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Sonnabend, den 6**» Fe
Befdrder- und Veränderungen.
Dem Ober-Rentmeister Zinn zu Grebenstein
ist der Character als Rath-allergnädigst ertheilt.
Edictal 9 Vorladungen.
1. Bei dem kürzlich erfolgten kinderlosen Absterben
des hiestgen Schuhmachermeisterö Peter Groshenne,
werden sowohl dessen unbekannte Erben als auch
dessen Gläubiger hierdurch eckiotaliter vorgeladen,
nächstinjtehenden Montag den iz. Februar, Vor
mittags um 9 Uhr, vor Kurfürstlichem Stadtgericht
entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevoll
mächtigte zu erscheinen; Erstere um nach vorgän-
gigrr Legitimation sich über die Antretung der Erb
schaft zu erklären, Letztere aber um ihre Forderun
gen anzugeben und darauf rechtliche Verfügung zu
erwarten. Diejenigen, welche zurückbleiben, haben
zu gewärtigen, daß sie bei dem gegenwärtigen Ver
fahren enthört und rücksichtlich ihrer einseitig ver
fahren werden soll. Cassel, am 19. Januar 1819.
Kurf. Hess. Stadtgericht daselbst. Burchardi.
Wepler, Stadtgerichts -Secretarius.
2. Die Witwe des Elias Wolf Sußmann zu Hanau
hat gegen den im Regiment Landgraf Carl gestan
denen und verstorbenen Oberstlieutenant Friedrich
Wilhelm von Haller eine Schuldforderung von
1^50 Rthlr. dahier eingeklagt, und auf dessen
Guthaben an Gewehrgeldern von 520 Rthlr. Be
schlag legen lassen, zugleich aber bei dem ihr unbe
kannten Aufenthalt der Erben des Verstorbenen,
um deren öffentliche Vorladung gebeten. Es werben
demnach nicht nur gedachte Erben, sondern auch
die etwaige weitere Creditoren des Oberstlieutenants
Friedrich Wilhelm von Haller, welche auf diese
Gewehrgelder Ansprüche zu haben vermeinen , hier
durch aufgefordert, in dem zu deren Liquidation'
und resp. Rechtfertigung des Arrests auf de»
15, Marz künftigen Jahrs angesetzten Termin so
gewiß in Person oder durch anreichend bevollmäch
tigte Anwälte dahier zu erscheinen und ihre Ansprü
che zu Protokoll geben zu lassen, als widrigenfalls
zu gewärtigen, daß die Präclusion gegen sie erkannt,
sonnt die Schuld der vorgedachten Witwe des EliaS
Wolf Sußmann für anerkannt, der Arrest für ge
rechtfertigt erklärt, und Klägerin aus denen mit
Arrest bestrickten Gewehrgeldern, in so weit solche
dazu anretchen, befriedigt werde.
Cassel, am 28. December 1818»
K. H. General - Kriegs-Co He gl um,
istes Departement.
Vorladung der Gläubiger.
1. Nachdem der Kaufmann Johann Valentin Kreuter
dahier ohnlangft ab intestato verstorben, die Ju-
testat-Erben desselben aber erklärt haben , die Erb
schaft anders nicht, als nur cum beneficio legi«
ac inventarii antreten zu wollen; als werden alle
diejenigen, welche Forderungen an dem Nachlaß
des Defuncti aus irgend einem Grunde zu haben
glauben, hiermit vorgeladen, in termino perem-
torio den 5. April, Vormittags 9 Uhr, sich vor
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