i
îmY ' lsels che
WM M ADM -
Mit Kurfürstlich
allerguâdigsten
Hessischem
Privilegio.
Mittwoch, den i 7 ^Màr; 1819.
Gesetzgebung.
Die Nr. HI. des Gesetzblattes von diesem Jahr
entlrfU : Verordnung vom 2. März, daS We
gegeld betreffend.
Edtctal - Vorladungen.
L» Christine Louise geborne Fränzel, von hier gebür
tig, und an George Hagelgaris verehlicht, verließ
mit diesem ihrem Ehemann 1784, also vor jetzt
24 Jahren, die hiesigen Lande, mit -Zurücklassung
eines Sohnes, Gottlieb Hagelgans. Nach einem
von diesem abschriftlich producirten Attestat, ist
die genannte Christine Louise Hagelgans in der
Folge mit Johann Becker, Gefreiten beim zten
Bataillon des K. K. Oestreichischen Infanterie-
Regiments von Darmer, zum zweitenmal verhei
ratet gewesen, und, nachdem dieser bei der Bela
gerung von Mantua geblieben, selbst mit ihrem
Sohn Philipp aus erster Ehe am 2. März 1802
zu Padua begraben worden. Dießerhalb .verlangt
der hier zurückgebliebene vberwähnre Gottlieb Ha
gelgans die Ausantwortnng des bisher unter Cura-
ttl gestandenen Vermögens seiner Mutter, beste
hend in 202 Rthlr. daarem Gelde und einigen
Immobil - Stücken. Da aber die zu Begründung
seiner Imploration produeirte Abschrift des Be-
grabniß-Scheins nicht anreichend ist, ihn für den
einzigen rechtmäßigen Erben der abwesenden
Christine Louise gebornen Fränzel zu halten; so
werden alle etwaige hier nicht bekannte Leibes-
Erben derselben hiermit ediolaliter vorgeladen,
a dato binnen 6 Monaten und längstens in ter-
mino den 25. August l. I. vor unterzeichneter
Gerichtsstelle zu erscheinen, und als solche sich hin
länglich zu legitimiren, widrigenfalls sie zu gewär
tigen baden, daß dem einzigen hier bekannten Sohn
der mehrerwähnten Christine Louise geb. Fränzel,
Gottlieb-Hagelgans, dessen mütterliches Vermögen
auögeantwortet werden soll.
Iiegerrhain, am 24. Februar 1819.
K. H. Oberschultheißen - Amt hiers. Wagner,
In fidem Wachs.
Vorladung der Gläubiger.
1. Nachdem bei sich ergebener Jnfufficienz des Ver
mögens des hiesigen Bürgers und dermaligen Rens
lerei-Dieners Heinrich Well und seiner Frau zum
Bezahlen seiner Schulden, der Concurs über deren
Vermögen erkannt, und zum Liquidiren der Forde
rungen seiner Gläubiger Termin auf Montag den
2. Mai, Morgens von 9 bis 12 Uhr, /».uf hiesiges
Rathhaus angesetzt worden ist; so werden sämmt
liche Gläubiger desselben hierdurch aufgefordert,
in praeäxo dahier zu erscheinen, ihre Forderungen
zu Protocoll anzugeben und zu begründen, «nb
xraejnäicio. daß sie sonst damit bei diesem Ver
fahren nicht gehört und von der Masse ausgeschlos
sen werden. Neukirchen, am 21. Februar 1819»
K. H. Justiz - Amt Hierselbst. Kurz.
In üder» copiae Ame l ung.
2. Nachdem der, über den für einen Verschwender
erklärten Caspar Kalbfleisch von NimboldShausen,