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ser Preisvcrgütung ihrer verkauften unbeweg
lichen Sache nicht blos die Gütergemeinschaft,
sondern auch im Fall der Unzulänglichkeit der
selben, das persönliche, Vermöge» des Man
nes in Anspruch zu nehmen.
4) Nur der Frau, nicht aber dem Manne sieht
■ das Recht zu, auf Verm ö g sn ö ab so n d er tlüg zu
klagen, wenn ihr Brautschatz, oder das was
sie zu fordern hat wegen der zerrütteten Ange
legenheiten ihres Mannes in Gefahr isi. Hat
sie diese Absonderung bewirkt, so muß sie zu
den Kosten deH Haushalts und der gemem-
. fchaftlichen Kindererziehung nach Verhältniß
ihres Vermögens beitragen, und dieselben al
lein übernehmen,/ wenn dem Manne nichts
übrig bleibt.
Etwas aus Si na, nt 11 einer kleinen
Nutzanwendung für Teutschland.
Die Polizei in P ccking (bekanntlich der Haupt-
nnd Residenzstadt des Kaisers von Sina in Asien,
die, außer den Vorstädten^ nicht inehr als 5 teut
sche Meilen im Unfange hat), laßt alle Mor
gen frühe, Leute mit Karren durch die Stra
ßen fahren, mit die Kinder aufzulesen, welche
während der Nacht, auf die Straße geworfen
worden sind. Ueber die, welche man sindet, wild
nun nicht etwa Untersuchuüg angestellt, sondern
«tan fahrtsie, todte und lebendigeunter einander,
außerhalb der Stadt, und wirft sie in eine große
Grube. Da nun Hunde und Schweine in den
Gaffen von Pecking häufig herumlaufen, so kann
man sich einbilden, was für scheußliche Anblicke
man dabei am Morgen hat. Man behauptet,
daß, im Durchschnitte gerechnet, täglich ganz
gewiß 24 Kinder auf diese Art, in jene Grube
transportirt werde;:, welches für diese einzige
Stadt jährlich eine Summe von 8760 giebt,
und ist der Meinung, daß in dem ganzen übrigen
Reiche jährlich ätsch wenigstens noch eben so viel
Kinder auf das Unnatürlichste vernichtet werden.
Auch ist cs Uode irr Sina, daß diejenigen Men-
schen, die ihre Kinder zwar los seyn, ihnen aber
doch, wo möglich, das Leben dabei erhalten
ibollcn, denselben einen hohlen Kürbis an den
Hals binden, und sie nun in das Wasser werfen.
Jener Kürbis erhält den Kopf des Kindes über
dem Wasser, und nran überläßt sie nun ihrem
Schicksale, mit dem Gedanken, daß vielleicht eine
meyschcñsrcundlichc Person sich ihrer annehmen
werde. „So arg verfahren nun. freilich die Acl-
tern im Volke bei uns Teutschen nicht mit ihren
Kindern, die ihnen zur Last sind, dafür binden
sie ihnen Mr Gedankenlosigkeit, Abgcstnmpft-
v hki.L. und Sittenlosrgkfit an den Hals, werfen
sie, wenn si e kaum 12 oder 13 Jahr alt sind,
dämlt belastet'zum Hause hinaus in das Dkecr
des Weltlcbens, und unsere hochb elo b.te Er-
ziehnngspolizei? — steht dabei ruhig am Fenster,
und hat eine gefärbte Brille auf der Nase."
Ein warne nd cs E.rempel f ü r u n b e so li
li ene Zechbrüder.
In einem Dorfe ereignete sich vor eirngcn'Mo-
naten bei einer öffentlichen Feierlichkeit, folgender
traurige Vorfall. Ein gewisser N. aus $>.,
den man gewöhnlich bei allen Zusammenkünften
der Gegend unter den Zechern traf, fand daselbst
, einen Bekannten, der über dieses 'Zusammen
treffen so vergnügt war, daß er sichs nicht neh
men lassen wollte, ihn an diesem Tage in Allen
frei zu halten. „ Das würde brr theuer zu sic
hen kommen, sagte N. " denn ich habe ein ver
zweifelt großes Gefalle. O! thue nicht zu groß,
erwiederte dieser, denn wenn es zum Treffen
,kommt, so kannst du.doch wohl nicht 3 Krüge
Vier auf einmal trinken. Was? ich nicht 3
Krüge? sagte N. , Gieb sie her, ich trinke sie
mit 3 Zügen, oder ich bezahle die ganze Zeche.
Dies Ancrbiethen wurde angenommen, Cr trank
sie auch wirklich mit 3 Zügen aus, und gieng
wohl und vergnügt in eine andere Stube. Hier
aber fand man ihn nach einiger Zeit, mit dem
Kopfe auf dem Tische liegend todt.