M.IY. Lasselschk
Polizei- vvd LMMMi - Zcm
Mit Kurfürstlich
allerguädigstm
Hessischem
\
Privilegio.
Sonnabend, den 6'-« März 1319.
Edictal - Vorladungen.
r. Nachdem Anna Elisabeth, des seither zu Cassel
gewohnt habenden Invaliden Justus Wolfram Ehe
frau hierseldst mit Tod abgegangen, ohne Leibes
oder sonstige Jntestat-Erben zu hinterlassen, und
deßhalb deren Nachlaß praevia ober resi^natione
inventarisirt worden, werden nunmehr deren alleu-
faUsige hier zur Zeit unbekannte Jntestat- Erben
sowohl als auch diejenigen, so Forderungen oder
sonstige Ansprüche an dem befraglichen Nachlaß
machen, hiermit edictaliter vorgeladen , in ter-
mino den 24. März des Morgens 9 Uhr vor unter
zeichneter Gerrchtsstelle zu erscheinen, und zwar
Erstere, um als Erben sich hinlänglich zu legitimi
ern, und den Nachlaß der Defunctae in Empfang
zu nehmen, Letztere aber um ihre vermeintlichen
Ansprüche alsbald zu begründen, oder zu erwar-
-ten, daß sie damit gänzlich enthört und ausge
schlossen werden sollen.
Iiegenhain, am 11. Februar 1819.
Aus Kurf. Hess. Oberschultheißen-Amt hrerselbst.
Wagner. In sidem Wach s.
2. Alle diejenigen, welche an der Nachlasscnschafr
des kürzlich dahier verstorbenen Schreinermeisters .
Justus Müller Erbansprüche oder aus irgend einem
Grunde Forderungen zu haben glauben, werden
hiermit öffentlich aufgefordert, diese ihre Erban
sprüche oder sonstige Forderungen im Termin den
i5ten !. M., Vormittags 9 Uhr, neben gleichzei
tiger Beibringung ihrer Beweise, vor unterzeichne
tem Gerichte, entweder selbst oder durch hinläng
lich legitimlrte Bevollmächtigte, so gewiß gehörig
anzuzeigen, als auf die in diesem Termin Ausblei
benden in dem über jene Nachlassenschaft eingelei
teten Verfahren weiter keine Rücksicht genommen
werden wird. Cassel, am 8. Februar 1319»
Kurfürstliches Stadtgericht daselbst.
Burchardi.
Vorladung der Gläubiger.
1. Nachdem der hiesige Schuhmachermeister Johann
Simon Bräutigam sich für insolvent erklärt hat;
so werden alle diejenigen, welche an demselben.
Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen,
solche mögen herrühren, aus welchem Grunde sie
wollen; hierdurch edictaiiter aufgefordert, in dem
sä liguiäsnäum auf den loten k. M. bestimmten
Termin so gewiß persönlich oder durch genugsam
Bevollmächtigte vor dem unterzeichneten Justiz-
Amt zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprü
che anzugeben und gehörig zu begründen, wie nicht
weniger sich auf die ihnen vorzulegende Vergleichs-
Vorschläge zu erklären, als sonsten die Zurückblei
benden zu gewärtigen haben, daß sie mit ihren
Ansprüchen an die gegenwärtige Vermögens-Masse
präcludirt und in contumaciam weiter w. R.
gegen sie erkannt werde.
Eschwege, den 2. Februar 1819.
Aus Fürstl. Oberschultheißen -Amt dahier.
Heuser.
2. Nachdem sich aus der Inventarisation des Nach-
. lasses des verstorbenen Adam Angersbach und des
sen. Ehefrau zu Allendorf ergeben hat, daß die
Schulden das Vermögen übersteigen, mithin Con-