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§ a s s e I s ch e
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Mit Kurfürstlich
allergnädigsten
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Hessischem
Privilegio.
Mittwoch/ den i 2 tm Julii i8*5.
Beförder- und Veränderungen.
Im Regiment Garde ist der Sccondlieutcnant
Ferdinand von Gilsae zum Premierlieute
nant avancirt. - , -
Im zten Landwehr-Regiment sind dem Prc-
mierlieutenant Hoye zugleich, bis auf ander-
weite Verordnung; die Geschäfte desRegiments-
Quartiermeistcrs allergnädigst übertragen worden.
Edietal - Vorladungen.
1. Nachdem Johann Wilhelm Lange aus Ehringen
hiesigen Amts sich bereits vor geraumen Jahren ent«
ferne hat, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort aber
unbekannt ist, und die nächsten Verwandten desselben
um Verabfolgung seines allhter noch befindlichen, in
65 Rthlr. bestehenden Vermögens nachgesucht haben;
so wird gedachter Johann Wilhelm Lange hiermit
eäicraUter vorgeladen, in dem auf Mittwochen den
ii. Oktober ». c. bestimmten Termin so gewiß ent,
weder in Person, oder durch einen genugsam Devvll,
mäcbtigten vor hiesigem Justizamt zu erscheinen, um
sich wegen Administration seines Vermögens zu er,
klären, als gewiß derselbe widrigenfalls zu gewarti,
gen hat, daß dem Gesuch seiner Verwandten gegen-
Caution gefügt werde. Wolshagen, am zi. Mai 1315.
Kurhess. Justizamt das. G i e ö l e r.
In freiem copiae Gille.
2. Aus einer öffentlichen Schuldverschreibung vom
3l. October 18U und dem derselben beigefügten
Cessione-Jnstrumente vom 9. Jul. 1812 hat der Syn,
' dicus der Prinz Georgischen Fundation allhier gegen
den Baumeister Johann Baptist August Grandjean
de Monrigny und dessen Ehefrau, Victorie Catha,
rine, gebvrne Cavaro, zu Paris, ein Darlehn von
loOvRrhlr.HessewMünzc nebst Zinsen zu 5 Procent
vom ii.Jan. iZiZ an, eingeklagt, und es sind be,
reite die Beklagten durch die unterm iy. März vort,
gen Jahrs erlassene Edictalcitation aufgefordert wor,
den, entweder das klagende Institut binnen obliga,
tionsmäßiger Frist zu befriedigen, oder ihre Ein
reden in dem darin bestimmten Termine vorzubrin
gen. Da jedoch selbige dieser Auflage kein Genüge
geleistet haben; so ist durch Bescheid vom io. dieses
Monats deren nochmalige Citation per efriciaies,
unter Androhung der Präclusion und des Etngeständ,
niffes bei fernerem Zurückbleiben, erkannt worden.
Es wird daher den Beklagten aufgegeben, in dem
anderweit auf den 13. September d. I. bestimmten
Termine durch einen bevollmächtigten Anwalt auf
hiesiger Regierung zu erscheinen, und sich obigem
Vorbescheide gemäß auf die Klage bestimmt verneh«
men zu lassen, widrigenfalls der darin angedrohete
Rechtsnachrheil realistrt und dem klagenden Institute
durch den Verkauf der verpfändeten Special, Hypo,
thek zu seiner Befriedigung verholfen werden wird.
Cassel, den 24.J1M. 1315.
Kurfürst!. Hess. Regierung.
Vorladung der Gläubiger.
i. Nach fruchtlos mit den Gläubigern versuchter Güte
ist über den Nachlaß des im letztverwich erren Jahre
dahier verstorbenen Schenkwirths Henrich Joseph
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