Full text: Adreß-Buch von Kassel und Umgebungen (Jg. 39.1872)

Geschästsplan 
der 
Magdeburger Lebeusverftchcrungs- 
Gefellfchaft. 
Grund-Capital 2,000,000 Thlr. 
A. Lebenslängliche Versicherungen, d. h. für die ganze 
Lebensdauer, Tab. la. Die jährliche Prämie für ein Capital 
von 100 Thlrn., zahlbar beim Ableben des Versicherten, beträgt 
für eine 20jährige Person 1 Thlr. 17 ‘/ 4 Sgr., für eine 30jährige 
2 Thlr., für eine 40jährige 2 Thlr. 24'/, Sgr., für eine 50- 
jährige 4 Thlr. 6 Sgr., für eine 60jäheige 6 Thlr. 23'/, Sgr 
B. Lebenslängliche Versicherungen mit verkürzter Prämienzahlung. 
Tab. Id. Beispiel: Eine 30jährige Person hat, wenn sie nach 
ihrem Tode 100 Thlr. hinterlassen, die Prämie aber nur bis zur 
Vollendung des 60. Lebensjahres zahlen will, jährlich 2 Thlr. 
9 3 / 4 Sgr. zu entrichten, bis zur Vollendung des 50..Lebensjahres 
2 Thlr 26'/, Sgr. 
6. Lebenslängliche Versicherungen, zahlbar bei Lebzeiten des 
Versicherten. Tab. 2. Beispiel: Eine 30jährige Person hat, 
wenn bei Vollendung ihres 55. Lebensjahres oder nach ihrem 
etwa früher eintretenden Tode 100 Thlr gezahlt werden sollen, 
eine jährliche Prämie von 3 Thlr. 14 Sgr. zu entrichten. 
I). Versicherungen auf beschränkte Zeit. Tab. 3. Die versicherte 
Summe wird nur zahlbar, wenn der Versicherte vor Ablauf der 
Versicherungsdaner stirbt. Dieser Modus eignet sich namentlich 
zur Sicherstellung eines Gläubigers während eines beschränkten 
Zeitraums (bis zn 10 Jahren). Für eine 30jährige Person ist 
zu zahlen für 100 Thlr. Versicherungskapital für 1 Jahr: 1 Thlr. 
Vt Sgr., für 5 Jahre: 1 Thlr. l 3 / 4 Sgr., für 10 Jahre: 
1 Thlr. 3'/ 4 Sgr. jährlich. 
E. Lebenslängliche Versicherungen auf verbundene Leben. Tab. 4. 
Zahlbar beim Tode des von zwei Versicherten Zuerststerbenden. 
Jährliche Prämie pro 100 Thlr. 20u.40Jahr: 3 Thlr. 15'/,Sgr., 
30 u. 50 Jahr 5 Thlr. 1 Sgr., 40 u. 60 Jahr 7 Thlr. 26 Sgr. re. 
F .Vegräbnisiverllcherungen. Tab. 9. Ein Begräbnißgeld von 
100 Thlrn sofort beim Tode zahlbar, wird versichert von einer 
20jährigen Person mit 1 Thlr. 24'/ 4 Thlr.. von elfter 30jährigen 
mit 2 Thlr. 10'/ 4 Sgr., von einer 40jährigen mit 3 Thlr. 7'/ 4 
Sgr., von einer 50jährigen mit 4 Thlr. 25 Sgr. jährt. Prämie. 
Außer diesen werden Menten- und Aussteuer - Merstche- 
rungen nach allen möglichen Arten abgeschlossen. 
Auskünfte werden bereitwilligst ertheilt von 
Meinr. Mtotop, 
General-Agent.
	        
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