Edicralvorladungen, •’ ; >. .•*
i) in dem Testament besam Ziten May 1739 dahier verstorbenen Consistorial-Raths und
profcüorts..lK«o!vßiL priiusrii Samuel Eademann verordnet ist, daß die feinen beyde«
Brüdern Johann Justus und Christian Ludwig Endemann ertragende.Hälfte seiner Verlas«
senschaft gerichtlich administrtrt, dir jährlichen Jntereffen und Nutzungen davon zur Verpfle
gung des Ersteren verwendet werden, nach solches Ableben aber dessen Erb-Portion der Pfarrin
Bode zu Vach und dem Conrector Endrmann zu Hersfeld ober deren Kindern, und sobald
man alsdann auch von des Letztem, zur Zeit des restamelits bereltö seit 30 Jahren abwe
senden, Ablehrn ohne eheliche leibliche Kinder rechtlich versichert seyn werde, dessen Erb-
Portion dem hiesigen evangelisch-reformirten Waisenhause vermacht seyn sollen; durch be-
glauhte Attestate aus den Kirchen-Büchern aber beygebracht worden, daß Johann Justus .
Endemann am rZten Marz d. I. verstorben, und daß Christian Ludwig Endemann den r?te»
September i737gebohren sey, mithin Letzterer in seinem'70ten Lebens-Jahre flehe, ohne
baß man von dessen Aufenthalt, oder daß er Erben hinterlassen, etwas vernommen habe;
" so citire, lade und heische ich, auf Instanz gedachter substituirter Testaments-Erben, Kraft
Auftrags von hiesiger Hochpreislicher Regierung, vorbrmeldeten Christian Ludwig Ende-
anann, auch Falls er immirtelst mit Tod abgegangen seyn sollte, dessen eheliche Leibes-Er-
ben peremtorie hierdurch, um in dem auf Dienstag den I7ten November d. I. ein für alle
mal angesetzten Termin Vormittags y Uhr in meiner Wohnung dahier vor mir zu erscheinen,
und die ertragende Erb - Portion nach vorgängiger dedörigrr Theilung der vorhandenen Erb-
schaftsmasse in Empfang zu nehmen, im Ausbteidungsfall aber zu gewärtigen, daß auf
beygebrachte Bescheinigung jener pro wortuo erklärt, und gedachtet Erbtheil'in Genräsheit
des Testaments oem hiesigen reformirten Waisenhaufe nach Befinden mit oder ohne Caulion
verabfolgt werden solle. Marburg den Men Julius 1307.
C. G. Ungewrtter, RegietungS-Räth. vig. cotmmss.
a) Johann Henrich Döhne von hier ist feit geraumen Jahren abwesend, und sein Aüfenthalts«
Out Ünbekaunt. Da nun dessen nächste Anverwandte um ^dfe ^LMfo!gnwg feines Vermö
gens hegen Caution gebeten; so wird dölselve hiermit echLsiichr c:Mt> itr dem auf den rZten
¡ Ocrober d. Jahrs angesezten Termin sor chlesizcm'Sradt^ericht 'so Mwiß zu erscheinen, und
sich wegen Uebernahme seines Vermögens zu erklären, als sonst'dem Gesuch der nächst?»
Anverwandten gefügt werden soll. Wolfy'agen den rzten Jnmii 1807.
-Hessische^ Gradt-Gerichr dahier. In ñilcn. Gifte.
3) Wir Bürgermeister und Rath zu Castel fügfn hiermit kund und zu wissen: Nachoem der hiesi
ge Güttlermeister Adam Schröder / ein Sohn des dahier verstorbenen Opftrmanrrö Eonräd
N n nu n Schrö«