Nach dem Grundsätze »Kauf bricht Miethe« ist der Käufer eines Hauses nicht ver
pflichtet, die von dem Verkäufer abgeschlossenen Miethverträge zu halten; die Miether
können aber von ihrem Vermiether vollen Schadenersatz fordern, wenn sie die Wohnung
verlassen müssen.
2 Meldezettel zum Preise von 3 Pfg. sind auch im Meldeamt und bei den Schutz
männern zu haben.
Der Bezirksschutzmann ist zur Weiterbeförderung der Meldungen nicht verpflichtet,
vielmehr können die Meldezettel dem bezgl. Bezirksschutzmann zur Weiterbeförderung
übergeben werden, der dann das Duplicat, mit seiner Unterschrift versehen, zurück
zugeben hat.
Die von auswärts Neu-Anziehenden und die nach auswärts von hier Abziehenden
haben auf den Meldezetteln über ihre Wehr- und Steuerverhältnisse Auskunft zu geben;
Steuerpflichtige haben Abzugsschein mit vorzulegen.
Unterlassene, verspätete, unvollständige und falsche Meldungen ziehen Geldstrafen
bis zu 30 Mk. nach sich.
3. Sehenswürdigkeiten, Theater und Concertc.
A. Bibliotheken.
a) Landesbibliothek im 1. Stocke des Museumsgebäudes am Friedrichsplatz Eing.
im Hofe rechts. 1. und 2. Beamter; Oberbibliothekar Dr. Lohmeyer und Bibliothekar
Dr. Brunner. Ständige Ausstellung seltener Handschriften und Druck
sache n im grossen Bibliotheksaale. Zugänglich bei freiem Eintritt Montags und Donners
tags von 11 bis 12 1 /* Uhr.
b) Stadtbibliothek, Terrasse 3. Täglich mit Ausnahme der Sonn- undFesttage ge
öffnet von 9 bis 1 Uhr Vorm. Bibliothekar: Dr. Uhlworm.
B. Concerte.
a) Im Königlichen Theater während der Wintersaison; Concerte des Königlichen
Theater-Orchesters.
b) Im Stadtpark: im Sommer täglich Abends 8 Uhr: bei schlechter Witterung in den
grossen Sälen; im Winter mehrmals wöchentlich.
c) in der Carls au e: im Sommer: Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, Nachmit
tags 4 Uhr.
d) Im Kaisergarten: jeden Abend 8 Uhr Specialitäten-Vorstellung.
C. Denkmäler.
a) Denkmal des Landgrafen Friedrich II., Friedrichsplatz;
b) Denkmal des Landgrafen Carl auf dem Carlsplatz;
c) Hessendenkmal zur Erinnerung an die Opfer der französischen Fremdherrschaft unter
der .,Schönen Aussicht 1 im Irrgarten.
d) Siegesdenkmal am Auethor;
e) Schomburgdenkmal am Messplatz;
f) Spohrdenkmal am Theaterplatz;
g) Möllerdenkmal vor der Bildergalerie, in der Strasse zur Schönen Aussicht.
h) Denkmal der Einigung Deutschlands am Wilhelmsplatz.
D. Gemälde-Galerie, an der Schönen Aussicht, im neuen Galeriegebäude, Eingang an der
schmalen Seite nach der Friedrichsstrasse zu. Geöffnet im Sommer Dienstag, Mittwoch,
Freitag, Sonnabend von 10—1, Sonntags von 11—1, Montag und Donnerstag von 3—5
Uhr. Im Winter fallen Montag und Donnerstag die öffentlichen Stunden weg. Direktor :
Dr. Eisenmann.
E. Gewerbehalle, Kölnische-u. Museumstrasse-Ecke, täglich geöffnet von 10—1 Uhr: Dauer-
Ausstellung mustergiltiger kunstgewerblicher Erzeugnisse, sowie von Erfindungen aus
dem Gebiete der Technik und des Maschinenbaues. Bibliothek geöffnet: Montag,
Mittwoch, Freitag von 10—12 Uhr Vormittags, Montag u. Freitag von 6—7 Uhr Abends,
Vorsitzender: Stadtsyndicus Brunner.
E. Kunst-Ausstellung' des Kunstvereins im Kunsthaus am Ständeplatz No. 1 ö 1 /«. täglich von
10 bis 2 Uhr, Sonntag 11 bis 2 Uhr. Eintrittsgeld für Nichtmitglieder 50 Pf.
G. Marmorbad i. d. C'arlsaue. Geöffnet : Montag, Mittwoch und Sonnabend, von 10 — 12 Uhr,
Sonntag von ll 1 ,*—1 Uhr, ausserdem zugänglich nach Anfrage bei dem nebenan im
Eckpavillon wohnenden Schloss-Kastellan.
H. Museen.
a) M u s e u m am Friedrichsplatz. Sammlung antiker und prähistorischer Alterthümer, sowie
antiker Münzen und chronologisch geordnete Sammlung von Gypsabgüssen. Eingang
im Sommer am Friedrichsplatz, im Winter vom Hofe aus links. Besuchszeit vom 1. April
bis 30. September, Dienstag und Mittwoch von 3—5 Uhr. Donnerstag von 10—1 Uhr.
I. 1*