Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1808, [1])

Vom röten Marz LLcF 42^ 
Ausgaben, in so weit sie noch zu leisten find, künftig auS dem Tresor zu Cassel, durch Anwei 
sung auf die Distrikts-Caffen des Departements. 
Diese Veränderung in dem Caffeawesen führt mit sich, daß die in den 4. 5. 6. und f. 
gedachter Instruction dezeichnet« Ausgaben sämtlich durch die Präfectur bey den betreffenden 
Departements des Ministern liquidirt und bey denselben über den justificirten Betrag »in Cre 
dit nachgesucht «erden muß. Was die, auf der fortschreitenden Organisation des Landes be- 
rubenden neueren AuSgabe-Posten bttrift, so sind und werden deren Beträge bey der Präfec» 
tur hinlänglich bekannt. Weniger und mitminderer Genauigkeit ist dies der Fall in Ansehung 
dersenigen Ausgabe Posten, deren Vergütung aus den vielen und verschiedenartigen landeSherr» 
lichen Caffen bisher erfolgte, und wiewohl auch in dieser Hinsicht möglichst vollständige Nach 
richten zu erhalten gesucht wird, so ist es doch gar leicht möglich, baß Mängel eintreten und 
Uebergehung einzelner Posten bey der Liquibirung Folge davon ,'wird. Diesem zuvorzukommen 
und um zugleich einen zuverläsigen Grund zu -iguidirung der Rückstände zu erhalten, werden 
daher alle königl. Ossicianten, sonstige Eingesessene, Corporationen, Schulen und Stiftungen 
rc. des Departements, welche bisher ein bestimmtes Geld oder Naturalien, Quantum als Ge 
halt, Unterstützung rc. aus der Ober Rentkammer. Caffe zu Cassel oder aus irgend einer an 
dern landesherrlichen Easse daselbst oder deö Werra.Drpartements zu beziehen und zu geniesen 
gehabt haben — hierdurch aufgefordert, über den bisherigen Genuß dieser stabilen R'venü 
von derjenigen Caffe, aus welcher sie erfolgt ist, sichtin Attest ertheilen, — solches von dem 
Orts-Pfarrer mit dem Lebensschein versehen zu lassen, und im Marburger Distrikt bey der 
hiesigen Präfectur, in den beyden übrigen Distrikten bey de« betreffenden Herrn Unter, Prä- 
fetten einzureichen, vou wrlchen sie ««sammlet hierhin gelangen werden. 
Di» Caffe» find zu der ohne» tgelb lichen Verabreichung dieser mittelst Ausfüllung gedruck 
ter Formulare zu ertheilenden Atteste bereits instruirt, und werden in denselben zugleich die 
Rückstände bemerkt seyn. Von obiger Bestimmung sind die Pensionen und Zinsen von Lan 
des- Capitalien auSgrschloffen, indem erstere bereits besonders aufgenommen find und für lrz- 
trre rin ganz besonderer Fond existirt. 
Von allen sonstigen Forderungen an Königlichen Caffe», welch« von Neu« und Reparatur- 
Bauten für Königl. Rechnung, von ac'cordirten Remissionen, von zugesagten extraordinairen 
Geld.Vergütungen und sonstigen zufälligen Erfordernissen herrühren, müssen die Nachweisen 
mit justificirten Rechnungen, Verdingen, DrrwilligungS - Dekreten, oder was sonst zur Be 
gründung und Rechtfertigung des Ansatzes dient, in so weit dies« Stücke nicht schon an eine 
Caffe oder sonst wohin abgegeben sind, ebenfalls an die vorerwähnten Präfectur-Bedörden ein 
gesandt werden. um für die justificirten Posten die Vergütung auszuwirken zu suchen. 
Sind diese Rechnungen rc. vielleicht schon abgegeben, so ist mit Einreichung eines Du 
plikats »der sonst mit der Bemerkung des Betrages und des Gegenstandes, auch wohin die Sa 
che abgegeben ist, — den mrhrgrdachten Präfectur«» davon doch Anzeige zu thu«. 
Die möglichste Beschleunigung dieser Angelegenheit wird dringend empfohlen. 
Marburg den ,rten März lSo». 
Der präfeet des Werra-Departements. 
( Unterzeichnet:) v. Reimann. 
Für gleichlautende Ausfertigung 
Der General Secretair der Präfectur 
van Barell. 
3Ü 3 De«
	        
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