1. Teil
Verkehrswesen (Große Kasseler Straßenbahn Kasseler Omnibus-Gesellschaft m. b. H.)
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Große Kasieler
Linie 1: Holländische Straße — Neuer Friedhof (Krematorium) —
Königsplatz — Wilhelmshöher Allee — Neichsbahnhof
Wilhelmshöhe — Wilhclmshöhe.
Linie 2: (Wilhclmshöhe) Stadthalle — KarthäUferstraße — Rat-
haus — Königsplatz — Friedrich-Wilhelms-Platz —
Stadthalle (Wilhclmshöhe).
Linie 3: Bettenhausen — Hauptbahnhof — Gcrmaniastraße (Wil
helmshöhe).
Linie 4: Prinzenquelle — Theater — Karlsalle — Fuldatal.
Linie 5: Drufeltal — Neichsbahnhof Wilhelmshöhe — Stadt-
halle — Karthäuserstraße — Friedrich-Wilhelms-Platz —
Königsplatz — Rathaus — Stadthalle — Drufeltal.
Linie 6: Mulang — Reichsbahn Hof Wilhelmshöhe — Stadthalle
— Karthäuserftraße — Hauptbahnhof.
Linie 7: Rothenditmold — Königsplatz — Nathans — Frank
furter Straße (Karlsaue) — Schönfeld — Niederzwehren.
Linie 9: Hauptbahnhof — Königsplatz — Rathaus Frankfurter
Straße (Karlsaue) — Schönseid — Niederzwehren.
Linie 13: Bettenhauscn — Altmarkt — Theater — Wilhclmshöher
Allee — Kirchweg (Wilhelmshöhe).
Linie 14: Eisenschmiede — Landeskrankenhaus — Altmarkt —
Hauptbahnhof — Germaniastraße (Drufeltal).
Fahrbedingungen.
Die Fahrzeiten sind aus den in den Wagen und an den Haupt
haltestellen ausgehängten Fahrplänen ersichtlich. Die jeweils gül
tigen Fahrpreise sind im Wageninnern angeschlagen. Die Lage der
Haltestellen ist durch an der Fahrdrahtaufhängung befestigte vier
eckige, hellgelbe, durchbrochene Scheiben erkennbar. Alle Pflicht-
haltestellen sind an den außerdem aufgestellten Haltestellentafeln
durch rote Ringe, die B e d a r f s Haltestellen durch grün e Ringe
gekennzeichnet. An letzteren wird nur angehalten, wenn Fahrgäste
auszusteigen wünschen und die Absicht rechtzeitig dem Schaffner
mitteilen sowie zur Aufnahme der an der Haltestelle stehenden Fahr
lustigen.
Die Fahrscheine sind nicht übertragbar und gelten zum 11 m -
steigen an den vom Schaffner hierfür bezeichneten Haltestellen
oder auch an jeder anderen Haltestelle, welche vorwärts der ge
zeichneten Umsteigestelle in Richtung des gezeichneten Fahrziels
liegt, soweit Platz vorhanden ist. Eine Gewähr für rechtzeitigen
Anschluß wird nicht übernommen.
Die nicht zum Umsteigen gezeichneten Fahrscheine gelten nur
für die Fahrt in dem Wagen, in welchem sie gelöst sind, verlieren
also ihre Gültigkeit, sobald der Fahrgast diesen Wagen verläßt.
Unterbrechungen der Fahrt sind unzulässig.
Das Umsteigen aus dem einen . Wagen in den anderen Wagen
eines Zuges ist nur bei Aufforderung durch den diensttuenden
Schaffner zulässig.
Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich während der Fahrt fest
zuhalten oder ihren Standplatz so sicher einzurich
ten, daß sie beim Befahren von Kurven oder bei plötzlich ent
stehenden Ruckbewegungen infolge von Bremsungen nicht zu
Fall kommen oder aus dem Wagen herausfallen. Die Bahn
trifft keinerlei Haftung für Unfälle, die auf unvorsichtiges Ver
halten der Fahrgäste zurückzuführen sind.
Die Fahrscheine sind während der Fahrt aufzubewahren und
den Aufsichtsbeamten auf Verlangen offen auszuhändigen. — Bei
Betriebsstörungen kann ein Anspruch auf Entschädigung nicht er
hoben werden.
Auf jeden Fahrschein, mit Ausnahme der Kinderfahrscheine,
und jede Zeitkarte, mit Ausnahme der Schülerkarte, darf e i n
Kind im Alter unter 4 Jahren frei mitgenommen werden, jedes
weitere Kind unter 4 Jahren sowie jedes Kind im Alter zwischen
4 und 10 Jahren zahlt auf allen Strecken den für Kinder gültigen
Kasseler Omnibus-Gesellschaft m. b. H.
Linie 1: Harleshausen (Gartenstadt) — Kirchditmold — Stadt
halle — Hauptbahnhof — Friedrichsplatz — Salzmanns
hausen — Sanders hausen — Hoiligenrode — Uschlag —
Dahlheim — Nieste.
Linie 2: Oberzwehren — Niederzwehren — Friedrichsplatz —
Waldau — Flugplatz — Bergshausen (Söhrewald) —
Crumbach.
Linie 3: Kassel (Lutherplatz) — Landeskrankenhaus — Eifen-
fchmiede — Ihringshausen — Simmershausen (Echocke-
tal) — Rothwesten — Holzhausen — Immenhausen —
Mariendorf — Udenhausen.
Straßenbahn.
Fahrpreis, jedoch o h n e A n r e ch t a u f e i n e n der im Innern
und auf den Plattformen der Wagen angeschriebenen
Plätze. In jedem Wagen werden an Kindern im Alter zwischen
4 und 10 Jahren 50 Prozent über die im Wageninnern angeschrie
bene Zahl von Sitzplätze hinaus zur Beförderung zugelaffen. Frei-
fahrende Kinder unter 4 Jahren, welche von den Angehörigen auf
den Schoß genommen werden müssen, sind als Fahrgäste nicht zu
zählen. Die überzähligen Kinder dürfen sowohl im Wageninnern
als auch auf der Plattform stehen.
Kleine Hunde und andere kleine Tiere norden im
Wageninnern frei befördert, wenn sie auf dem Schoße getragen,
und die Mitfahrenden durch sic nicht belästigt werden. Größere
Hunde müssen an kurzer Leine geführt und dürfen vom Be-
gleiter nur auf die vordere Plattform gegen Entnahme eines
weiteren Pcrfoncnfahrfcheins je Hund mitgenommen werden, und
zwar unter seiner Haftung als Tierhalter.
Die Aushändigung der in den Straßenbahnwagen verlorenen
Gegenstände erfolgt in der Fundabgabestelle der Straßenbahn,
Wilhelmshöhcr Allee 346, werktags von 7—12 und 15—18 Uhr.
Zeit- und Schülerkarten.
Jur Ausgabe gelangen persönliche Karten für einen
Kalendermonat.
a) Bahnnetzkarten, gültig zu beliebiger Fahrt auf dem
ganzen Straßenbahnnetze, zu 25 RM.;
b) Strecken karten, gültig an den Werktagen, dagegen
nicht an den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von
13*4 Uhr bis zum Schluß des Betriebes zu
10 RM. für 2 Teilstrecken,
15 RM. für 3 und 4 Teilstrecken,
18 RM. für 5 und 6 Teilstrecken.
e) Strecken karten für Schüler, gültig nur zum
Schulbesuch an den Werktagen bis 20 Uhr und ohne Anrecht
auf einen Sitzplatz, zu
5,— RM. für 2 Teilstrecken,
7,50 RM. für 3 und 4 Teilstrecken,
9,— RM. für 5 und 6 Teilstrecken.
Die Schülerkarten werden auf Grund eines Schulzeugnisses
nu r zum Zwecke des Schulbesuchs für Schüler hiesiger
öffentlicher Lehranstalten, jedoch nicht für Besucher von Fach-
und Fortbildungsschulen ausgestellt.
Auf sämtliche Zeitkarten, mit Ausnahme der Schülerkarten,
darf e i n Kind unter 4 Jahren frei mitgenommen werden.
Die alljährlich einmal erforderliche Ausstellung der Zeitkarten
erfolgt nur in den Geschäftsräumen (Zeitkartenausgabe-
stelle), Wilhelmshöer Allee 34 6, an den Werktagen von
8—13 und 15—18 Uhr, Sonnabends von 8—13 Uhr; fällt der
erste Tag des Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder Man-
tag, so ist die Ieitkartenausgabestelle auch Sonnabend nachmittag
geöffnet. Die Zeitkarten müssen, um gültig zu sein, von den
Inhabern mit Vor- und Zunamen mit Tinte oder Tintenstift
unterschrieben werden und ein deutlich erkennbares, ausgezogenes
Lichtbild (Größe 5:6 cm) des Inhabers tragen, welches von
der Ausgabestelle auf der Karte befestigt wird.
Die Entrichtung des Zeitkarten-Fahrgeldes erfolgt durch
Lösung von Monats-Wertmarken, die von den Inhabern in die
Karte an vorgeschriebener Stelle einzukleben sind. Auch nach
beliebiger Unterbrechnug auf ganze Monate innerhalb der Gültig-
keitsdauer kann jede Zeitkarte durch Lösung und Einklebung ent-
sprechender Monats-Wcrtmarken erneuert werden. Der Verkauf
der Weltmarken findet zu den oben bekanntgegebenen Zeiten in
der Zeitkartenausgabestelle, an den Werktagen in den üblichen
Geschäftsstunden beid. DresdnerBankFilialeKassel,
Kölnische Straße 11 und außerdem in der W a r t e h a l l e der
H e r k u l e s b a h n, Kirchweg, statt.
Geschäftsstelle: Wilhelmshöher Allee 346 m 7223.
Linie 4: Kassel (Friedrichsplatz) — Beitenhausen — Lindenberg
— Niederkausungen — Oberkaufungen — Helsa —
Wickenrode — Großalmerode — Trubenhausen — Hun
delshausen — Witzcnhausen — Ermsch werbt — Gertcn-
bach — Hedsmünden — Hann.-Münden — Lutterberg —
Landwehrhagen — Sanders hausen — Salzmannshausen
— Kassel (Friedrichsplatz).
Fahrbedingungen wie bei der Straßenbahn,
libergangsfahrfcheine von und zur Straßenbahn innerhalb
der Stadt Kassel und von und bis zu den Ortschaften Harles
hausen, Simmershausen (Schocketal), Landwehrhagen, Heiligen
rode, Oberkaufungen, Crumbach, Bergshausen, Oberzwehren.