Teil II.
Waisenhäuser u. Hospitäler. — Stiftungen.
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Rechnungsführer: Bankner R. Ballin.
Schriftführer: Dr. jur. J. Kaufmann.
Ökonom: A. Wertheim.
Rentner Kommerzienrat M. Gottschalk, Rentner
J. Hess, Holzhdlr. L. Lazarus, Frau Dr. J.
Prager, Frau Kommerzienrat E. Wertheim,
Frau Kommerzienrat A. Rosenzweig.
Zivil-Witwen- und Waisen-Anstalten.
Zivil-Witwen- und Waisen-Anstalt
in Cassel.
Direktion: Dr. Koppen, Reg.-Rat, s. Regierung.
Zivil -Witwen- und Waisen-
Gesellschaft.
Kommission: Dr. Koppen, Reg.-Rat, s. Regier.
Krug, Reg.-Sktr., Rechn.-Rat, s. Regierung.
Haupt-Hofhospital (Hofhospital St. Elisabeth).
(Oberste Gasse 2.) 0^> 3704.
Direktion: Geheimer Regierungs-Rat, Landrat
a. D. Freiherr v. Dörnberg, Superintendent
D. Klingender, Geh. Reg.-Rat von Eschwege.
Inspektor und Rechnungsführer: Regierungs-
Sekretär Grosch.
Pförtner und Bote: Alsfeld.
Hospital Siechen hof.
(Leipz. Str. 63.)
Direktion: Superintendent Klingender und
Bürgermeister Brunner. Vertreter des letz
teren in Verhinderungsfällen: Stadtsyndikus
Loeber.
Pfarrer: 2. Pfarrer an der Untern. Kirche Jäger.
Syndikus: Rechtsanwalt Dr. Strippel.
Arzt: Dr. med. Meder.
Verwalter und Kassierer: Städt. Obersekretär
a. D. Dieterich.
Kantor, Lektor und Organist: Städtischer Lehrer
Karl Metz.
Städtische Wohlfalirtshäuser.
a. Jacobshaus, b. Siisterhaus (Sedanstr. 85—37).
Verwaltung: Das Wolfahrtsamt.
fA. Stiftungen.
I. Stiftungen unter der Verwaltung
des Magistrats.
1. Vermächtnis der Frau Gräfin Hose zu
Stipendien für 3Ialcr und Bildhauer.
Die Zinsen (jährlich 2000 Mk.) sollen würdigen
und bedürftigen, aus dem ehern. Kurfürstentum
Hessen gebürtigen Malern und Bildhauern zu
ihrer weiteren Ausbildung verliehen werden.
Ausschreibung erfolgt jährlich im Juni.
2. Vermächtnis des Medizinalrats I)r. Fiedler
zum Stipendium eines Pharmazeuten.
Die Zinsen (jährlich rd. 400 Mk.) sollen wür
digen und bedürftigen, aus dem ehern. Kurfürsten
tum Hessen gebürtigen Apothekern zum Studium
auf der Universität Marburg verliehen werden.
Ausschreibung erfolgt im August jeden Jahres.
3. Vermächtnis von Rudolf Goldschmidt zu
Gunsten eines jungen Ehepaares.
Die Zinsen (jährlich rd. 1400 Mk.) sollen jähr
lich, vom Todestage des Stifters (Juni) ab ge
rechnet, einem Paare würdiger Eheleute, die sich
während des Jahres heiraten und von denen
mindestens eine Person in der Residenzstadt
Cassel ihren Wohnsitz hat und den Nachweis
erbringt, daß er oder sie von einer Person ab
stammt, die vor dem 18. Juni 1866 ein hessischer
Untertan war, verliehen werden. Ausge
schlossen von der Zuwendung sollen die
jenigen Paare sein, bei denen der Ehemann
oder der Vater der Ehefrau preußischer Zivil
beamter ist oder im aktiven Militärdienst steht.
Ausschreibung erfolgt im April jeden Jahres.
Vermächtnis des Geh. Hofrats Dr. Harnier
z »m Besten eines Schülers der hiesigen
Kunstakademie.
Die Zinsen (jährlich rd. 400 Mk.) werden auf
' or schlag der Kgl. Direktion der hiesigen Aka
demie, der bildenden Künste auf die Dauer von
je 2 Jahren vergeben.
5. llerzogsche Schenkung, Friedrich-Auguste-
Stiftung zum Besten der Ferienkolonien.
Die Zinsen (jährlich rd. 1000 Mk.) sollen all
jährlich dem hiesigen Komitee für Casseler
Ferienkolonien zur Verwendung für die Ferien
kolonien mit der Maßgabe zur Verfügung ge
stellt werden, daß nur armen und bedürftigen
Kindern, die ihren Wohnsitz in Cassel haben,
die Wohltat des Aufenthalts in einer Ferien
kolonie gewährt werden soll.
Den gleichen Zwecken dient die bei Ge
legenheit der Tausendjahrfeier der Stadt Cassel
begründeten „Stiftung der Schmidt’schen
Heißdampfgesellschaft zu Gunsten
der Ferienkolonie“.
C. Vermächtnis des Geh. Kriegsrats Meyer
I zur Ausbildung eines bedürftigen talent
vollen Bürgersohnes.
Die Zinsen (jährlich rd. 170 Mk.) sollen zur
Erziehung und zum Unterricht eines armen,
mit Talent begabten hiesigen Bürgersohnes ver
geben werden. Zu Universitätsstudien wird das
Stipendium nicht bewilligt.
Ausschreibung erfolgt im Oktober jeden Jahres.
7. Rudolf Baumann - Stiftung für Kriegs-
unterstützungszwecke.
Die Zinsen (jährlich 1500 Mk.) sollen zur
Unterstützung an bedürftige Witwen und Waisen
verstorbener Kriegsteilnehmer, oder auch an
bedürftige Kriegsteilnehmer und deren Familie,
die bei Kriegsausbruch bereits 2 Jahre in Cassel
wohnhaft waren, gezahlt werden. Sind solche
Personen nicht mehr vorhanden, so sollen die
Zinsen zu Ferienreisen erholungsbedürftiger
Kinder aus Casseler Volks- u. Mittelschulen
verwendet werden.