N°. 102
KassclsHes Wochenblatt
- Mittwoch, den ^--Dezember igrZ.
Beförderungen.
Der Bürgermeister Rath Wetzest ist zum Regierungs
rath bei der hiesigen Regierung gnädigst ernannt.
DerRegistrator H a u ß m a n n bei derGeheimen Land
kanzlei ist zum Sekretario dabei gnädigst befördert.
B e k a n n t m a ch u n g.
Da zum Behuf des Kurhessischen Armee-Korps
eine bedeutende Anzahl Gewehre und andere Ar
matur-Stucke erforderlich und mehrere Anzeigen
geschehen sind, daß die hiesigen Unterthanen einen
großen Theil von dergleichen Effekten bei der
Auflösung der vorhinnigen westfälischen Truppen
an sich gebracht haben, so werden solche aufgefor
dert, diese binnen 8 Tagen an die kommanoiren-
den Offiziere in den Städten Kassel, Marburg,
Eschwege, Hersfeld, Hanau, Rinteln, Hof
geismar und Wolfhagen abzuliefern, und die
darüber zu verlangende Quittung vor dem Aisten
Januar k. I. bei dem Kriegs-Kollegio einzu
reichen, um alsdann die dafür bestimmte Bezah
lung , welche für ein Gewehr auf 2 Thlr., für
jeden Tornister, Säbel, Patrontasche und Czako
aber auf 12 gute Groschen in soweit solche als
brauchbar angenommen worden sind, bestimmt
ist, in Empfang zu nehmen. Diejenigen Unter
thanen , bei welchen nach Ablauf des bestimmten
Termins noch dergleichen Armatur-Stücke gefun
den werden, haben sich es selbst zuzuschreiben,
wenn sie außer der Konfiskation noch einer nach
drücklichen Strafe unterworfen werden. Die Kan
tons-Beamten und Gemeinde-Vorstände wer
den dafür sorgen, daß dieser Aufruf zur Kennt
niß der Unterthanen g bracht wird.
Kassel, den 19^» Dez mber 1813*
Kurhessischeö Kriegs-Kollegium.
Um den schon entstandenen Mißverständnisse»
abzuhelfen, und den Offizieren unnöthige Reise
kosten zu ersparen wird hierdurch bekannt gemacht,
daß die Offiziere, welche sich schon um Anstellung
bei dem Kurhessischen Armee - Korps gemeldet,
und noch nicht angestellt sind, nicht nöthig haben,
sich noch einmal zu melden, daß hingegen alle
Kurhessische und Westphälische Offiziers und
Garde- du - Korps der vorigen Regierung auf
dem Kriegs - Kollegio mit ihren Patenten sich
persönlich zeigen oder schriftlich melden sollen,
um daselbst' eigeschrieben und signalisirt zu werden.
Kassel/ den Listen Dezember igrz.
Kurhessischrs Kriegs-Kollegium.
Aufforderung.
Für das in das Feld rückende Kurhessische Ar
mee-Korps sind einige Aerzte und eine große An
zahl von Wundärzten erforderlich.
Alle diejenige, welche Dienste dieser Art neh
men können, und insbesondere diejenigen, welche
in dem Ausnahmsfähigen Alter bis zum 45sten
Jahre sind, werden daher hiermit aufgefordert,
sich sofort und spätestens binnen 14 Tagen bei
dem Kurfürstlichen Collegio medico in Kassel,
oder bei den Deputationen desselben in Hanau,
Marburg und Rinteln, persönlich oder schriftlich
zu melden, und zugleich darzuthun, daß sie pro-
movirte Doktoren, gediente Wundärzte, oder
examinirte. und approbirte Chirurgen sind.
Wer von dieser achtungswerthen Klasse von
Staatsbürgern, deren Beruf es schon mit sich