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etwa darauf Anspruch machenden Interessenten gebe
ten; so wird genannter Abwesende sowohl als dessen
etwaige Leibes- oder Testaments-Erben hierdurch auf
gefordert , in dem auf den 22. Januar künftigen Jahrs
bei hiesigem Amt bestimmten Termin, Morgens 9 Uhr,
zu erscheinen, und rücksichtlich das Vermögen in
Empfang zu nehmen, oder sich dazu gehörig zu legi-
timiren und ihre Ansprüche gehörig geltend zu machen^
widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß den gemelde
ten Erben solches ohne Cautron verabfolgt werden
soll. Felsberg, am 23. Oktober 1821.
Kurf. Hess. Justitz-Amt daselbst. Ungewitter.
In fidem cop. Casselmann.
4. Nach einem bei unterzeichnetem Gericht gestern
eingegangenen Schreiben des Friedensgerichts des
Kreises Morges im Waadtland, in der Schweiz,
vom 23. Oktober, ist ein, angeblich von hier gebür
tiger und seit etwa 40 Jahren in Morges wohnhafter
Organist Friedrich Lautenbach, welcher in Gemäß
heit eines in Abschrift vorgefundenen Taufscheins ein
Sohn des hiesigen Bürgers Johann Heinrich Lau
tenbach und der Anne Elisabeth Ranchain oder
Rauchain ist, mit einem Nachlaß von ungefähr
14000 Schw. Franken, ohne ein Testament errichtet
zu haben, am 17. August d. I. verstorben, und
die Jntestaterben sind am 23. Oktober edictaliter vor
geladen , um ihre Ansprüche binnen sechs Wo ch e n
p e r e m t o r i s ch e r Frist bei dem genannten Gericht
in Morges vorzubringen. Es wird daher solches
mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß diejenigen,
welche sich daselbst melden, Urkunden, welche unter
Angabe dcs^rads der Verwandtschaft ihr Jntestat-
Erbrecht nachweisen und gehörig beglaubigt sind,
beibringen müssen. Cassel, am 2. Novemb. 1821.
Kurf. Hess. Stadtgericht der Residenz. W i t t i ch.
> Wepler.
-Vorladung der Gläubiger.
1. Nachdem die gegen die Witwe Perrier und deren
Kinder Vormund zu Frankenhain bereits angemeldeten
Schulden, die durch öffentlichen Verkauf der Grund-
besitzungen constatirte Masse um mehrere hundert
Thaler übersteigen; so ist unterm heutigen Tage gegen
die Genteinschuldner ein Debitverfahren eingeleitet
worden. Es werden zu dem Ende sämmtliche, sowohl
bekannte als unbekannte Gläubiger derselben hierdurch
öffentlich vorgeladen, ihre Forderungen im peremto-
rischen Termine, den 6. December, vollständig zu
liquidiren und sich wegen gütlicher Bescingung dieses
De'Gtwefyrs zu erklären, oder zu gewärtigen, daß
in Entstehung gütlicher Beilegung der Concurs sofort
err nnt, und alsdann die nicht erschienenen Gläu
biger mit ihren Ansprachen an der Masse abgewiesen
werden. Treysa, am 19. September 182 l.
Kurfürst!. Justitz - Amt daselbst. ü p e d e n.
In 6dom Ku l e n kam p.
K. Nachdem über den Nachlaß des unterm 16. Decem-
" ber 1319 allhier verstorbenen vormaligen Friederw-
richters Johann Caspar Thomas, in circa 1 lOORthlr.
an Mobiliar-Vermögen bestehend, auf Antrag der
Beneficia!- Erben, der crbschaftliche Liquidations-
Prozeß eröffnet, und mit dessen Einleitung von dem
. König!, hochlöblichen Ober-Landesgericht zu Halber
stadt das unterzeichnete Gericht beauftragt worden;
so ist demzufolge der Liquidations-Termin vor dem
-Deputaten, Herrn Gerichts-Assessor Schenk, an
Gerichtsstelle auf den 3. Januar 1822, Mittags
11 Uhr, angesetzt, und werden alle unbekannte Gläu
biger, welche an dem Nachlasse eine Forderung zu
haben glauben, hiermit aufgefordert, in diesem Ter
mine ihre Forderungen anzuzeigen und nachzuweisen,
unter der Warnung', daß sie widrigenfalls aller ihrer
etwaigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit ihren
Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedi
gung der sich gemeldeten Gläubiger von der Masse
noch übrig bleiben Möchte, werden verwiesen werden.
Den auswärtigen Gläubigern werden, auf den Fall
der allhier ermangelnden nähern Bekanntschaft, die
hiesigen Justitz-Commissario Engelhart sen. Und
Engelhart jun. zur Auswahl vorgeschlagen.
Gegeben Mühlhausen, am 11. September 1821.
Königlich Preußisches Land- und Stadtgericht.
Schotte.
3. Ueber das Vermögen des Müllers Christoph Necke
am Rauschenwasser ist, nach fruchtlos versuchter Güte,
das förmliche Cvncurs-Verfahren eröffnet. Es werden
daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger des
genannten Müllers Recke, zu der bisher nicht erfor
derlich gewesenen ausführlichen Liquidation und Be
gründung ihrer Forderungen und Ansprüche, hiermit
aufMitwschen den Sten k. M. December vor hiesiges
Amt, unter der Warnung vorgeladen, daß dieZurück-
bleibenden von der vorhandenen Concursmaffe gänz
lich ausgeschlossen werden.
Bewenden bei Göitmgen, am i. November 1821.
Königlich Großbritannisch - Hannoversches Amt.
Gleim. R ü p p e l l.
4. Nachdem der hiesige Einwohner Henrich Nutzn erklärt,
unfähig zu seyn, seine sämmtlichen Creditore» zu
befriedigen, auch, der Wahrscheinlichkeit nach, die
Schulden dessen Activ-Dermögen übersteigen; so ist
unterm heutigen Tage der Concursprozcß gegen den
selben eröffnet worden. Es worden daher alle, sowohl
bekannte als unbekannte Gläubiger des oben erwähn
ten Henrich Nutzn hierdurch vorgeladen, in dem auf
Diensttag den 19. Februar k. I. bestimmten Termin
vor unterzeichneter Gerichtsstelle, entweder persönlich
oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen,
ihre Forderungen zu liquid irrn untrfòfort zu begrün«
den. Die Nichterscheinendcn haben zu gewärtigen,
daß sie von diesem Verfahren ausgeschlossen werden.
In Ansehung des Versuchs der Güte, nach vorge
legtem Massebesiand, werden die etwa zurück , leiben
den Gläubiger, à dem Beschlusse der Mehrzahl
beitrrtend, angesehen.
Jesberg, am 20. Oktober 1821.
Kurfürstliches Amt daselbst. W i t t i ch.
In üdeoi Appell.