30
Die polizeiliche Regelung des Straßenverkehrs in Kassel
1. Teil
Verbot an die Radfahrer,
folgende Straßen abwärts zu befahren:
Annastraße — Bismarckstraße — Kronprinzenstraße,
Qnerallee, Westendstraße zwischen der Kölnischen Str.
und der Hohenzollernstraße — Eophienstraße zwischen
Terrasse u. Wilhelmshöher Allee — Kölnische Straße
zwischen Spohrstraße und Königsplatz.
Zur Kennzeichnung des Verbotes sind an den in Betracht
kommenden Straßenecken die neuen Verkehrsschilder aufgestellt.
Außerhalb der Altstadt ist ...
die Wahlershäuser Straße auf der Strecke zw^chen
Mcrqellstraße und der Zentgrafenstraße
als Einbahnstraße gekennzeichnet. Sie darf dort von allen ,'scihr-
zengcn nur in Richtung Zcntgrafenstraße befahren werden. _
Einbahnverkehr besteht auch auf dem Ständeplatz, denn ie>.e
der beiden Fahrbahnen darf dort nur in eurer Dichtung be
fahren werden. Die gleiche Regelung ist für die Ihrrngshäuser
. zrj.... itnh hpr Gikenicki miede bestimmt.
Bild 13 Bild 14
Ein mit der Spitze nach unten gerichteter Pfeil (Bild 14) trägt die
Aufschrift: „Radfahrer absteigen".
Die Altstadt ist wegen ihrer Geschlossenheit und der Einheit
lichkeit und Schönheit des mittelalterlichen Städtebildes berühmt.
Ihre engen Straßen find jedoch für die schnell fahrenden Krast-
fahrzeuge ungeeigliet. In der Altstadt und an ihrem Rande
liegen die meisten Gesahrenpunkte. Eine Reihe von Altstadtstraßen
ist darum zu
Bild 11 Bild 12
Einbahnstraßen
bestimmt. Es dürfen befahren werden:
die Marktgasse nur in Richtung Altmarkt-Martinsplatz
die Entengasse nur in Richtung Königspl.-Marställ. Platz,
die Hohentorstraße nur in Richtung Martinsplatz-Lutherpl.,
dir Hcdwigstr. nur von d. Unter. Königsstr. zum Martinspl.,
die Turmgasse nur von der Garnisonkirche zum Druselplatz,
der Steinweg nur in Richtung Schloßplatz-Friedrichsplatz,
die Kolonnaden nur in Richtung Friedrichsplatz-Schloßplatz.
Dort kann die Neuregelung aber erst nach völligem Ausbau
und nach Pflasterung der westlichen Fahrbahn in Wirksamkeit
treten.
Die Bremer Straße darf von Kraftfahrzeugen aller Art nur
in Richtung Untere Königsstraße-Schützenplatz befahren werden.
Die Bellmarsche Straße ist für die Richtung Marburger Straße-
Notenberg praktisch Einbahnstraße, da sie von allen Fahr
zeugen bergab nicht befahren werden darf.
Die Erörterungen über die zweckmäßigste Verkehrsregelung
in der T h e a t e r st r a ß e sind noch nicht abgeschlossen. Zur
Beseitigung der Unfallgefahren an der Ecke Theaterstraße - Obere
Königsstraße ist vorgeschlagen, die Theaterstraße für die Richtung
Bild 15
Obere Königsstraße-Wolfsschlucht zur Einbahnstraße zu erklären.
Für den Fährverkehr der Gegenrichtung ist die O p e r n st r a ß e in
Aussicht genommen, die deshalb ebenfalls zur Einbahnstraße er
klärt werden soll.
Kenntlich gemacht sind die Einbahnstraßen durch Pfeilschilder,
die die Fahrtrichtung anzeigen und die Aufschrift tragen: „Ein
bahnstraße" (Bild 21). Diese Schilder sind an der für die Ein
fahrt freigegebenen Seite und überall dort sichtbar angebracht,
wo die Einbahnstraße andere Straßen aufnimmt bzw. von diesen
geschnitten wird. Für alle Fahrzeugführer bedeutet dieser Hin
weis, daß die Fahrbahn in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
in ihrer ganzen Breite ausgenutzt werden kann, da sie von ent
gegenkommenden Fahrzeugen nicht verengt wird. An der für die