Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1813)

N°. 102 
KassclsHes Wochenblatt 
- Mittwoch, den ^--Dezember igrZ. 
Beförderungen. 
Der Bürgermeister Rath Wetzest ist zum Regierungs 
rath bei der hiesigen Regierung gnädigst ernannt. 
DerRegistrator H a u ß m a n n bei derGeheimen Land 
kanzlei ist zum Sekretario dabei gnädigst befördert. 
B e k a n n t m a ch u n g. 
Da zum Behuf des Kurhessischen Armee-Korps 
eine bedeutende Anzahl Gewehre und andere Ar 
matur-Stucke erforderlich und mehrere Anzeigen 
geschehen sind, daß die hiesigen Unterthanen einen 
großen Theil von dergleichen Effekten bei der 
Auflösung der vorhinnigen westfälischen Truppen 
an sich gebracht haben, so werden solche aufgefor 
dert, diese binnen 8 Tagen an die kommanoiren- 
den Offiziere in den Städten Kassel, Marburg, 
Eschwege, Hersfeld, Hanau, Rinteln, Hof 
geismar und Wolfhagen abzuliefern, und die 
darüber zu verlangende Quittung vor dem Aisten 
Januar k. I. bei dem Kriegs-Kollegio einzu 
reichen, um alsdann die dafür bestimmte Bezah 
lung , welche für ein Gewehr auf 2 Thlr., für 
jeden Tornister, Säbel, Patrontasche und Czako 
aber auf 12 gute Groschen in soweit solche als 
brauchbar angenommen worden sind, bestimmt 
ist, in Empfang zu nehmen. Diejenigen Unter 
thanen , bei welchen nach Ablauf des bestimmten 
Termins noch dergleichen Armatur-Stücke gefun 
den werden, haben sich es selbst zuzuschreiben, 
wenn sie außer der Konfiskation noch einer nach 
drücklichen Strafe unterworfen werden. Die Kan 
tons-Beamten und Gemeinde-Vorstände wer 
den dafür sorgen, daß dieser Aufruf zur Kennt 
niß der Unterthanen g bracht wird. 
Kassel, den 19^» Dez mber 1813* 
Kurhessischeö Kriegs-Kollegium. 
Um den schon entstandenen Mißverständnisse» 
abzuhelfen, und den Offizieren unnöthige Reise 
kosten zu ersparen wird hierdurch bekannt gemacht, 
daß die Offiziere, welche sich schon um Anstellung 
bei dem Kurhessischen Armee - Korps gemeldet, 
und noch nicht angestellt sind, nicht nöthig haben, 
sich noch einmal zu melden, daß hingegen alle 
Kurhessische und Westphälische Offiziers und 
Garde- du - Korps der vorigen Regierung auf 
dem Kriegs - Kollegio mit ihren Patenten sich 
persönlich zeigen oder schriftlich melden sollen, 
um daselbst' eigeschrieben und signalisirt zu werden. 
Kassel/ den Listen Dezember igrz. 
Kurhessischrs Kriegs-Kollegium. 
Aufforderung. 
Für das in das Feld rückende Kurhessische Ar 
mee-Korps sind einige Aerzte und eine große An 
zahl von Wundärzten erforderlich. 
Alle diejenige, welche Dienste dieser Art neh 
men können, und insbesondere diejenigen, welche 
in dem Ausnahmsfähigen Alter bis zum 45sten 
Jahre sind, werden daher hiermit aufgefordert, 
sich sofort und spätestens binnen 14 Tagen bei 
dem Kurfürstlichen Collegio medico in Kassel, 
oder bei den Deputationen desselben in Hanau, 
Marburg und Rinteln, persönlich oder schriftlich 
zu melden, und zugleich darzuthun, daß sie pro- 
movirte Doktoren, gediente Wundärzte, oder 
examinirte. und approbirte Chirurgen sind. 
Wer von dieser achtungswerthen Klasse von 
Staatsbürgern, deren Beruf es schon mit sich
	        
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