen
Bad I: Schützenplatz 1
Montag, Dienstag
Mittwoch, Donnerstag und
Freitag
von 9 bis 13 Uhr
von 16 bis 20 Uhr
Geöffnet wie für Männer
Sonnabends
von 9 bis 20 Uhr
Schwitzbad Luisenstraffe 17
Montag, Dienstag
Donnerstag und
Sonnabends
Freitags
von 9 bis 13 Uhr
von 16 bis 20 Uhr
von 9 bis 13 Uhr
Mittwoch
von 9 bis 13 Uhr
„ 16 bis 20 Uhr
Freitag
von 16 bis 20 Uhr
Bad II: Luisenstraffe 17, hinter der
Kreuzkirche
Montag, Dienstag,
Mittwoch, Donnerstag und
Freitag
Sonnabends
von 9 bis 13 Uhr
von 16 bis 20 Uhr')
von 9 bis 20 Uhr
Dienstag, Mittwoch
und Freitag
von 16 bis 20 Uhr
Bad III: Wolfhager Straffe 178
Freitags
Sonnabends
von 15 bis 20 Uhr
von 12 bis 20 Uhr
Freitag
von 15 bis 20 Uhr
*) An den Nachmittagen, welche für Frauen bestimmt sind, nur Brausen