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N 66 .
Kassel,
Feuilleton
d e s Westphal ischen
Mittwoch den i 8 . Auguff 1813 ♦
oder Supplement
Prafekrmverfügungen und Bekanntmachun
gen anderer dssentl. Behörden.
In Gemäßhett des königlichen Dekrets vom l 7 .Mai
18 l i und unter den in diesem und dem königlichen
Dekrete vom 2. Februar v. I. enthaltenen Bedingung
g-u, sollen folgende Parcelen am 9. September d. I.
Donnerstag, -Uhr Vormittags von der Unter-Präfek,
tur zu Daderstadt öffentlich au den Meistbietenden
verkauft werden, als: 1Y2Z Morgen Ackerland, 8 More
gen Wiesen, und 103 Schwaade Gras vor Bernshau,
sen Distrikt Duderstadt. Der Einsatz,Preiß beträgt
44,874 Franks yeCt. Die nähern VrrkaufsrBedin,
gungen können täglich bet der gedachten Unter-Präfek,
tur und auf dem Bureau der königl. Domaine»Dtrec,
tion hieselbst eingesehen werden.
Heiligenstadt den 16. Juli rZiZ.
Der Domaine» Direktor.
Intendanz des königl. Hauses.
Den Gutsbesitzern nnd Oekonomcn wird angezeigt,
daß auf Schönfelo bei Kassel, eine Anzahl spanischer
Merinos juc Zucht, als Widder, Mutrerschaafe, ein,
und zweijähriger Lämmer, von dem kaiserl. Etablisse,
ment zu Rambouillet hrrstammend, z» verkaufen ist.
Man melde sich bei dem Oekonomen Herrn Leloup zu
Wehlheiden.
Die bisherige Bestimmung des Anfangs der beiden
Braunschweiger Mcffen auf die Donnerstage der Ma,
ria Lichtmesser! - und Laurentius-Wochen, har wegen
der Abweichung, wenn diese Feste auf einen Sonnrag
fallen, öftere, dem Handel nachthellige Irrungen in
Absicht des eigentlichen Anfangs der Messen veranlaßt,
und cs ist von mehreren die Messen beziehenden Kauf,
leuten vorlängst der Wunsch geäußert worden , daß
diesem Zweifel durch eine genauere Vorschrift abgehol,
fen werden möge.
Sr. Excellenz der Herr Finanz, Minister hat daher
auf den deßfallö geschehenen Antrag genehmigt, daß
die gedachten beiden Messen in Zukunft an dem Sonn,
tage derjenigen Woche, worin Mariä Lichtmessen utTü
rücksichtltch Laurentius fällt, ohne Unterschied des
Wochentages dieser Feste, unabänderlich ihren Anfang
nehmen sollen.
Damit die Verkäufer, besonders diejenigen, welche
mit vielen Waaren, Sortimenten handeln, Zeit haben
mögen, die zum Verkaufe auszulegenden Waaren ge,
hörig zu ordnen; so ist zugleich bewilligt, denselben
das Auspacken am Donnerstage in der vorhergehenden
Woche zu gestalten. Das frühere Auspacken, die
Waaren bestehen worin sie wollen, und jedcVorberei,
tung dazu durch Aufschnüren der Ballen und derglet«
chen bleibt bei der in ältere» Verordnungen festgesetzt
ten Strafe von 50 Rthlr. für jeden Fall untersagt,
wie den auch der frühere Ver, und Einkauf der Waa,
ren auf der Messe vor dem bestimmten Sonntage bei
Strafe der Konfiskation der Waare, oder deren Wer,
thes für den Verkäufer und der Hälfte desselben für
den Käufer fernerhin verboten wird.
Uedrigens hat es bei den Verboten wegen des Ausste,
hens an mehreren Stellen und des Verkaufs nach Mu,
stern, ohne ein Laager zur Messe zu bringen und zum
Verkaufe auszulegen, so wie überhaupt bei der biehe,
rigen Einrichtung der Messen bis zu anderweirer Ver,
fügung sein Bewenden.
Den auewärcizen Kaufleuten sowohl, als den Lan,
des » Einwohnern, welche dre Messen bezichtn, wird
dieses zur Nachricht und gleichmaßtger Nachachtung
bekannt gemacht und zugleich bemerkt, daß die nächst,
kommende richlmeffen , Messe *8'4 jum Ersten Male
an dem dazu bestimmten Sonntage ihren Anfang
nehmen wird.
Braunschweig, den Isten August i8U*
Der Staats - Rath, Präfekt des Oker-Departements
von Reimann.
Montags den zo-cn k. M. August, Vormittags
von 9 Uhr an, sollen in der Prüfet.ur oahrcc die
für dle im vorigen Jahre von dem Werradeparte»
ment gelieferten Pferoe, in Gemäshett des Königl.
Dekrets vvm sLftcn Ium 1812 ausgestellten Bons
des öffenkltchrn Schatzes, welche zusammen die
Summe von 3 b75o Franken ausmachrn, öffentlich
und meistbietend im Ganzen oder Einze run gegen
baare Zahlung oder annehmbare Wechsel auf kurze
Sicht verkauft werben. Marburg den 2-steu Juli
I8»3.
Der Präfekt.
Unterz.'A. von Trott. '