( 1865 )
Ut Sikberhütte« zu leite«, so wie ein Eiftnhütttnrei-
rcr, den der Eisenhütten zu kontrolliren.
> Mir dieser Administration des Oberharftschen Berg
wesens, war auch die dev Forstwesens vereinigt; so
«Le auch den Bergämlern die Justiz,pflege mit oblag,
in welcher Hinsicht sie der Hannoverschen Iustickanzlei
»nttzHwrdntte Instanzen bildeten. Mitglieder der
Bcrgamter waren denn auch mir der Kassenverwaltung
beauftragt. Die wichtigste derselben, die Zehntkaffe,
in weiche die Gelder flössen, welche aus den für die
Herrschaft und Gewerken vermunzren Silbern erfolg
ten, und von der Berghandiung für Bergwaaren ge
zahlt wurden, admrnrftrirte ein Zehntner, nächst dem
Lerghauptmann das erste Dergamtsmitglied. Der
Verkauf der Bergwaaren lag aber mit Ausschluß des
Eisens, nicht den Bergämlern ob. Dieser wurde von
der in Hannover befindlichen und von dortiger Kam
mer unmittelbar ressortrrendcn Berghandlung besorgt,
welche den Gewerken die Bergwaaren zu niedrigen
Preisen abnahm, dagegen aber auch wiederum ansehn
liche Vor- nnd Zuschüsse zu ihrem Betriebe leistete.
Die zum ehemaligen Kommunion - ttnterharz gehöri
gen,. in dem jetzigen Bergbezirke Goslar gelegenen
Werke, unter denen das Rammelsbergifche, grcßten-
theils herrschaftliche, Bergwerk und die seine Erze
verschmelzenden herrschaftlichen drei Hütte» die wich
tigsten sind, wurden ebenfalls von einem Bergamte
verwaltet, welches unter zwei Berghsuptleuten, einem
Hannoverischen und einem Braunschweigischen stand,
zwischen denen das Direktorium jährlich wechselte und
die wiederum den beiderseitigen KammerkoUegien tm*
tergevrdnLt waren.
Die Forstadministration so wie die Instizpflege, wa
ren auch hier Sache des Bergamtes, deren erstes Mit,
glied, der Zehntner, die Administration der Haupt-
Lasse und in Abwesenheit der Berghauptleute, den
Vorsitz im Bcrgamte führte. Ein Bergamts-Mitglied
kürte in der Qualität einesOberbergmeistets zunächst.
Len Grubenbetrieb, so wie ein Hüttenreiter den Betrieb
Lev Selber- Blei- und Kupferhütten..
Die umerharzischen Bergwaaren wurden in natura
Ui ?tel. und. Htel getheilt, und ihren Verkauf besorgten
die beiderseitigen Bcrghandlungen in Hannover und
Braunschweig, welche die Geldüberschüsse in die bei
derseitigen Kammerkassen ablieferten.
Die ehemaligen königl. Preußischen Eisenwerke am
Harz „ Sorge und Lhale , liegen in dem jetzigen Berg-
bezirk Bianlenburg. Den Betrieb leitete und die Ju
risdiktion vörwaltere bei jedem derselben ein Hürten-
amt, welche beide bis zum Tilsiter Friedensschluß
Unmittelbar von der königl. Preußischen Bergwerks-
mid Hüttenadministration zu Berlin ressortirten.
Dre ehemals herzoglich Braunschweigischen Eisen
werke am Harz liegen ebenfalls sämmtlich im jetzigen
Bergbezirk Blankenburg. Ihre Administration wurde
von der Kammer zu Blankenburg geführt, in welcher
ein Mitglied speziel damit beauftragt zu seyn pflegte.
Die nähere Leitung des Betriebes der Eisenhütten be
sorgten zwei Oderhütten-Inspektsren, von denen einer
den Blankenburgischen und ein zweiter den Walken-
ricdschen vorgesetzt war Den Eisenstcinsbergbau diri-
girke zunächst em Oberbergmeister.
Die ehemals dem Herzoge von Braunfchwcig gehö
renden, nicht am Harze gelegenen Etablissements be
greift der jetzige Bergbezirk der Karlshütle. Sie be
standen ans drei Eisenwerken, den Soklinger Glashüt
ten und der Spiegelhüt re zum Grünenplan. Die Ei
senwerke wurden adminiilrirt und die generelle Admi
nistration derselben war Sache des Kammerkollcgii zu
Brannfchweig, in welchem ein Mitglied spcciel damit
beauftragt war. Die Glas» und Spiegelhütten waren
dagegen, eben so wrc die beiden ehemals Braunschwei
gischen, jetzt in der Elbdieifion bolcgenen Salinen
Salzdahlum und Schöningen, verpachtet. Die Ueber»
schusse von erstern, so wie die Pachtgelder von letztern,
flohen in die braunschwcigsche Kammerkasse.
Die jetzt im Klausthaler Bergbezirk belegrnen, ehe
mals Kurhannöverifchen Salinen Sülbeck und
SalzderHelden wurden administrirt und reffortir-
ten unmltteibar von der Hannöverschen Kammer.
Der Besitz der im jetzigen Bergbczirke Goslar gele
genen Allodlal-Saline Salzlieb enhalle war zwi
schen Kurhanuover und Draunschwerg getheilt. Sie
hatte einen eignen, unter den Hannöverschen und
Braunschwergschen Regierungskollegicn stehenden Ad
ministrator. Die Auskünfte dieser Saline wurden le
diglich zur Abtragung alrfürstlicher Schulden verwandt.
Was die Elboivision betrifft, so waren Preußen,
Sachsen und Braunschweig vor der Gründung West-
phalens im Besitz der verschiedenen Werke derselben.
Alle Werke der jetzigen Arrondissements Rothenburg/
Wettin, Schönebeck und Wefensleben (bei letzttrm,
mir Ausnahme der beiden vervachretcn Salinen Salz
dahlum und Schöningen, welche den unbedeutende»r
und hier daher nicht erwähnungswürdigen Antheil
gründen, den Braunschweig in dieser Division hatte,)
standen unter Preußischer, die des Arrondissements
Etslcben unter Sächsischer Hoheit.
Die in allen Preußischen und Sächsischen Staaken
eingeführte koUegiaUsche Verfassung galt auch für das
Bergwesen. .
Dre wichtigsten Werke und in sxecie alle Saunen
standen untcv unmittelbarer Administration eines von
denjenigen Offizianten gebildeten Kollegü, welche den
Betrieb oder das Rechnungswesen des Werkes leiteten.
Mehrere dieser Kollegien standen wieder unter einem
andern Kollegio, und so gelangten die wichtigern ma
chen durcb mehrere solche Stufenfolgen bis zu dein
Regenten selbst, dessen Repräsentanten für diese '^rau
che in Berlin- die General- Salz- Berg- und Hü lenvc-
partements, in Dresden das geheime Finanzkollegtum
waren. x
LDie Fortsetzung folgt.)