Full text: Adreß-Buch von Cassel und Umgebungen (Jg. 54.1887)

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Telegrammgebühren. 
Für Großbritannien nnd Irland besteht einstweilen noch eine Grund- 
taxe von 40 Pfennigen, neben welcher die Worttaxe 20 Pf. beträgt. 
Die Namen der Bestimmungsanstalt nnd des Bestimmungslandes 
werden ohne Rücksicht auf die Zahl der gebrauchten Buchstaben in der 
Telegrammanfschrift nur als je ein Wort gezählt, zum Beispiel Reußgreiz, 
Frankfnrtmain. Telegramme, welche postlagernd niedergelegt werden sollen, 
werden, wenn sie den Vermerk „poste“ („Post") tragen, als frankierte 
Briefe ohne Kosten für den Aufgeber und den Empfänger zur Post gegeben 
Enthalten sie die Angabe „Post eingeschrieben" oder „(l' R)", so werden sie 
als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben. Es kommt alsdann bei der 
Aufgabe der Telegramme eine Gebühr von 40 Pf. für Telegramme nach 
dem Auslande und von 20 Pf. für Telegramme des inneren Verkehrs zur 
Erhebung. 
Dringende Telegramme kosten das Dreifache der gewöhnlichen Tele 
gramme; Telegramme mit bezahlter Antwort von 10 Worten : das Doppelte 
eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Worten ; Telegramme mit Empfangs- 
Anzeige: das Doppelte eines gewöhnlichen Tclegramnis von 10 Worten. 
Telegraphen-Abkürzungen: 
U für dringendes Telegramm. 
RR Post bezahlt. 
RR Antwort bezahlt. 
XP Eilbote bezahlt. 
TR Verglichenes Telegramm. 
RO Offen zu bestellen. 
CR Empfangsanzcige. 
PU Post unbezahlt. 
FS nachzusehendes Telegramm. 
ST Gebührenpflichtiges Dienst-Telegramm. 
RPD Dringende Antwort bezahlt. 
RR Post eingeschrieben. 
LR Estafette bezahlt. 
Die genannten Chisfern sind vor die Adresse zu stellen nnd einzu 
klammern.
	        
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