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Flugplatz Kassel-Waldau Verkehrswesen (Reichsbahn)
Flugplatz Kaffel-Waldau
Verwaltung des Platzes: Magistrat der Stadt Kassel, Flugplatz
verwaltung, Kassel-Waldau, Flugplatz.
Lage des Platzes:
a) Zur Stadt: Der Platz liegt 3,5 km (Luftlinie) südlich der
Stadtmitte, ca. 0,5 km südlich der Ortschaft Waldau und
1 km östlich der Eiscnbahnbrücke über die Fulda. An der
Westseite wird der Platz vom „großen Feldweg", an der
Ostseite vom „Rotenbachsgraben" bezw. von der Nürnberger
Straße begrenzt.
t>) Geographische Lage: Die Mitte des Platzes liegt 51" 19" nörd
licher Breite und 9° 10" 30 Sek. östlicher Länge von Greenwich.
c) Höhe des Platzes über NN. 155 m.
Verbindungen vom Flugplatz zur Stadt:
a) M i t der elektrischen Straßenbahn: Die nächste
Straßenbahnhaltestelle liegt ca. 3 km (35 Min. Fußweg)
nördlich des Flugplatzes am Gaswerk. Linie 3 und 13 Betten
hausen-Kassel.
d) Mit der Eisenbahn: 0,8 km nördlich des Platzes liegt
die Haltestelle Waldau an der Kassel-Waldkappeler Eisen
bahn, von hier 9,3 km (25 Min. Fahrzeit) über Nieder-
zwehren-Wilhelmshöhe nach Hauptbahnhof Kassel. Täglich
9 mal Verbindung.
c) Mitde m O m n i b u s : Die Wagen der Kasseler Omnibus-
Gesellschaft in. b. H. halten am Flugplatz. Abfahrt stündlich.
Die Haltestelle» dieser Linie sind: Kassel-Friedrichsplatz,
Marställer Platz, Ilnterneustädter Kirchplatz, Gasanstalt,
Lilienthalstraße, Waldau, Flugplatz.
Zubringerdienst: Der Zubringerdienst wird durch Kraftwagen der
Fa. Schreiber, Kassel, versehen. Die Wagen fahren nach Bedarf
35 Minuten vor Start jedes Verkehrsflugzeuges von der Aus
kunftsstelle des Berkehrsvereins, Bahnhofsplatz, 30 Minuten
vor Start vom Fricdrichsplatz, Rotes Schloß, ab direkt zum
Flugplatz. Fernsprechanschluß der Fa. Schreiber, Kassel:
785.
Post: Eine Postagentur befindet sich auf d. Flugplatz. Die Luftpost
Briefkästen werden zu jedem Flug geleert und befinden sich
am Postamt l (Königsplatz), Postamt II (Hohenzollernstratze)
und Postamt Bettenhausen. Der Flugpost-Briefkasten aus
dem Flugplatz wird 15 Minuten vor dem Start der Flug
zeuge geleert.
Fernsprechanschlüsse: Flugplatzverwaltung *-*• 6170, Flugleitung
der Deutschen Lufthansa g-« 6171 u. 6172, Flugwetterwartc
X 6537, Polizeiflugwache r-« 2531, Fernsprech-Münz
apparate im Vorraum der Luft-Hansa.
Auskünfte und Flugscheine:
Flugleitung Deutsche Luft-Hansa A.-G. 6171, 6172
Verkehrsverein Kassel, Bahnhofsplatz 3075
Norddeutscher Lloyd, Kölnische Straße 16 398, 747.
Hamburg-Amerika-Linie, obere Königsstraße 5 2613.
Kochs Reisebüro, obere Königsstr. 22 7122.
Nestaurationsbetrieb auf dem Flugplatz.
Vctriebsstoffanlage von 10 000 Liter Fassungsvermögen.
Tägliche Flugverbindung (außer an Sonntagen). Auskunft durch
Luft-Hansa A.-G. und die Reisebüros.
Verkehrswesen
Bestimmungen und Preise der Deutschen Reichsbahn.
Fahrpreise.
Die Fahrgeldeinheitssätze der Reichsbahn betragen für 1 Kilo
meter: 1. Klasse 11,2 Pfg., 2. Klasse 5,6 Pfg., 3. Klasse 3,7 Pfg.,
Militär 1,5 Pfg.
Für Hunde wird der halbe Preis 3. Klasse für Personen
züge erhoben.
Die Mindestfahrpreise betragen in der 1. Klasse 40 Rpf.,
2. Klasse 20 Rpf., 3. Klasse 15 Rpf., Militär 10 Rpf.
Für Benutzung von Schnellzügen werden folgende Zuschläge
erhoben:
1. Zone
1— 75 km
76—150 km
151—225 km
226—300 km
über 300 km
1. u. 2. Klasse
2 3Ui
4 „
6 „
8 „
10 „
.Für Benutzung von Cilzügen werden folgende Zuschläge er
hoben:
Nahzone 1— 35
km
2. Klaffe
0,50 R.«
3. Klasse
0,25 N./(
1. Zone 36— 75
km
1— „
0,50 „
2. „ 76—150
km
2,- „
1,— „
3. „ 151—225
km
3,— „
1,50 „
4. „ 226—300
km
4,— „
2,— „
5. „ über 300
km
5,— „
2,50 „
Bei Benutzung von NI)-Zügcn wird neben dem tarifmäßigen
Schnellzugsfahrpreis ein S o n d e r z u s ch l a g von 4 R.-^ in
der 1. und 2. Klasse, bei I'ID-Zügen von 8 R./( erhoben.
Das Fahrgeld kann nach den angegebenen Entfernungen nur
annähenld berechnet werben.
llbergangskarten.
Es ist zu erheben für den Übergang:
a) von der 3. in die 2. Klasse der Preis einer halben Fahrkarte
3. Klasse:
d) von der 2. in die 1. Klasse der Preis einer ganzen Fahrkarte
2. Klasse;
c) von der 3. in die 1. Klasse der Preis einer ganzen Fahr
karte 2. und einer halben Fahrkarte 3. Klasse.
Bestimmungen über Sonntagsrückfahrkarten.
1. Sonntagsrückfahrkarten werden für die besonders bekannt ge
gcbenen Verbindungen an Sonntagen und folgenden Festtagen
ausgegeben:
Neujahrstag, Heil. Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag.
Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, Fronleichnamstag,Peter-
u. Paulstag, Allerheiligen, Bußtag u. 1. u. 2. Weihnachts
feiertag.
Sonntagsrückfahrkarten gelten:
a) überSonntag zur H i n fahrt am Sonnabend (Sams
tag) von mittags 12 Uhr an und am Sonntag, zur R ü ck-
fahrt am Sonntag und Montag bis 9 Uhr vormittags;
b) über Fe st tage — Neujahrstag, Heilige Drei Könige,
Himmelfahrtstag, Fronleichnamstag, Peter- und Paulstag,
Allerheiligen und Bußtag — zur H i n fahrt am Tag vor
dem Festtag von mittags 12 Uhr an und am Festtag, zur
Rück fahrt am Festtag und an dem darauf folgenden
Tag bis 9 Uhr vorinittags.
Liegt ein Sonntag unmittelbar vor oder nach einem
dieser Festtage, so gelten die Sonntagsrückfahrkarten zur
H i n fahrt am Tag vor den zusammenhängenden Sonn-
und Festtagen von mittags 12 Uhr an und an den beiden
Sonn- und Festtagen selbst, zur R ü ck fahrt an den beiden
Sonn- und Festtagen und an dem darauf folgenden Tag
bis 9 Uhr vormittags;
c) zu Ostern zur H i n fahrt am Gründonnerstag von
mittags 12 Uhr an, am Karfreitag, am Sonnabend
(Samstag), am Ostersonntag, am Ostermontag, zur R ü ck-
fahrt am Karfreitag, am Sonnabend (Samstag) bis 9 Uhr
vormittags, am Ostersonntag, am Ostermontag, am Diens
tag bis 9 Uhr vormittags;
ck) z u P f i n g st e n zur H i n fahrt am Freitag von mittags
12 Uhr an, am Sonnabend (Samstag), am Pfingstsonntag,
am Pfingstmontag, zur Rück fahrt am Pfingstsonntag,
am Pfingstmontag, am Dienstag bis 9 Uhr vormittags;