XXII
Civil-Behörden.
Staatsanwaltschaft.
Erster Staatsanwalt: Klingelhüffer. — Staats
anwälte: Wagener, Bernclt. — Ständiger
Hülfsarbeiter: Gerichtsassessor Boese. —
Secretäre: Canzleirath Hurttig (Biireau-
vorsteher), Sunkel, Maternus, Roesser. —
Assistent: Heydolph. — Ganzleiinspector:
Mattem; Canzlist Stephan; Canzleigehülfe
Werner. — Gerichtsdiener: Jung, Riehl.
Landgerichtsgefängniss.
Vorsteher: Klingelhöffer, Erster Staatsanwalt.
— Gefängnissinspector: Lietzau. — Büreau-
gehülfe: Wiethase. — Aufsichtspersonal:
Aufseher Horn, Rolide, Schmidtmann,
Berge, Krause, Reinmöller. Hülfsaufseher:
Wilhelm. — Aufseherinnen: Freitag,
Quast. — Gefangenhaus Unterneustädter
Kirchplatz, neue Leipzigerstrasse 11. —
Gefängnissarzt: Kreisphysikus Geheimer
Sanitätsrath Dr. Giessler. — Anstalts
geistlicher: Pfarrer Stentzel. — Organist
und Küster: Lehrer Martin.
Amtsgericht zu Cassel.
A. Die allgemeine Dienstaufsicht und die
Justizverwaltungsgeschäfte werden geführt
vom Amtsgerichtsrath Fr. Köhler. Erster Ge
richtsschreiber: Secretär Birnbaum.
B. Das Gericht besteht aus 12 Abtheilungen
und der Gerichtskasse.
Vier Abtheilungen für Civilprocesssachen,
bezw. Concurse, deren Zuständigkeit sich
nach dem Anfangsbuchstaben des Namens
des Beklagten oder Schuldners richtet, sowie
für die Rechtshülfe in bürgerlichen Rechts
streitigkeiten und Concursen.
Abtheilung I für C, D, K, T und die sich
in Folge von Einwendungen des Schuldners
nach § 686 C.-P.-O. ergebenden Klagen gegen
die in diesen Sachen als Kläger aufgetretenen
Personen. Amtsgerichtsrath Fr. Köhler,
Stellvertretung durch die Abtheilung II,
hülfsw. durch Abtheilung III. Im Falle der
Zuweisung eines Gerichtsassessors hat dieser
die Sachen mit den Anfangsbuchstaben K,
aber ohne die Mahnsachen, zu bearbeiten
und ist an erster Stelle Vertreter des Ab
theilungsrichters. Sitzungstage: Donnerstag,
für den Gerichtsassessor: Dienstag. Gerichts
schreiber: Secretär Bartsch.
Abtheilung II für A, G, H, J, L, N, 0, (wie
bei I). Amtsgerichtsrath Gülle. Stellvertretung
durch Abtheilung I, nöthigenfalls durch Ab
theilung III. Im Falle der Zuweisung eines
Gerichtsassessors hat dieser die Buchstaben
G und L zu bearbeiten und ist an erster
Stelle Vertreter des Abtheilungsrichters.
Sitzungstage: Dienstag, Freitag, für den
Gerichtsassessor: Mittwoch. Gerichtsschreiber
Secretär Kaufmann.
Abtheilung III für M, Q, S, W, X, Y (wie
bei I). Amtsgerichtsrath Dr. Schmidt, Stell
vertretung durch Abth. XII, hülfsw. durch
Abth. I. Im Falle der Zuweisung eines
Gerichtsassessors, welcher zugleich an erster
Stelle Vertreter des Abtheilungsrichters ist,
hat jener den Buchstaben W sowie alle
Rechtshülfe- und Mahnsachen zu bearbeiten.
Sitzungstage: Mittwoch und Freitag, für den
Gerichtsassessor: Montag. Gerichtsschreiber:
Secretär Wiecklow.
Abtheilung XII für B, E, F, P, R, U, V, Z
(wie zu I). Amtsgerichtsrath: Fenner. Stell
vertretung durch Abtheilung III, nöthigenf. II.
Im Falle der Zuweisung eines Gerichts
assessors, der zugleich an erster Stelle Ver
treter des Abtheilungsrichters ist, hat ersterer
die Buchstaben E, R, V zu bearbeiten.
Sitzungstage: Mittwoch und Sonnabend, für
den Gerichtsassessor Montag. Gerichts
schreiber: Secretär Mohrmann.
Abtheilung IV für die vorläufige Verwahrung
von Geldern, Werthpapieren, Kostbarkeiten
und letztwilligen Verfügungen, Führung des
Handelsregisters, der Genossenschaftsregister
und des Musterregisters, für die Strafsachen
wegen Uebertretungen, Forstdiebstahls- und
Privatklagesachen, sowie die Strafbefehls
sachen wegen Vergehen und den Strafvollzug
in diesen Sachen. Amtsgerichtsrath Kremer.
Stellvertretung in Strafsachen durch Ab
theilung V, in den übrigen Sachen durch
Abtheilung IX. Im Falle der Zuweisung eines
unbesoldeten Gerichtsassessors, welcher
zugleich Vertreter des Abtheilungsrichters
an erster Stelle ist, hat dieser die Bearbeitung
der Strafsachen, soweit die Strafthat nicht
im Bezirke der Stadt Cassel begangen ist,
und die Führung des Handelsregisters und
des Genossenschaftsregisters, soweit der
Sitz der Firma bezw. der Genossenschaft im
Landbezirke liegt. — Schöffensitzungen jeden
Dienstag, Freitag und letzten Sonnabend im
Monat. Der Gerichtsassessor übernimmt die
erste Dienstags- und die zweite und letzte
Freitagssitzung im Monat. Gerichtsschreiber:
Secretär Caspar.
Abtheilung V für sämmtliche Strafsachen
wegen Vergehen, soweit nicht ein Straf
befehlsverfahren beantragt worden ist. Amts
richter Westrum. Stellvertretung durch Ab v
theilung XI, nöthigenf. durch Abtheilung IX.
Für den Fall der Zuweisung eines Gerichts
assessors, der zugleich an erster Stelle Ver
treter des Abtheilungsrichters ist, hat derselbe
die Bearbeitung der Sachen, in welchen der
Name des Angeklagten bezw. des erst
genannten von mehreren Angeklagten mit
dem Buchstaben S—Z beginnt. Schöffen
sitzungen: Montag und Donnerstag, für den
Gerichtsassessor jeden 2. Donnerstag. Ge
richtsschreiber: Secretär Sommerfeld. Der
Abtheilungsrichter hat auch den Vorsitz in
dem Ausschuss behufs Feststellung der
Jahreslisten der Schöffen und der Vorschlags
listen der Geschworenen sowie die Auslosung
der Schöffen zu den ordentlichen Schöffen
sitzungen der Abth. IV und V.
AbtheilungVIfiirVormundschafts-,Nachlass-,
Zwangsversteigerungssachen, für Zwangs
verwaltungen und Aufgebote, welche in den