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onnaSend, den September
Befbrder- und Veränderungen.
Zu Directoren der Conststorien, Mt dem
Rung in der dritten Classe der Rang -drdnrrng
fwb ernannt: der Geheime Regierungs-Rath
v onWille zu Cassel, der Geheime Regierungs
Rath RieS zu Hanau, und der Regierungs-
Rath von Han stein zu Marburg.
Bei dem Ober -Medicinal-Collegrum
sin d ernannt:
Zu Ober-Medicinal-Räthen: die
Hofräthe Or. Cramer, Or. Waldmann
und der Oberhofrath und Leibarzt Or. Heraus.
Zu Assessoren: als Wundarzt: der bishe-
rige Assessor Kamp fm ü l l e r,
als Apotheker: die bisherigen Assessoren
Flügger und Wild,
als Thierarzt: der Ober-Thierarzt Eber-
tz ard.
Bei der Ober - Bau - Directio n sind
ern a'n nt:
Zu Ober- Ban - Rathen: der Obor-
Wasser-Baumcister Lange, der Ober-Chaussec-
Znspector Fick, der Amtmann W i n d e m u t h
von Treis an der Lumbde und der Ober-Bau-
Znspector Rudolph allhier.
Der Candidat der Cameral - Wissenschaften
O t t o G sch wind von hier, ist zum Referendar
ohne Stimme bei der Finanzkammer in Cassel, und
der bisherigeCabinets-Archivar Wipprecht,
in der Ministerial-Canzlei, Departements der
Finanzen, zum ersten Calculator, ernannt. * 1
Edictal - Vorladungen.
1. Johann Caspar Zeucht von Altenbursla, ist als
Westfalischer Gardist in der Russischen Campagne
zurückgeblieben, ohne daß über dessen Tod oder
Leben Nachricht eingegangen ist. Derselbe wird da
her, auf Instanz seines Bruders George Zeuch zu
' Altenbursla, so wie auch alle diejenigen, welche an
dem Bermögen dessdsenu's gegründete Ansprüche zu
haben glauben, hiermit öffentlich vorgeladen,- sich
höchstens bis zum 29. October d. I. bei Fürst-l.
Amte dahier zu melden, oder zu gewärtigen, daß
Ersterer, nach Maasgabe der Verordnung vom 5. Julst
1816, für todt erklärt und dessen Vermögen den
resp. Erben zur Disposition freigestellt wird.
Wannfried, äm 17. Julii 1821.
'Fürstl. Hess Rotenb. Amt daselbst. Pfeiffer.
In tidem Ocste, Amts - Secretarius.
. 2. Der^mit dem öten Westfälischen Infanterie-Regi
ment im Jahr 1812 nach Rußland marschirte,s«nd
noch nicht zurückgekehrte Johann Theodor Nitzge
aus hiesiger Süadt, oder diejenigen, welche auf
dessen Vermögen Erb-Ansprüche zu haben glauben,
werden hiermit öffentlich vorgeladen, binnen den näch
sten vier Monaten und längstens den 13. December