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ayons,. depuis quelques années, perdu le droit
d’être incrédules. Rien n'est beau que le vt ai. La
pièce n’a qu’un rôle, celui du Babillard. Socrate
iélicitait Alcibiade, vainqueur à la course des
chars, d’avoir les meilleurs chevaux de la Grèce;
si le talent de l’açteur était moins reconnu, nous
lui demanderions la permission, de lui faire noa
complimens sur son excellente poitrine et sur la
solubilité de son organe..
* * ♦
6 er durch feine Zunge zum Schweigen zu bringen, ist,
wie man sagt, ein unerhörtes Wunder, ob wir gleich
seit einigen Jahren, was Wunder betrifft, das Recht
verloren haben, ungläubig zu kenn. Nichts iss
schön als das Wahre. Das Stück hat nur
eine Rolle, die des Schwätzers. Sokrates
wünschte einst dem Alzibiadcs, nach einem im Welt
kampf Mit Wagen davon getragenen Sieg, Glück,
die besten Pferde Griechenlands zu besitzen: wäre das
Talent des Schauspielers weniger anerkannt; so wür
den wir ihn um die Erlaubniß bitten, ihm nnser
Kompliment über seine vortrefñ:che Trust und die
Geschmeidigkeit seines Organs zu machen.
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Pvafekturverfüg ungen und Bekannt-
machllngen anderer öffcntl. Behörden:
Da die meisten schweren Verbrechen gewöhnlich in
der Nacht verübt werden, weil alsdann die Thäter
unter dem Schutze dev Dunkelheit sich um so leichter
den angestellten Verfolgungen entziehen können; so ist
von dem mir Verwaltung der hohen Polizei beauftrag
ten Herrn Geycral- Inspekteur der Gendarmerie die
Bestimmung getroffen, daß bei verübten Brandstif
tungen, Mordthaten und andern groben Verbrechen,
jedermann arrelirt werden soll, welcher zur Nachtzeit ■
«ichk in seiner Wohnung gewesen ist, ohne den Grund
seiner Entfernung und dem Ort seines Aufenthaltes
nachweisen zu können^ Den Herren Unterpräfckten und
Kantonömairen meines Departements mache ich es .
daher zur Pflicht, gemeinschaftlich mit den übrigen zur i
Liufrechthaltung der allgemeinen Sicherheit konstituir- 1
ten Behörden, dafür zu sorgen, daß obige Bestim
mung bet vorkommenden Fällen eben so schnell als
pünktlich in Vollziehung geletzt werde:
De» Präfekt des Fuldadepartemems,
von R e i m a nn:
Zu mehreren Seitens der Steuerpflichtigen wieder
vie Kvnsumtions-Steuerbeamte geführten Beschwerden
wegen verweigerter Annahme der Deklarationen und
Steuern h scheinet der Beweis zu liegen, daß ersteren
die zur Steuerentrichtting gesetzlich bestimmten Stun?
den nicht gehörig bekannt sind: Um nun ähnlichen !
Beschwerden für die Zukunft vorzubeugen, wird hier
durch bekannt gemacht, daß nach Bestimmung des Ar
tikel 15 des königl. Dekrets vom iztenFcbr. rtzoy, die
Erhebungsrureau-ralle Tage, nur Sonn-und Festlage
ausgenommen, offen seyn sollen und werden, und
zwar vom UeN April bis den ttcn Oktober von 8 Uhr
Morgens bis Mittags 12 Uhr, und von 2 Uhr Nach
mittags bis 6 Uhr Abends; vom iten Oktober bis iten
April von 8 Uhr Morgens bis Mittags, und von 2 ,
Uhr Nachmittags bis 4 Uhr Abends, daher dann die
Deklarationen und Berichtigungen der Steuern nicht '
anders als in diesen Stunden angenommen werden
können. Zur mehreren.Erleichterung der Gewerbe
treibenden Cteuerschuldigen ist ,:deß auf Anweisung
. der Gencraldirektion der indirekten Steuern unterm
heutigen Da:o annoch verfügt worden, daß künftig
an dem Tage vor den jährlichen 3 hohen Festen, den
ganzen Tag über, mithin auch in den Stunden, in
welchen sonst in der Regel die Bureaux geschlossen sind,
Deklarationen und Versteuerungen angerrommen wer
den sollen. Kassel, den 2. Juli igu.
De» Direktor der indirekten Steuern
im Fuldadepartement,
du Vignau.
. , . ^ >
Ediktal - Citation.
i. Arolsen. Des Durchlauchtigsten Fürsten und
Herrn. Herrn Friedrich, Souverainen Fürsten zu
Waldeck, Grafen zu Pyrmont rc. Mitglied des
Rheinischen Bundes, Wir zuHvchstoero Konsistorio
verordnete Präsident, Vize-Ka^lar und Rathe, fü
gen hiermit zu wissen; Es har dieEheftau des Chri
stian Lpangenberg, Catharine, geb. Hofmannzu
Gellershausen, gegen gedachten ihren Ehemann,
welcher sie vor 7 Jahren heimlich verlassen, eine
Ehescheidungsklage bei Uns angestellt, und gebeten,
daß Wir denselben als einen malitiosum deserto
rem öffentlich vorladen, und im Fall dessen unqe,
hvrsamlichen Zurückbleibens, die zwischen ihm und
ihr bisher bestandene eheliche Verbindung trennen
und wieder aufheben wögten. Wir zitiren und ru
fen demnach gedachten Christian Spangenberg, daß
er vvkr heute an in 3 Monaren vor Uns aufdem
Konsistorio erscheinen, die veranlassenden Gründe
seiner heimlichen Entweichung anzeigen, und sich
dieserhalb gehörig rechtfertigen, oder im Zurück-
bleibungsfäll sich gewärtigen solle, daß die Klage
seiner Ehefrau für eingestanden angenommen, mit
hin er pro malitioso desertore erklärt, auf seinen
Ungehorsam die Ehescheidung, Vom Suchen seiner
Frau gemäs, erkannt, und dieser auch die ander-