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Beerdigungswesen,
Teil I
Krieger-Sanitätskolonne vom Roten Kreuz zu Cassel.
Unfallmeldestellen:
a) Abteilung Cassel.
Hauptmeldestelle: 917.
Weitere Meldestellen:
1.
2 .
1.
1.
2 .
3.
1.
2 .
1.
Sanitätswache an d. Fuldabrücke, Ecke Fulda
gasse, 343 u. 917, geöffnet an Wochentagen
abends von 7—10 Uhr, an Sonn- u. Feier
tagen von morgens 8 bis abends 10 Uhr.
Krankenhaus vom Roten Kreuz, Hau-
steinstr. 29 C^> 564.
3. Braune, Friseur, Brcmorstr. 7, Hilfsstation
2482.
4. Gastwirt Peters, Fuldagasse 2 1363.
5. Unfallkrankenbaus in Bad Wolfsanger
(Hp 711.
b) Abteilung Hettenhausen.
Dr. Koch, Leipziger Str. 121 589. | 2. Georg Zuschlag, Stiftstr. 25.
c) Abteilung Kirchditmold.
Br. Schulte, Zentgrafonstr. 128 3449. 4. Moitzel, Lindenbergstr. 6.
Georg Neurath, Wahlorsliäuser Str. 15. 5. Gustav Müder, Mergellstr. 47.
Georg Mohr, Mergollstr. 39. 6. Konrad Oswald, Bruchstr. 25.
d) Abteilung Rothenditmold.
I)r. med. Eysel, Philippistr. 1 3562. 3. Georg May, Wolfhager Str. 82.
Edmund Boutseher, Philippistr. 4. 4. Martin Seitz, Naumburger Str. 19.
c) Abteilung Wahlershausen.
Br. med. Hermanni, Rolandstr. 2, Ecke 2. H. Kumpe, Wilhh. Alleo 308 1054.
AVilhelmshöhor Alleo 892.
Freiwillige Sanitätskolonne vom Roten Kreuz zu Cassel-Wilhelmshöhe.
Bienstbcreit zum Transport Verletzter und Erkrankter.
Hauptmeldestelle : Kolonnenführer Mo necke, Wilhh. Allee 277 123 durch Kroll.
Meldestellen:
1. Br. med. nermanni. (^> 892. i 3. Hofschmiedemstr. Bischoff. 3135.
2. Polizeirevier 7. 0^ 1257. 4. Grand Hotel Wilhelmshöhe, Stecker 63.
5. Pensionshaus Wilhelmshöhe 112.
Städtische Krankentransportwagen
stehen zu jederzoitiger sofortiger Benutzung auf den Feuerwachen bereit und können bestellt
worden mündlich oder durch
91 Hauptfeuorwache, Wosterburgstr. 2
(H* 92 Feuerwache 2, Maucrstr. 9
917 Br. Möhring
1191 Oberbahnhofs-Vorsteher Ooynhauson
1353 Kaufmann Nussbaum
und bei den Polizei-Reviorburoaus.
Krieger-Sanitätskolonno oder Sanitätskolonne vom Roten Kreuz leiten den Transport.
Gebühren für Ortseingesessene für jede Benutzung 3 Mk.
Personen mit weniger als 3000 Mk. Einkommen frei.
Für Auswärtige werden die Selbstkosten berechnet.
Transporte von und nach auswärts werden nicht ausgeführt.
| Meldestellen der Sanitäts-
I Kolonnen.
Beerdigungs wesen.
Städtisches Beerdigungsamt: Neues Rathaus (Erdgeschoß, Eingang Fünffensterstr. 1401).
Auf Grund der §§ 13 uud 61 der Städtoorduung für die Provinz Hessen-Nassau vom
4. August 1897 wird nachstehendes Ortsstatut erlassen:
§ 1. Bas Beerdigungswesen untersteht als Gomoindeanstalt ausschließlich der Ver
waltung der Residenzstadt Cassol. Bie mit dem Beerdigungswesen verbundenen Bienstgeschäfte
und Obliegenheiten werden von einer städtischen Bienststolle, dem Beerdigungsamt, wahr
genommen. Bie Aufsicht über das Beordigungsamt fühlt der Magistrat der Residenz.
§ 2. Bern Beerdigungsamt liegt die Besorgung aller mit der Beerdigung verbundenen Geschäfte
ob, wenn die Person auf oinein der zur Stadt Cassol gehörigen Friedhöfe boerdigt
werden soll. Auch die Überführung von Leichen nach den hiesigen Bahnhöfen ist Sache des
Beerdigungsamtes, das auch bei Überführung von Leichen nach benachbarten Orten in Anspruch
genommen werden kann.
Bie Überführung nach den Friedhöfen und den städtischen Leichenhallen, sowie nach den
Bahnhöfen darf nur mittelst der städtischen Leichon wagen geschehen. Hiervon ausgenommen