Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1813)

N°. 80 
Kasselsches Wochenblatt 
Mittwoch den 6 m October igiZ. 
Publicanda. 
Nachdem die heute erfolgte Entfernung des 
Herrn Präfekten und des Herrn Maire der 
Stadt Kassel die Nothwendigkeit herbeygeführt 
hat, zur Besorgung der Geschäfte in hiesiger 
Stadt und zur Aufrechthaltung der Ordnung 
Geschäftökund'ge Männer zur Assistenz der Mu 
nicipalität zu ersuchen, und die hierunter benahm- 
ten hierzu gewählt worden sind, auch der 
Kommandeur der Russisch - Kaiserlichen Truppen, 
Herr General-Major von Ezernischew, 
diese Anordnung sowohl als die getroffene Wahl 
der Personen genehmiget haben, so wird den 
Einwohnern der Stadt Kassel mit dem Anfügen 
hiervon Nachricht ertheilt, daß sie sich an die 
unterzeichnete Municipalität und Kommission, 
welche auf der Mairie ihre Sitzungen hält r in 
allen Angelegenheiten zu wenden haben. Man 
hat übrigens zu allen Einwohnern der Stadt das 
Zutrauen, daß si^lbesonders in der gegenwärti 
gen Zeit alles dazu beytragen werden, die öffent 
liche Ordnung aufrecht zu erhalten und des Endes 
jede Anordnung der Municipalität und Kom 
mission pünktlich auszuführen und zu unterstützen. 
Kassel, den 3. October 1313. 
Mitglieder der Mur 
uicipalität. 
Arnold, Breul, Eeknche. 
Fulda, Gundlach, Hum, 
bürg, Korthausen, Lange, 
Ludsvrci,Keßler, Mensing, 
Meyer, Nagelt, Philipp- 
stein, Reusch, Sropler, 
Steitz, Stumme, Wentzel, 
Wetzet, Wille. 
Erwählte Kommissar 
rien. 
Bahr, Godsched, Ihrinqk, 
Kaß, Malltvgkrvdt, von 
Manger, von Meyerfeldt, 
von Porbeck, von Rade> 
wacher, Seelhorst, von 
Starckloff, Suuvvecg, 
von Witte. 
Die Ruhe und Ordnung, welche wir feit dem 
Abmarsch der Kaiserlich Russischen Truppen in 
und um unsere Stadt genießen, verdanken wir, 
wie sich jeder Einwohner überzeugt haben wird, 
der Thätigkeit unserer Mitbürger, welche die 
National-Garde bilden. Bon diesen braven 
Bürgern aber allein auf längere Zelt die so nö 
thige Erhaltung der Ruhe und Ordnung zu for 
dern, würde um so unbilliger seyn, als sie hier 
durch von dem Erwerb ihres Unterhaltes abge 
halten, und andere, welche gleiche, ja oft noch 
größere Vortheile durch diese Bemühungen ge 
nießen , ganz von dem schuldigen Mitwirken zur 
allgemeinen Sicherheit auf deren Kosten ferner 
frei seyn würden. Wir fordern also jeden hiesi 
gen Einwohner, wes Standes er auch sey, hier 
durch auf, den Dienst der National-Garde mit 
zu übernehmen, und sich zu dem Ende bei dem 
Herrn Grafen von Heldring, im Gouver 
nement, zn melden, und von demselben die Art 
der Bewaffnung, die Diensteintheilnng re. zu 
erwarten. Da die National - Garden zu Pferd 
jetzt von vorzüglichem Nutzen sind, so wird jeder, 
welcher über ein Pferd disponiren kann, gebe 
ten, sich zu den Berittenen einzeichnen zu lassen, 
so wie man von denen, die Pferde hierzu geben 
können, erwartet, daß sie dadurch zum allgemei 
nen Besten mitwürken werden. 
Kassel, den 4. October 1313. 
Die Municipalität und er 
wählte Kommissarien. 
Zur Erhaltung der Ordnung und zur Abwen 
dung des sonst unvermeidlichen großen Nachthei 
les, ist es dringend nöthig, die jetzt völlig er-
	        
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