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Polizei- «O Lommerziev
Mit Kurfürstlich
allergnädigsten
W
Hessischem
Privilegio.
Sonnabend, den 29^« Julii 1820.
Befdrder- und Veränderungen.
Den Lehrern des hiesigen Lycei ist der Rang
in der achten Classe der Rangordnung allerguä-
digst ertheil':.
Edictnls Vorladungen. .
r. Alle diejenigen, welche aus der Dienstzeit deS
»ormaligen AmtmannS Jacodi zu Auburg , und de-
' sonders auS der Periode vom 1. Januar ig,6, bis
zum 30. April 1820, als in welcher Zeit das Amt
Audurq dem Königreich Hannover incorporirt wor
den, vx äeposikis oder sonst Ansprüche zu haben,
und gegen dar Amt Auburg zu begründen vermei,
urn, sind zu Angabe und Klarwachung derselben,
in dem auf den »8. September drejrs Jahrs ange
setzten Liquidations-Termine, bei Strafe des Aus
schlusses, auf Königlicher Jufi.tz-Canzlei allhier zu
erscheinen, vorgeladen.
Könrgl. Justitz-Canzlei zu Hannover.
». Der vor langen Jahren verstorbene hiesige Schuh
st cker Jobanu Hrnrich Müller hatte ausser dem
dahrer anwesenden Johann Justus.Müller noch
zwei Söhne, nameutlich: i) Johannes Müller,
geboren den 5». Januar »757- von dessen Absterben
sich keine Nachricht vorfindet, und 0) Zohavn
Conrad Müller, geboren am *. November 1739,
welcher seit 63 Jabren abwesend,- ohne daß von
feinem Leben oder Tode Nachrichten einzuziehen
gewesen. Auf den Antrag des obgedachten Johann
Justus Müller werden der abwesende Johann
Conrad Müller, so wie der als Mitrede zu betrach-
teude Johannes Müller und deren etwaige eheliche
Abkömmlinge hierdurch erlictaliker vorgeladen, in
dem auf Freitag den sa. September nächstkünftig
bestimmten Termin, Vormittag-von 9 bis »»Uhr,
vor unterzeichnetem Stadtgericht so gewiß sich ein
zufinden, und nach vvrgângig berichtigter Legiti
mation ihre Vermögen in Empfang zu nehmen,
al^ widrigenfalls zu gewärtigen, daß sie für abge
storben erklärt, und dem Johann Justus Müller
dasselbe ohne weitere Cautrons-Leistung ausgefolgt
werden solle. Cassel, am 30. Junii ißao.
Kurf. Hess. Stadtgericht daselbst. Burchardi.
Wepler.
, Der Cantonlst Henrich Claus, von hier, .welcher
sich bei der diesjährigen Canton--Rrvision nicht
sistirt bat, wird hiermit in Gemäßheit de- §. 67.
des Rrcrutirungs-Reglements vom vfl. April 18*7
vorgeladen, sich vor Ablauf des Monat-December
d. I. so gewiß dahier zu stellen, widrigenfalls so
wohl sein letzlges, als das künftig von seiner noch
lebenden Mutter ihm zufallende Vermögen verfallen
ist. Schenklengsfeld, am ia. Julii 1820.
Kurf. Hess. Amt Landeck daselbst. Milchling.
Dre Cantonisten, Arnold Riemenschneider, von
Binsförth, Ferdinand Arnold, von Spangenberg,
und Henrich Sommerlad, daher, sämmtlich au-
hiesigem Amt, welche aufder diesjährigen Canton--
Rrvision auch auf die zweite Vorladung sich nicht
gestellt haben, werden aufgefordert, so gewiß bi-
zum s». December d. I. sich der hirsigrm Justitz-
Amt zu melden, und über ihre Bestimmung das