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Mit Kurfürstlich
allergnädigsteu
Hessischem
Privilegiv.
Mittwvu-, den 4 "° April l82i.
Befdrder- und Veränderungen.
Die erledigte Hospital -Chirurgen - Stelle zu
Haina ist dem bei dem Hospital zu Merxhausen
bisher als Arzt angestellten L.andphysicus, Ooctor
Hildebrand zu Wolfhagcn, allergnädigst
übertragen.
Edictal- Vorladungen.
Nachdem vom Leben oder Tod des im russischen
Feldzug verbliebenen Hermann Steller, vpn Schlf-
seldach, bis hierhin keine Nachrichten eingegangen
find; so werden derselbe oder dessen Lerhesreben,
so wie alle diejenigen, welche Ansprüche andrem,
unter Curatel stehenden, Vermögen von zoo Rthlr.
, «» Alb. 4 Hlr. zu haben °ver'"piven ,^atidurchl>eiH
' für allemal vorgeladen , in disisi auf Diensttag hen
Mai anberaumten Termin so gewiß allhier vor
Amt zu erschrinen, sich zu legckimiren und ihre
gemacht werdenden Ansprüche zu begründen, als
ansonsten denen fick gemeldet -habenden nächsten
Anverwandten das Vermögen verabfolgt, sie, die
Nichterschunenen, aber mit ihren Ansprüchen aus
geschlossen «erden sollen. -.
Rauschendrrg, am 24. Februar i8ßu
Kurf. Hess. Juttitz-Amt. Tassius»
lp bäem copis« N e e b e.
». Des Allerburchlauchtigstea Fürsten und Herrn,
Herrn Wilhelm II. , Kurfürsten und souveraiuen
Landgrafen von Hessen, Großhrrzygs von Fulda,
Fürsten zu Hrrsfeld, Hanau, Fritzlar und Isen
burg, Grafen zu Catzenelnbogen, Dietz, Aregen
hain, Nidda und SÄaumburg rc. rc. Demnach
des verstorbenen Rrgimeuts-QuartiermeisterS Hil-
dewig hinterlassene Tochter, Wilhelmine, allhier,
bei U«S angezeigt hat, daß sie am sz. Januar igoS
mit dem vormals im Westphälischen Marftaü allhier
angestellten Franz Peter Michenaux, jetzt unbe
kannten Aufenthalts, dahier kirchlich getrauet wor
den, nachher aber erfahren habe, daß derselbe zu
jener Zeit schon verheirathet gewesen, und zwar,
nach einem producirten Original-Dokument, zu
Villaparisis, am 18. Veotose de- 6ten JahrS der
französischen Republik, mit einer gewissen Genoveva
Johanna Honet, und gebeten, die zwischen dem
Verklagten und ihr im Januar 1808 dahier abge
schlossene Ehe für nichtig, denselben auch zum Kosten
ersatz für schuldig zu erkennen, und daher aufbeste»
^ öffentliche Vorladung angetragen hat, diesem Suchen
s auch statt gethan werden soll; so wird gedachter
r Ftanz Peter Michenarrz: hiermit und in kraft diese-
peremtorisch eitirt, an dem zum Verhör der Sache
auf den 18. Mai angesetzten Termin, Morgens
<-9 Uhr , vor UuS perstnlich oder durch einen dazu
genugsam bevollmächtigten Anwalt zu erscheinen,
auf die gegen ihn angebrachte Klage gebührend zu
-antworten und rechtlichen Bescheid zu erwarten,
unlrr der ausdrücklichen Verwarnung, daß widri
genfalls in dessen Ungehorsam weiter ergehen soll
was Rechtens. Urkundlich des hierunter gedruckte«
Kurfürstlichen Consistorial - Insiegels.
. i Cassel, den 1 7* März 182».
t .CL.S.)i KnrK Hess. Cvnsistvrium.
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