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riz bescheinigt haben wird^, der Bitte desselben
- deferirt, und -sonach die Klage für eingestanden ange
nommen wird» Vischhausen, den i. Octbr. 1819.
Kurfürstliches Amt hierseldst. Faust.
Pfeiffer.
2. Da der Cantonist Justus Dentler von Dagoberts
hausen weder zur diesjährigen Cantons-Revision,
noch auf die anderweit erfolgte Vorladung erschie
nen , so wird derselbe in Gemäßheit Auftrags Kur
fürst!. General-Kriegs-Collegii istrn Deptmts., da
dessen gegenwärtiger Aufenthalts-Ort unbekannt,
hiermit edictaliter vorgeladen, sich so gewiß vor
Ende d. I. vor unterzeichnetem Amte zu sistiren,
und seiner Militair-Pflicht zu genügen, widrigen
falls zu gewärtigen, daß er als ausgetreten ange
sehen, und sein jetziges und zukünftiges Vermögen
eingezogen werden soll.
Marburg, am 16. September 1819.
Kurf. Justitz-Amt Caldern und Reitzberg.
Hille.
5. Folgende Cantonisten aus dem hiesigen Amte, welche
sich bei der diesjährigen Cantonsrevision nicht ge
stellt haben, werden vermöge Auftrags Kurfürst!.
General-Kriegö-Collegii hierdurch edictaliter vor
geladen, sich so gewiß vor Ende December d. I.
bei hiesigem Amte zu sistiren und ihrer Militair-
pflicht zu genügen, als sonst ihr Vermögen, welches
bereits mit Arrest bestrickt worden, als dem Staate
verfallen, betrachtet werden wird: A) aus Greben
stein: i) Friedrich Hafer, 2) Henrich Andreas
Kramm, 5) Henrich Carl Lampe, 4) David Ehr-
hard, Z) Wilhelm Krausbauer; B) aus Jmmen-
hausen: 6 ) Johann Georg Trom, 7) Johannes
Stolze, 8) Ludwig Hartung, 9) Hans Henrich
Humburg, 10) Georg Henrich Schulze, ^Chri
stoph Volkrvein ; 0) aus Schachten: 12) Ludwig
Mogge; D) aus Burguffeln: iz) Johann Conrad
Hellwig, 14) Johann Conrad Leck; L) aus Kal
ben: iZ) Henrich Georg Gerke; F) aus Udenhau
sen : 16) Christoph Lenzing, 17) Johann Georg
Wiederholt», 18) Christoph Sieke, 19) Bernhard
Hartmann; 6) aus Holzhausen: 20) Johannes
Schröder. Grebenstein, am 29. October 1819.
Kurf. Oberfchultheißen-Amt das. Fleisch Hut.
In fidem Wangemann.
Vorladung der Gläubiger.
1» Da es sich ergeben hat, daß die Schulden des
gewesenen Müllers Johann George Himmelmann
zu Oberelsungen dessen Vermögen überschreiten, und
ein förmlicher Concurs unvermeidlich ist, wenn
nicht eine gütliche Verkeilung der Masse statt fin
den kann; so werden alle bekannte und unbekannte
Gläubiger des gedachten Johann George Himmel
mann aufgefordertj. im Termine den 6. December
d. I. vor hiesigem Kurf. Justitz-Amte.zu erscheinen,
ihre Forderungen anzugeben und zu begründen.
auch sich wegen gütlicher Verkeilung der Masse
zu erklären. Die Zurückbleibenden aber haben die
Ausschließung von diesem Verfahren zu gewärtigen.
Zierenderg, am 8. October 1819.
Der Justitz-Beamte D unter.
u . . . Zur Beglaubigung-: Gross.
2. Alle diejenigen, welche an dem Nachlaß des ver
storbenen Compagnie-Chirurg Döring Erb-An
sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, wer
den von unterzeichnetem Kriegs-Gericht hierdurch
vorgeladen, binnen 6 Wochen a dato ihre Ansprüche
gehörig zu begründen, und zugleich in dem zum
Versuch der Güte auf den 1. December a. c. aube-
raumten Termin, entweder persönlich oder durch
Special - Bevollmächtigte, zu erscheinen und ihre
Rechte zu wahren, widrigenfalls sie mit ihren An
sprüchen präcludirt werden sollen.
Hersfeld, am 16. October 1819.
Kurf. Kriegs-Gericht des Regmts. Prinz SolmS.
Ries, Adams,
Major u. Commandeur des Regmts. Auditeur,
z. Da die Schulden des verstorbenen hiesigen Amts-
Secretariuo Biel dessen Vermögen übersteigen, und
die unter den Gläubigern, versuchte Güte nicht zu
Stande gekommen; si, wird über dessen Nachlassen-
schaft der förmliche Concurs erkannt, und alle
bekannte und unbekannte Gläubiger des gedachten
verstorbenen Amts-Secràius Biel öffentlich vor
geladen, im Termine den 20. December allhier zu
erscheinen, um ihre Forderungen gegen den zv>
bestellenden Contradictor bei Vermeidung der Aus
schließung zu liquidiren und zu begründen.
Zierenderg, am 24. September 1819.
Kurfürstliches Justitz-Amt. Dunker,
im Aufträge Kurf. Regierung.
•> Zur Beglaubigung: Groß.
4. Der Einwohner Johann George Mohr und dessen
Ehefrau. Anne Elìsi,h-th geb. Antenbring, zu Ober
elsungen haben den größten Theil ihres Jmmo-
biliar-Vermögeus aus freier Hand verkauft, wofür
.. die Kaufgelder ad depositum judiciale genommen
worden sind. Da nun diese Kaufgelder zu Befrie
digung der Mohrschen Creditore» nickt hinreichend'
zu sein scheinen, es auch überhaupt mehr als wahr
scheinlich wird^ daß das Mohrsche Vermögen zu
Befriedigung sämmtlicher Gläubiger unzulänglich
ist ; so werden alle diejenigen, welche än dem gedach
ten Johann George Mohr und dessen Ehefrau aus
irgend einem Grunde Forderungen, haben, aufge
fordert, solche in termino brn 29.. November vor
hiesigem Amte, unter der Verwarnung, daß im Zu-
rückbleibungsfalle auf sie keine Rücksicht bei diesem
Verfahren genommen werde, anzugeben , und sich*
auf die zu machenden Vorschläge zur gütlichen Ver
einigung zu erklären.
Zierenderg, am 5. August 1819»
Kurf. Justitz-Aml daselbst. Dunker.
Zur Beglaubigung:'G r 0 ß.