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Kassel,
N° 64.
Feuilleton
d e s Westphälischen
Sonnabend den 8. August i8is.
oder Supplement
Moniteurs.
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Kassel.- -
Präfekturverfügungen und Bekanntmachun
gen anderer offentl. Behörden.
In Gemäßheit eines Schreibens Sr. Erccllenz
des Herrn Kriegsministers vom 2zsten Inli d. I.
werden diejenigen Einwohner meines Departe
ments, welche .die Absicht Habens die Lieferung
der Lebensmittel re. "an die im Königreich cascx-
nirten, cantonnirenden oder campircnden Truppen
für das Jahr igiz zu übernehmen und welche im
Stande sind, dieserhalb eine hinreichende, ihrem
Betrage nach noch unbestimmte Caution in schul
denfreien nicht beschwerten Grundstücken zu leisten,
hierdurch ansgefordert, ihre desfallsigen Anerbie
tungen Sr. Exzellenz dein Herrn Kriegsminister
in den ersten ic> Tagen deS Monats September
d. I. unmittelbar und unter der Aufschrift : „Zur
eigenhändigen Erbrechung" zu übersenden, indem
die Lieferungs-Contracte spätestens bis zum 15.
September abgeschlossen werden sollen.
Die verschiedenen zu liefernden Gegenstände sind:
Brod, Hülsen fruchte, Salz, Fleisch, Frucht-
branntwein, Weinessig, Fonrage, Holz und Licht,
und können die nähern Bedingungen ini Militär-
Büreau der Präfectur eingesehen werden. Aner
bietungen werden sowohl für die Lieferung im Gan
zen , als für einzelne Theile derselben mid ebenso
für den ganzen Umfang des Königreichs sowohl
als für eine odev mehrere Militair-Divifronen an-
genonrmcn, nur müssen in jedem Falle die Forde
rungen genau bestimmt seyn. - '
Cassel den Zten August 1812.
Der Staats-Rath/
Präfekt dee Fulda, Departements,
R e i n e ck.
Beschlufi des Präfekten deS FuldadepartementS,
wodurch das Kontingent dieses Departements
von der Aushebung von 1792 auf die Districte
und CantonS vcrtheilt wird.
Der Staatsrath, Präfect des Fuldadeparte
ments, nach Ansicht des königl. Decrets vom sz.
Juni d. I. wodurch das Contingcnt der Aushe
bung deS Jahrs 1892 auf 4000 Conscribirte
zurAct'vität und auf 2000 zur Reserve festgesetzt
.wird; - • .
nach Ansicht des, inGemasihöit dieses Decrets
von deS Herrn Kriegsministers Erccllcnz entwor
fenen RcpartitionS-Tableau'S, nach welchem der
Beitrag des FuldadepartementS zu obigem Cvn-
tingente 54z Mann zur Aktivität und 271 zur
Reserve beträgt;
in Betracht, daß cs nach den frühern im Art.
. 4 deS obenerwähnten königl, Decrets erneuerten
gesetzlichen Bestimmungen, den Präfccten obliegt,
die Subrepartition der ihren Departements zuge-
theilten Contlngcnte auf die Distrikte und Can-
tons vorzunehmen, • * .
Beschließt:
Art. i. Die Contingentc der Aktivität und
Reserve des Fulda, Departements werden nach
Maasgabe der dienstfähigen Mannschaft nach
dem, hier bcigefugten Etat auf die einzelnen Di-
striclc und CantonS vcrtheilt.
Art. 2. Dieses Vcrtheilungs-Tablcau soll
zur öffentlichen Kenntniß gebracht und zu dem
Ende in die öffentlichen Blätter des Departements
eingevückt werden.
Gegeben im Hotel der Präfectur zu Caffcl am
Zteu August i8i2.
Der StaatsrRach,
Präfect des Fulda,Departtments
R e i n c cf.