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«scheinen und jene ihre Ansprüche geltend zu machen, als sonsten zu gewärtigen, daß sie
damit präcludirt und obbesagte Gelder denen sich legitimr'rten Morgenthalischen Kindern
«nsbezahlt werden. Eschwege den 4trn April 1807. E. Heuser, Oberschultheiß.
Vorladungen der Gläubiger.
i) Zu Feststellung des Passiv-Standes der dahier verstorbenen Frau Major von Baumbach
geb. von Lodenwart, haben alle jene, so an derselben Verlassenschast « quocunque capite
Forderung und Ansprüche zu haben vermeynen, solche in Termino den iztcn fflai) um so ge
wisser bey unterzogenem Commissario ein, und auszuführen , als sie sonst damit weiter nicht
gehört werden sollen. Fritzlar den »Leu April 1807. wüstner, vig. commiis.
ä) Wir zur Hessen - Casselschen Regierung allhier gnädigst verordnete Geheimer Rath, Re-
glerungs- auch Consistoria!»Director, Regierungsräthe, Justitzrath und Assessores, thun
rund und bekennen hiermit: Nachdem sich gegen die Erbendes verstorbenen Obrist von
Schenk zu Frohnhausen so viele Schulden herfürgethan, daß das Vermögen zu deren Til,
gung nicht hinreichend ist, daß Wir demnach den concursum Creditorum «sannt, und zu
Liquidirung der Forderungen terminum praejudicialem auf Donnerstag den 2ten Julii d. I.
anberaumt haben; Als citiren, heischen und laden wir alle und jede Creditores, welche an
der Verlassenschast des gedachten Obersten von Schenk Anspruch zu machen haben, hiermit
von Gerichts, und Rechtswegen, also und dergestalt, daß sie in vorberegtem Termin» per.
emtorio zu gewöhnlicher Gerichtsstunde durch genugsam bevollmächtigte Anwälde ohnaus-
Lleiblich und in allem instruet erscheinen und ihre Forderungen, sie rühren her, er quocun.
que capite sie wollen, gegen den Contradictorem liquidiren und, was sich sonst nach Recht
und Ordnung gebühret, verhandle«, mit der Verwarnung, daß die Zurückgebliebene aus
Reproduetion dieser behörig zu verkündigenden Edictal-Citation mit ihren Forderungen prä
cludirt, in Ansehung der Erschienenen aber auf das Verhandelte rechtlich erkannt werde.
Wornach sich zu achten. Urkundlich des hierunter gedruckten Regierungs-Siegels. So
geschehen Marburg den -zten Febr. 1807.
ö (L. 8.) §. B. Ries.
Z) Wir zur Regterung des Herzogthums Lauenburg verordnete Land-Drost, Geheimer Regie,
rungs, und RkgieruNgs-Rathe, fügen hiermit zu wissen: Demnach die für weiland Haupt-
manns von Schleppegrell nachgel. minderjährige Kinder bestellte Vormünder bey Uns nach
gesucht, alle diejenigen welche an der Verlassenschaft des gedachten Hauptmanns vonSchlep-
pegrell aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, öffent,
lich zu vrrabladen, und dann des Endes gegenwärtige citatio edictali« erkannt word-en; als
werden kraft dieses alle und jede, welche an dieser Verlassenschast ex quocunque capitt
' vel causa Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, percmtorie vorgeladen, in de«
auf den lgten Junius d. I. ad profitendum et llquidandum anberahmten Termin zu «scher
neu, ihre Forderungen specifice anzugeben, und die darüber in Händen habenden Doein
mente zu produeiren, und zwar unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß alle diejenigen
die dieser öffentlichen Ladung nicht geleben werden, mit ihren etwanigen Ansprüchen prä>
cludirt, und zum ewigen Stillschweigen verwiesen werden sollen. Gegeben Ratzeburg den
7ten März 1807. Lauenburgische Regierung.
Im Namen Sr. Majestät des Rayfers v. Lrankreich und Rönigs v. Italien.
(L. 8 ) H. v. Döring.
4) Es ist nothwendig, die Hypothekeubücher des Gerichts Buchenau zu erneueren und vollstäi»
dig zu machen. Es werden daher alle und jede Gläubiger, welche an die Einwohner dieser
Gerichts gerichtlich versicherte oder gesetzliche Pfandforderungen haben, hiermit aufgefor
dert, solche zwischen hier und 4 Wochen bey hiesigen Aemtern zu melden, die Ongmal-Ur,
kun.