( 1878 )
besessenen, sind unter drei große Administrationen ver
theilt: von denen die eine, die der Elbe, alle Werke
zwischen der Elbe und dem östlichen Harzgebirge; die
der Weser alle zwischen der westlichen Gränze des Kö
nigreichs und der Werra und Weser, und endlich die
des Harzes, alle dieienigen Werke einschließt,- welche
zwischen jenen beiden liegen. Zeder dieser drei Admi
nistrationen steht ein Berghauptmann als Chef vor.
Er allein ist für das Wohl und Weh seiner Division
verantwortlich. Unter ihm stehen zunächst die Vorste
her der verschiedenen Arrondissements, in welche jede
Division eingetheilt ist: Ingenieurs cn Chef. Der
Berghauptmann hält sich zunächst an sie für jedes Werk
IN ihrem Arrondissement und das Personale desselben.
Dcm Berghauptmann zur Seite stehen außerdem die
jenigen Ingenieurs en Chef oder Ingenieurs, welche
für eine gewisse Branche des Berg - oder Hüttenwesens
für die Division angestellt sind. So insprcirr einer den
ganzen Silberhütten r, der andere den Eisenhütten^
betrieb; ein dritter dirigirt die ganze Comptabilicät;
ein vierter die juridischen Verhältnisse; ein fünfter
die Berghandlung, welche den allgemeinen Verkauf
aller mineralischen Produkte der Division besorgt u. s. f.
Sie bilden eigentlich die Kontrolle der Ingenieurs en
Chef der Arrondissements für den Betrieb der ihnen
untergebenen Werke und aller übrigen von ihnen ressor-
tirenden Verhältnisse.
Zum Besten des Bergbaues und vorzüglich zum
schnellern Gang desselben rst von der alten Verfassung,
jedoch unter großen Modifikationen, die Einrichtung
der Conseils auf die neue übertragen.
In jedem Arrondissement versammeln sich demnach
wöchentlich einmal diejenigen Bergoffizianten bei den
Ingenieurs en Chef, welche ohne Nachtheil für den
Betrieb die Werke verlassen können. Sie berathen sich
gemeinschaftlich über das Beste derselben lind bilden
zugleich die Instanz, welche die wi < tigen Streitigkei
ten über Bergverteihungen, Betrieb:c. entscheidet,
und vor der Anbringung aller übrigen mehr persön
lichen Dergstreitigkeiten — die dann der Konstitution
nach vor das Forum der Zivilgerichte gehören den
Versuch zur Sühne machen. Um jedoch den Nachtheil
der frühern Verfassung zu vermeiden, wo durch das
zu große Gewicht, das man auf die Mernung eines
zeden legte, oft, der Gang der Maschine erschwert,
wo nicht gar gelähmt wurde, hat man nur dem Vor
sitzenden. dem Ingenieur en Chef, eine entscheidende
Stimme eingeräumt. So ist denn nur die gute Seite
dieser Einrichtung geblieben, d. h. die Gelegenheit,
die jedem Offizianten gegeben wird, seine Kenntnisse
an den Tag zu legen und durch Anhörung der verschie
denen Ansichten oft sehr gewiegten Männer, seine
Kenntnisse zu vermehren und höhere Ansichten zu er
werben.
Einmal jedes Quartal versammeln sich alle Inge
nieurs en Chef bei dem Berghouprmann, und statten
in dem sogenannten Divisions-Konseil, wo der Berg
hauptmann allein dezisive Stimme hat, demselben den
Bericht, über den. Betrieb ihres Arrondissements ab,
und berathen sich gemeinschaftlich über die Werke der
Division.
Dre drei Berghauptleute stehen nun zunächst unter
der General-Administration in Kassel, welche aus ei
nem General-Direktor, drei General-Inspektoren und
einem Kontrolleur des Rechnungswesens bestehcu soll,
vor der Hano aber nur aus zwei General Inspckloren
uud dem Kontrolleirr des Rechnungswefe is besteht,
drc vor jetzt unmiitelbar Vortrag Fei mir halten.
% Auch hier versammeln sich einmal im Jahre die drei
Berghauptleute ¿u einem Conseil supeiieur, dessen
Beisitzer außer ihnen, der General-Direktor als Dow
sitzer, die General-Inspektoren und der Kontrolleur
sind. Auch hier steht nur dem General-Direktor die
entscheidende Stimme $u. Der wichtigste Zweck die
ser Reunion ist die Durchgehung der Budjete oder Be-
tucbsetats des vorigen Jahres und die des neuen,
deren Anfertigung, eine für diese Branche nachdem
Dekret»' vom 2/ten Januar allgemeine Einrichtung,
den größten Vortheil hat.
Wie auffallend zweckmäßig greift nun bei der neuen
Organisation, das neue allgemein« Konstitutionssystem
in die ältere bergmännische Verfassung ein. Größere
Einfachheit in allen Branchen dieser Administration,
das Ruhen der vorzüglichen Verantwortlichkeit auf
einzelnen Individuen, Verringecuug des Personals
und der Adminisirationskosten, wie Ew. König!. Maj.
aus der anliegenden Personalliste ersehen werden, wel
che eine jährliche Ersparniß von 103,000 Franks nach
weißt, sind die wichtigen Vorzüge, welche dieselbe von
den neuen System geliehen. — Die detaillirteste oft
dem Nichrkenncr kleinlich scheinende Behandlung aller
den Bergbau angehenden Verhältnisse, eine durch die
strengste Komptadilität begründete genaue Kontrolle
aller Vorsteher der Werke und das kollegialische Zu
sammentreten der verschiedenen Offizianten, um sich
über das gemeinschaftliche Beste der Werke zu berathen,
wobei jedoch, um dem Gesetze der Einfachheit und der
auf ein Individuum vorzüglich beschränkten Verant
wortlichkeit nicht zu nahe zu treten, der Vorsitzende
eine ganz entscheidende Stimme hat, — sind die Reste
der frühern bergmännischen Verfassung, welche unter
gehörigen Modifikationen der jetzigen zu ihrem Vor
theil geblieben sind.
Der Etat der Produktion und Ausbeute des Jahres
1303, wird, indem erIbnen, Sire, einen genauern
Ueberblick über die ganze Produktion dieser i'v interes
santen Administrations-Branche, und über die Ver
schiedenheit der Produkte gewährt, die sie dcm Schooße
der Erde entreißt, Ew. König!. Maj. zugleich bewei
sen, wie wichtig diese Parthie ui finanzieller Hinsicht ist.
Ja, ich kann zu meiner vorzügl chcn Genugthuung
noch die Bemerkung hinzr'fügcn. daß ich die bestimm
te Hoffnung habe/daß tn diesem Jahre die vorjähri-