Lasselische *3«
WW-uud LvmmerziM'ZtiMg.
m Kurfürstlich«HeUchem gnädigsten Privileg»,
Montag den 3 — November.
Edictalvorladungen.
¡\ /Rine Familie Ernst aus Niederelsungen trägt seit uralten Zeiten von denen Herren von der
K* Malsburg mehrere Grundstücke zuVolkmarsen zu Lehen. Dieses Lehen ist nachAbfter-
- hen deS Lehnträgers Zoh. Friedrich Ernst in Cassel zu Falle gediehen, und dessen Bruder
Joh. Conrad Ernst zu Niederelsungen hat darauf solches gewüthet, die förmliche Belehnung
aber nicht erhalten, weil es ihm an Nachricht von der Descendenz seines gedachten verstorbe
nen Bruders und ander Vollmacht von derselben ermangelt hat. Da nun dieser Mangel auch
nicht durch die requirirte gerichtliche Behörde hat ersetzt werden können, die bey dem Lehe»
zu beobachtende Ordnung und Accuratesse aber nicht außer Acht gelassen werden darf: als
ist zur Errheilung der neuen Belehnung ein peremtorischer Termin auf den i8ten Februar
1807 bestimmet, und die Edictal-Ladung aller Interessenten für zweckmäßig geachtet worden.
Sämmtliche männliche Concurreuten zu dem gedachten Lehrn , namentlich die Söhn« oder
Enkel des in Cassel verstorbenen Bäckermeister Joh. Friedrich Ernst, werden demnach auf«
geordert, m diesem Termine allhier entweder persönlich oder durch einen genugsam Be-
Rrrrrrrr voll-