X
.37. Lasselsche
PoW- Md LomerziE - Zeitung.
Hessischem
Privilegio.
Mittwoch/ den 9 tcn Mai 1821.
E d i c t Ml - V 0 r l a d u rr g e n.
1. Johann Henrich Thiele aus Obermeiser ist als ehe
maliger Weftphälischer Soldat mit nach Rußland
rnarschrrt, aber weder zurückgekehrt noch Haler weiter
etwas von sich hören lassen. Auf den Antrag des
Einwohners Johann Henrich Heer zu Obermeiser
wird daher gedachter Johann Henrich Thiele, oder
desien etwaige Leibes - Erben, hierdurch edictaliter
vorgeladen, in dem auf den 16. Julii l. I. angesetzten
Termine so gewiß vor hiesigem Amte sich zu melden,
als widrigenfalls das Vermögen des Abwesenden an
dessen nächste Verwandte, ohne Caution, in Gemäß
heit der Verordnung vom 5. Julii 1816, verabfolgt
werden soll. Zr'erenberg, am 3. April 1821.
Kurfürst!. Justitz-Amt daselbst. Dunk er.
Zur Beglaubigung: Groß. -
2. George Sippel, ein Sohn des zu Berneburg, hie
sigen Amts, verstorbenen Nicolaus Sippel, ist als
Soldat mit nach Rußland gekommen, aber bis jetzt
m'cht zurückgekehrt, und haben daher dessen vier
Geschwister, in Beziehung auf die Verordnung vom
5. Julii 1816, um Verabfolgung dessen zurückge
lassenen Vermögens gebeten. Gedachter abwesende
George Sippel, oder dessen etwaige rechtmäßige
Leibeserben, werden somit auf den 10. August citivi
und vorgeladen, um das vorhandene Vermögen so
gewiß in Empfang zu nehmen, als solches im Aus-
bleibungsfall denen sich gemeldet habenden Geschwi
stern auch ohne Caution, nach Maasgabe jener Ver
ordnung, verabfolgt werden soll.
Sontra in Kurhesien, am 19. Marz 1821.
§urstl. Hess. Rot. Amt daselbst. Frankenberg.
1u hdem Ziegler.
Z. Johannes Glasner von Hoheneiche ist als Soldat
beim ehemaligen Regimente Erbprinz mit in die
Niederlande marschirt, im Jahre 1792 oder 1793
aber als Gefangener nach Frankreich transportirt
worden, seit dieser Zeit von dessen Aufenthalte eben
so wenig, als von dessen Leben oder Tod bestmunte
Nachricht eingegangen. Seine Geschwister, als dessen
Jntcstatcrbcn, haben darauf angetragen, das Ver
mögen des Abwesenden gegen Caution ihnen auszu
händigen, daher gedachter Johannes Glasner oder
derjenige, welcher sonst nähere Ansprüche zu begrün
den gedenkt, hierdurch edictalitercitirt wirb, binnen
vier Monaten bei der unten bezeichneten Behörde,
Behufs Empfangnahme des Vermögens, sich so gewiß
zu melden und resp. seine Rechte geltend zu machen, als
widrigenfalls der Bitte der Geschwister des Al - Msenden
deferirt werden soll. Bischhauso«, am 3. Apm 1821.
Kurf. Amt Hierselbst. Pfeiffer, Amts-Assessor.
In fideno Cranz, Amts-Actuar,
4. Alle diejenigen, welche an dem in circa 1400' fl.
bestehenden Vermögen des mit dem 2ten ehemaligen
Westphalischen Husaren-Regiment als Büchsenmacher
nach Rußland gegangenen und dort zurückgebliebenen
Jeremias Friedrich Jenchen von hier, aus irgend
einem Rechtsgrunde Ansprüche zu Mchen vermeinen,
werden hiermit aufgefordert, solche in Person oder
durch einen legal Bevollmächtigten in dem hierzu auf
Mittwoch den 25, Julis d. I., Vormittags, anbe-
zielten Termin, so gewiß geltend zu machen, als
ansonst den sieh gemeldeten nächsten Verwandten die
Erbschaft eingehändigt werden wird.
Marburg, in Kurheffey, am 20, April 1821.
Kurs. Hess. Oberschultheißen-Amt daselbst. H i J| e.
ln fidem Bistamp.