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Dir. 74.
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Mit Kurfürstlich
allergnädigsten
Hessischem
Privilegio.
Sonnabend, den 15'™ September 1821.
BesLrder- und Veranderungen.
Der Ober - Forstmeister Ferdinand
D. Banmbach ist, neben der beizàhaltenden
Fvrft-Znspcction, zum Hpf-Iagermeister,
ber Forstmeister Friedrich- v. . Baum-
back), zum Ober-Forstmeister in der Provinz ^
Niederhessen,
der Ober-Forstmeister v. Wlldungen, zum
Ober-Forstmeister in der Provinz Oberheffèn, und
der Forstmeister v. SchwerHell, zum Ober-
Forstmeister in der Provinz Fulda allergnàdigst
ernannt.
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Dem biSher zu Carlshafen gestandenen A'dvocat
Wilhelm Hartwig ist die Advocatur und
Procuratur bei den Obergerichten allhier zuge-
fianden.
Der geistlicheRath Weinrich zu Amoneburg
ist nunmehr, in Betracht seines hohen Altero,
von dcnPfarrelgeschaften entbunden, der biSherige
Pfarrer Errmer zu Fritzlar dagegen zum
Pfarrer in Ambneburg und Rudigheim ernannt.
Edictal - Vorladungen.
1. Nachdem sich bei uns die Witwe des Küsters und
Orgelbauers Zuberbicr, Louise Fiorentine, geborne
Echeffer, in Obernkirchen, als Erbin ihres vor kur-
zem verstorbenen Bruders, Jacob Sigismund Scheffer
daselbst, erklärt hat, so werden deshalb und weil
es hinsichtlich der demnachstigen Verabfolgung her
unter gerichtlichem Siegel und Kuratel befind klcherr
Erbschaft nöthig ist, die etwaigen übrigen Platen-"
denken derselben zu kennen, alle diejenigen, welche
an gedachter Nachlassenschast als Miterben oder ans
irgend einem andern Grunde Ansprüche und Forde
rungen haben, hiermit vorgeladen, solche, bei Ver
meidung , damit von diesem Verfahren ausgeschsoffen
zu werden, in termino den 6. October d. I. auf
hiesiger Regierung, durch einen der hiesigen Regke-
rungs-Procuratoren, ack xroroeolluoa anzugeben
und gehörig zu begründen.
Rinteln, am 20. August 1821.
Kurfürstlich Hessische Regierung.
Rommel.
2. Christian Roth, des zu Hönebach, hiesigen Amts,
verstorbenen Philipp Roth ältester Sohn, rst im Jahr
1812 mit in den Feldzug nach Rußland gegangen
und nicht wieder zurückgekehrt. Derselbe, so wie
seine etwaigen unbekannten Erben oder Erbschafts-
Gläubiger werden hierdurch öffentlich vorgeladen,
sich den 6. November d. I. vor unterzeichneter Ge-
richrsstelle zu melden, widrigenfalls der elterliche
Nachlaß des Abwesenden unter dessen beide Geschwi
ster vertheilt werden soll.
Rotenburg, am 8. August 1821.
F. H. R. Ober-Amt daselbst. Gleim.
3. Johann Claus Hildebrand, Sohn von dem ver
storbenen Wirth sind Fuhrmann Claus Hildebrand
zu. Orferode, ist im Jahr 1812 als Westfälischer
> Soldat mit nach Rußland gegangen aber nicht zu
rückgekommen. Der Hr. Commissionsrath, Wein-