erklärt, Und sem erwähntes Vermögen den genannten
Geschwistern und Geschwisterkindern verabfolgt wer
den soll. Witzenbausen, am 1. Junii 1321.
Fürstl. Hess. Rot. Amt Ludwigstcin das. Koch.
ln fidem copiae H 0 ffmann.
11 . Henrich Witzel aus Ellingerode ist im Jahr 1812
alsWesiphalischer Soldat mit nach Rußland gegan
gen, aber nicht zurückgekehrt. Seine Verwandten:
a) Anne Margarethe, des Schäfers Andreas Möller
Ehefrau, geborne Speck, auf dem Ahrenberg, und
d) Heinrich Kauffniann, von Ellingerode, haben daher
um Verabfolgung seines, unter Curatel stehenden
Vermögens gebeten. Gedachter Henrich Witzel, seine
etwaigen Leibes- oder testamentarische Erben, so wie
jeder, welcher in irgend einer andern Beziehung,
auch als Gläubiger, einen näheren Anspruch auf jenes
Vermögen zu haben vermeint, werden hierdurch
öffentlich vorgeladen, in dem auf den 24. October
dieses Jahrs, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Ter
min, vor hiesigem Amt persönlich oder durch hin
länglich Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre An
sprüche geltend zu machen, widrigenfalls der Abwe
sende für todt erklärt, und sein erwähntes Vermögen
dessen genannten Verwandten, als den angeblich
nächsten, ohne Caution verabfolgt werden soll.
Witzcnhausen, am 1. Junii 1821.
Fürstl. Hess. Rot. Amt Ludwigstcin daselbst. Koch.
In fidem copiae Hoffman n.
12. Wilhelm Schnegelsberg aus Ehlen, ist mit dem
7tett Westphalischen Linien - Infanterie - Regiments
nach Rußland marfchirt, bis hierhin aber über dessen
Lcscn odcv Tod Nachricht eingegangen. Da
nun die nächsten Verwandten des Abwesenden um
Verabfolgung dessen Vermögens gebeten haben; so
werden genannter Wilhelm Schnegelsberg oder dessen
etwaige Leibes- oder Testaments-Erben, so wie
überhaupt diejenigen, welche etwaige Ansprüche an
gedachten: Vermögen machen zu können glauben,
hierdurch aufgefordert, im Termins den 177Octobcr
d. I. so gewiß vor hiesigem Amte zu erscheinen, um
resp. über ihr Vermögen zu verfügen und ihre Rechte
an demselben zu wahren, widrigenfalls der Abwe
sende für todt erklärt und dem Antrage der Implo
ranten gefügt werden wird.
Wilhelmshöhe, am 10. Junii 1821.
Kurfürstl. Iustitz-Amt hicrselbst. R e m b e.
In fidem copiae Bau er, Provisor. Actuar.
13. Der aus dem Feldzug nach Rußland vom Jahr
1812 nicht zurückgekehrte Johann Jost Noll aus
Ovnkaussunaen und alle diejenigen, welche an dessen
Vermögest Erb- ober andere Ansprüche zu haben
glauben, werden hierdurch geladen , so gewiß in
den: auf den 21. August d. I., Morgens 8 Uhr,Gor un-
terMntUtouf anberaumten Termin zu erscheinen,
resp? sich zu lcgssimiren und ihre Ansprüche geltendzu !
machen, als widrigenfalls das Vermögen des Abwe
senden dessen sich bisher gemeldet habenden Verwand
ten zugesprochen und ohne Sicherheitsleistung vebab-
svlgtwerdcn wird. Großallmerodc, am 19. Mai 1821.
Kurf. Hess. Iustitz-Amt daselbst.• v.Nordeck. ■
14. Der aus dem Feldzuge nach RMand vom Jahr
1812 nicht zurückgekehrte Johann Schörrenewolf, von
Obermöllrich, oder dessen etwaige Leibeserben und
überhaupt alle diejenigen, welche dessen unter Curatel
sich befindenden Nachlaß aus irgend einem Grunde
in Anspruch nehmen wollen, werden hierdurch vor
geladen, binnen 3 Monaten, und längstens in rer-
mino den 25. September, früh 10 Uhr, vor unter
zeichnetem Amte zu erscheinen, und nach vorgängigev
Legitimation diesen Nachlaß m Empfang zu nehmen,
widrigenfalls derselbe dem sich gemeldeten Bruder
des Abwesenden ohne Sicherheitsleistung überwiesen
werden soll. Fritzlar, am 12. Junii 1821.
Kurfürstlich Hessisches Amt. W ü ft n e r.
In fidem Biel. * 1
Vorladung der Gläubiger'.
1 . Da sich bei Amte dahier gegen den Schmied und
Windmüller George Francke und dessen Ehefrau zu
Grandenborn eine Zahlungs-Unfähigkeit ergeben Hat z
so werden sämmtliche bekannte und unbekannte Gläu
biger desselben hiermit edictaliter vorgeladen, ihre
an den genannten Eheleuten habenden Forderungen
in termino den 7. August bestimmt-anzu-zeigen und
zu begründen, sodann aber zu Abwendung eines
förmlichen Concurs - Prozesses des Versuchs der
Güte zu gewärtigen. Netra, am 24. Mai 1321.
Kurfürst!. Hessisches Amt daselbst. Henke l.
2. Der hiesige Metzger Carl Frery ist allerhöchsten Orts
um Verwilligung eines Moratorii, auf zwei Jahre,
eingekommen, und Kurfürst!. Regierung hat darauf
dem unterzeichneten Amt den Auftrag ertheilt, nach
vorgängiger Vernehmung der Freryschen Gläubiger
und genauer Untersuchung des Vermögens- und
Schuldenbcstandes, darüber zu berichten. Zufolge
dessen werden demnach alle, sowohl bekannte als
unbekannte Frerysche Creditores, hiermit aufgefordert,
in dem aufMontag den 9ten künftigen Monats Juln
angesetzten Termin, Morgens 9 Uhr, vor Amt hier
zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben und auf
das Fristgesuch sich zu erklären. Diejenigen Gläubiger,
welche nicht erscheinen, werden so angesehen werden,
als wenn sie dem Beschlusse der Mehrheit der Erschie
nenen beigetreten waren.
CarlShafen , am 4. Junii 1821.
Kurfürst!. Obcrschultheißen - Amt. Eo l lm ann.
Irr fidem cop. B ö dicker, Amts-Secrctar.
3. Bei dem vom Wagnermeister Ott seinen Gläubigern
angetragenen, aber nicht angenommenen Nachlaß-
vertrag, ist her Concurs erkannt, und zur gütlichen
Vereinigung wegen Verthcilung der unbedeutenden
' Massein deren Entstehung aber zur Wahl «nes
Curatvrs und zur Liquidation der Forderungen, Ter
min auf Freitags den 27. Juli:',.- Vormittags Um
'10 Uhr, bei Kurfürstlichem Stadtgericht angesetzt
worden; wozu sämmtliche bekannte und unbekannte
Gläubiger des Wagnermeisters Friedrich Ott hier-