Mit Kurfürstlich
Mittwoch, den 22^ December 1819*
, Vermöge Auftrags Kurfürstlichen General-.^riegs-
Collegtt werden nachdenannte Cantouisten aus der
Stadt Schmalkaldens ,) Adam Valeutin Emect^
s) Valentin D-öhrer; z) Johann George Weinaug;
4) Martin Lesser, welche sich dei der dießjäbergen
Cantons - Revision nicht gestellt haben, andurch
eckiet^Iirer vorgeladen, sich vor Ende December
b. I bei hiesigem Kurfürstlichen Stadtschultbeißen-
A'.nte zu sistiren, ansonsten ihr bereits mit Arrest
-eftricktes Vermögen, als dem Staate anheim
gefallen, betrachtet werden Lürd.
Schmalkalden, den i6. November 1819.
Kurfürstliches Stadtgericht.
Vorladung der Gläubiger.
» In Gemäßheit Auftrags .^kurfürstlicher Regierung
werden sämmtliche Gläubiger des -dahier vcrsiorbe-
nrn Oberapj)rlationsgerichchS - Registrators Koch,
auf den Antrag dessen Benesicial-Erben, hierdurch
vorgeladen, in den, zum Behuf der Ansmittelung
des Vermögens-Bestandes «uf Donnerstag den
10. Februar k. I. anberaumten Liguidations-Terr
wine, Vormittags um u Nhr, bei Vermeidung
der Ausschließung von diesem Verfahren, >in Per
son oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte auf
hiesiger Regierung zu erscheinen , ihre Förderungen
anzuzeigen und sogleich hinlänglich zu begründen.
Cassel, den 8. December 1819.
F. Ebert, Regierungs-Secretarius,
vermöge Auftrags.
2. Da die hinterlassenen Kinder des bierselbst verstor-
.denen Gebeimenraths Carl Wilhelm Lennep und
dessen gleichfalls verewigten Ehegattin, Florentine,
geborne Eökucke, die Erklärung abgegeben haben,
den Nachlaß ihrer genannten Eltern nur mit der
Rechtswohlthat des Inventqrs erben zu.wollen,
so werden in Gemäßheit erneö von Kurfürstlicher
Regierung an den Unterzeichneten ergangenen Auf
trags, sämmtliche Gläubiger der erwähnten Lennep,
schen Ehegatten hierdurch öffentlich vorgeladen,
in dem auf Mittwochen den 29» März k. I. be
stimmten Termine, Vormittags um 9 Uhr, in Per
son oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte
auf hiesiger Regierung zu erscheinen / ihre Forde
rungen anzuzeigen und sofort hinlänglich zu begrün
den, auch in so fern sich nach beendrgter Inventar-
Aufnahme etwa eine Unzulänglichkeit des Vermö
gens zur Bezahlung der Schulden ergeben sollte,
sich auf die ihnen zu machenden Vergleichs-Vor
schläge zu erklären. Die Nichterscheinenben aber
haben die Ausschließung von diesem Verfahren zu
erwarten. Cassel, den 8. December 1619.
F. Ebert, Regierungs-Secretarius,
vermöge Auftrags. - *
z. Des allerdurchsauchtigften Fürsten und Herrn,
Wilhelm J., Kurfürsten und souverainen Land
grafen von Hessen, Großherzogs von Fulda, Für
sten zu Hersjeld, Hanau, Fritzlar und Isenburg,
Grafen zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda
und Schaumburg rc. Wir zu Allerhöchstdero Negie
rung allerqnädiqst verordnete Präsident, Vice-Präsi
dent, Vice-Eanzler, Geheime Regierungs-, Regie
rungs-, auch Justrtz-Rätherrnd Assessoren, urkunden