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werden deshalb die genannten beiden Brüder Johann
Henrich und Johannes Wiegand aus Wettesintzen,
oder diejenigen, welche Ansprüche aufderen Vermögen
ausführen zu können glauben, hiermit edictalitsr
vorgeladen, sich zum Empfang ihres Vermögens und
resp. zur Begründung ihrer Ansprüche längstens bis
zum 27. September d. I. bei Amt dahier zu melden,
indem sonst dem Gesuch der Schwester der ebcnge-
nannten beiden Brüder willfahrt werden wird.
Volkmarsen, am 18. Mai 1821.
Kurhess. Justitz-Amt daselbst. Bockwitz.
In ¿idem Eichhardt.
Vorladung der Gläubiger.
1 Ueber die nachgelassenen Kinder des dahier verstor-
' denen Geburtshelfers und Land-Ehirurgus Mensing ist
des letztem Witwe als Vormünderin bestellt worden,
und hat diese gerichtlich erkläxt, die Erbschaft ihres ver
storbenen Ehemannes nur curn beneficio legis ac
inventarii Namens ihrer Kinder antreten zu wollen.
Alle und jede Gläubiger des verstorbenen Geburts
helfers und Land-Ehirurgus Carl Werner Mensing
dahier, werden daher hierdurch aufgefordert, Don
nerstag den 7. Junii d. I., Vormittags 9 Uhr, ent
weder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte
vor unterzogener Behörde zu erscheinen, ihre Forde
rungen anzugeben und zu begründen , widrigenfalls
zu gewärtigen, daß sie damit nicht weiter gehört und
danrit ausgeschlossen werden. In diesem Termin soll
zugleich, wegen Befriedigung der Creditoren, eine'
gütliche Vereinigung nach Umstanden versucht werden.
Efchwege, am 7. Mai 1821.
Kurfürst!. Hessische Reservaten-Commission daselbst.
M ö l l e r.
2. Wegen Unzulänglichkeit des Vermögens des Guths-
desitzers Henrich Christian Gustav von Hombergk in
Kleinvach, zur Befriedigung seiner Creditoren, ist
von Kurfürstl. Regierung zu Cassel dem unterzeichne
ten Amt der hohe Auftrag ertheilt worden-, den activen
und passiven Verniögens-Zustand des gedachten Hrn.
v. Hombergks zu constatiren. Zur ^Bewirkünsiches
letztem werden daher alle und jede Gläubiger desselben,
hierdurch vorgeladen, in termino den 4. Julii, des
Vormittags 10 Uhr, entweder persönlich oder durch
gehörig Beauftragte vor hiesigem Amte zu erscheinen,
ihre Forderungen begründet anzugeben und den Ver
such der Güte zu gewärtigen. Die Nichterscheinenden
haben den Rechtsnachtheil des Ausschlusses zu erwar-
ien. Mendorfs am 1. Mai 1821.
Kurfürst!. Hessisches Justitz-Amt. E ich e n fye v g.
\ ■ -*> in tidem R e m b e.
S. Nachdem unter den Gläubigern des Handelsmanns
Marcus Joseph Silberberg dahier der'Versuch der
G Ite misslungen ist, so ist der fönyiiche Concurs durch
Dccret vom 2!térc d.M. erkannt woLden s deck gemäss
werden alle, sowohl bekannte als unbekannte Glau-
brger gedachten Silberbergs hierdurch edretslirer.
citirt, ihre Forderungen und Ansprüche > sie mögen
herrühren ans welchem Grunde sie wollen, so gewiß
IN dem ad liquidandtim auf Diensttag den 17. Julii
bestimmten Termin persönlich oder durch bevollmäch
tigte Mandatarien gegen den bestellten Cvntradickvr
zu liqnidiren und gehörig zu begründen, als sonst
die Ausgebliebenen zu gewärtigen haben, daß sie
mit ihren Einsprüchen an der gegenwärtigen Mage
pracludirt werden. Fritzlar, am 9. Mai 1821.
Kurfürstlich Hessisches Amt. W ü ft n <r r.
In sidem Biel.
4. Da nach dem Verkauf der von dem verstorbenen
Schäfer Johann Adam Gillmann zu Been halsen
herrührigen, von dessen Sohn Johannes Glllmann
und dessen Ehefrau, zu Bezahlung vorhandener
Schulden, bei der vormaligen Freiherr!. Rredeselfchcrr
Gerichtsbehörde einseitig .verpfändeten Grundstücke,
und Bezahlung des dessfallsigen hypothecarischen Cre-
vitors, noch ein ungefähr 90Rthlr. betragender Nest
der Kaufgelder vorhanden, hierauf aber mehrere An
sprüche formirt sind, zu deren Deckung dieselben nicht
anreichen; ss wird ein Termin auf Donnerstag den
19. Julii d. I. in dieser Sache hierher vor Amt
bestimmt, in welchem, bei Meldung nachmaliger
Cnthönrng, alle diejenigen, welche sowohl von dem
verstorbenen Johann Adam Gillmann, als dessen
Sohn Johannes Gillmann und dessen Ehefrau, geb.
Ztlbert, auf diese Kaufgelder Ansprüche herleiten , sie
* mögen sich damit bereits frühst angemeldet'haben
oder nicht, diese Ansprüche rechtsgebührcnd zu begrün
den haben. Zugleich soll w die sinn Termine, zu Ver
meidung eines weitern Verfahrens, eine gütliche Ver
einigung der Prätendenten versucht werden»
Raboldshausen, am 14. Mal 1821.
Wagner.
6. Da von Kurfürstlicher Regierung dem Unterzeichntterk
der Auftrag ertheilt worden ist, über das nachgel«ssene
Vermögen der hierselbft verstorbenen Witwe des Ma
jors Lelong, gebornen Cornitius, ein Inventarium zu
errichten; svwcrden sämmtlicheErbschafts-Glarrbiger
derselben, so wie alle diejenigen, welche an dem Rach-
lasie überhaupt oder an einzelnen Gegenständen An
sprüche zu haben glauben, hierdurch öffentlich vorge
laden, ihre Forderungen und resp. Ansprüche in dem
si aus Donnerstag den 2. August d. I. bestimmtenTer-
ckine, entweder in Person oder durch gehörig bevoll
mächtigte Anwälte, Vormittags um 11 Uhr, auf
'Kurfürstl.Regierung hierselbft, bei Strafe derAus-
fchkiessunss von diesem Verfahren, anzuzeigen und so
fort hinlänglich zu begründen.
Cassel, am 21. Mai 1824.
E b e r t, Regimrnqs^ Secretarms r
Vermöge Auftrags.
-, ; .(¡u , .ix. «,'issa * 1
, ,n .>4 ^ i. —“——
Verkàas v o ti GrundMck i n»
1. Nau nLburg. Auf -Instanz der Helene Más
zu Fritzlar sollen Schulden halber nachstehende, dem
Schuhmacher Franciscus Grebe zu Naumburg zuge
hörige Grundstücke, als ; Lit. C. Pag. ISI.utch 1L2.