Kr. 22.
Kasselschr
Md Kommerziell
Mit Kurfürstlich
allergnädigsten
Hessischem
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Privilegio.
Mittwoch, den 15^ März 1320.
Edictal - Vorladungen.
r. Am sssten dieses ist in Nausis, hiesigen Amts,
die Witwe des Auszögers Johann Henrich Schwalm,
Anna Catharina gcborne Vaupel, kinderlos ver
storben. Dieselbe ist angeblich eine natürliche Toch
ter des N. N. Vaupel aus Obercunrode bei Brei
tenbach am Herzberge. Da deren Erben nicht mit
Gewißheit anzugeben sind, so werden alle diejeni
gen , welche an dem Nachlaß der genannten Anna
Catharina Sctrwalm, geborne Vaupel, Erbansprüche
zu haben glauben, vorgeladen, dieselben im Ter
mine den 10. April, Morgens 9 Uhr, vor unter
zeichneter Behörde begründet vorzubringen, widri
genfalls über den Nachlaß züm Vortheil der sich
gemeldet habenden Erben, nach den Gesetzen ver
fügt werden soll. Neukirchen, am 29. Febr. 1820,
Kurfürstlich Hessisches Amt Hierselbst.
.Der Amts-Assessor Plümke.
Pro copia: der Amts-Secretanus Amelung.
r. Nicolaus Herwig aus Wellerode, geboren den
4. August 1778, ist im Jahr 1795 angeblich nach
Amerika gegangen, und hat nachher so wenig von
seinem Aufenthalt als Leben und Tod etwas hören
lassen. Nachdem nun dessen Geschwister und Ge-
schwister-Kiader dahier um die Aushändigung des
in 1016 Rthlr. 7 Alb. zA Hlr. bestehenden Vermö
gens, gegen Caution gebeten haben, und die öffent
liche Vorladung desselben oder dessen Erben heute
erkannt worden; so werden besagter Nicolaus Herwig
oder dessen Jntestat- oder Testaments - Erben, so
wie alle die, welche aus irgend einem Rechtsgrunde
an dessen Nachlaß Ansprüche zu haben glauben.
aufgefordert, binnen einem halben Jahr entweder
in Person oder durch sattsam Bevollmächtigte vor
hiesigem Amte zu erscheinen, und ihr Erbrecht oder
sonstige Ansprüche anzugeben und zu begründen,
widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß nach Ablauf
dieser Frist den erwähnten nächsten Erben besagter
Nachlaß gegen Caution ausgehändigt werde.
Waldau, am 1. März 1820.
f>Kurf. Hess. Amt Hierselbst. Schmitten.
• ) In Ädern copiae Kersting.
Vorladung der Gläubiger»
1. Nach der Verordnung vom r6. September 1768
ist unter den Creditoren des Schuhmachermeisters
Conrad Ravior allhier die Güte zwar versucht, eine
Vereinigung aber nicht bewirkt worden. Nachdem
nun hierauf der Conours-Prozeß am heutigen Tage
erkannt worden, so werden alle und jede bekannte
und unbekannte Gläubiger des Schuhmachers Con
rad Ravior allhier hierdurch öffeutlich vorgeladen,
Dienfttag den 13. April d. I., Vormittags 9 Uhr,
auf hiesiger Amtsstube auf dein Rathhause in Per
son ober durch Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre
Forderungen anzuzeigen und zu begründen, oder
zu gewärtigen, daß sie damit von diesem Verfahren
ganz ausgeschlossen werden.
Hofgeismar, am 16. Februar 1820.
Fleisch Hut» In fulem Schreiber.
2. Die bekannten Schulden des dahier verstorbenen
Ludwig Kniep übersteigen dessen bekanntes Vermö
gen bei weitem. Es ist deshalb die Inventarisation