N°. 80
Kasselsches Wochenblatt
Mittwoch den 6 m October igiZ.
Publicanda.
Nachdem die heute erfolgte Entfernung des
Herrn Präfekten und des Herrn Maire der
Stadt Kassel die Nothwendigkeit herbeygeführt
hat, zur Besorgung der Geschäfte in hiesiger
Stadt und zur Aufrechthaltung der Ordnung
Geschäftökund'ge Männer zur Assistenz der Mu
nicipalität zu ersuchen, und die hierunter benahm-
ten hierzu gewählt worden sind, auch der
Kommandeur der Russisch - Kaiserlichen Truppen,
Herr General-Major von Ezernischew,
diese Anordnung sowohl als die getroffene Wahl
der Personen genehmiget haben, so wird den
Einwohnern der Stadt Kassel mit dem Anfügen
hiervon Nachricht ertheilt, daß sie sich an die
unterzeichnete Municipalität und Kommission,
welche auf der Mairie ihre Sitzungen hält r in
allen Angelegenheiten zu wenden haben. Man
hat übrigens zu allen Einwohnern der Stadt das
Zutrauen, daß si^lbesonders in der gegenwärti
gen Zeit alles dazu beytragen werden, die öffent
liche Ordnung aufrecht zu erhalten und des Endes
jede Anordnung der Municipalität und Kom
mission pünktlich auszuführen und zu unterstützen.
Kassel, den 3. October 1313.
Mitglieder der Mur
uicipalität.
Arnold, Breul, Eeknche.
Fulda, Gundlach, Hum,
bürg, Korthausen, Lange,
Ludsvrci,Keßler, Mensing,
Meyer, Nagelt, Philipp-
stein, Reusch, Sropler,
Steitz, Stumme, Wentzel,
Wetzet, Wille.
Erwählte Kommissar
rien.
Bahr, Godsched, Ihrinqk,
Kaß, Malltvgkrvdt, von
Manger, von Meyerfeldt,
von Porbeck, von Rade>
wacher, Seelhorst, von
Starckloff, Suuvvecg,
von Witte.
Die Ruhe und Ordnung, welche wir feit dem
Abmarsch der Kaiserlich Russischen Truppen in
und um unsere Stadt genießen, verdanken wir,
wie sich jeder Einwohner überzeugt haben wird,
der Thätigkeit unserer Mitbürger, welche die
National-Garde bilden. Bon diesen braven
Bürgern aber allein auf längere Zelt die so nö
thige Erhaltung der Ruhe und Ordnung zu for
dern, würde um so unbilliger seyn, als sie hier
durch von dem Erwerb ihres Unterhaltes abge
halten, und andere, welche gleiche, ja oft noch
größere Vortheile durch diese Bemühungen ge
nießen , ganz von dem schuldigen Mitwirken zur
allgemeinen Sicherheit auf deren Kosten ferner
frei seyn würden. Wir fordern also jeden hiesi
gen Einwohner, wes Standes er auch sey, hier
durch auf, den Dienst der National-Garde mit
zu übernehmen, und sich zu dem Ende bei dem
Herrn Grafen von Heldring, im Gouver
nement, zn melden, und von demselben die Art
der Bewaffnung, die Diensteintheilnng re. zu
erwarten. Da die National - Garden zu Pferd
jetzt von vorzüglichem Nutzen sind, so wird jeder,
welcher über ein Pferd disponiren kann, gebe
ten, sich zu den Berittenen einzeichnen zu lassen,
so wie man von denen, die Pferde hierzu geben
können, erwartet, daß sie dadurch zum allgemei
nen Besten mitwürken werden.
Kassel, den 4. October 1313.
Die Municipalität und er
wählte Kommissarien.
Zur Erhaltung der Ordnung und zur Abwen
dung des sonst unvermeidlichen großen Nachthei
les, ist es dringend nöthig, die jetzt völlig er-