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itea Stück.
dem auf Dienstag den'2iLen Januar k. I. anberaumten Termin zur gewöhnlichen Gerichts»
stunde persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte anzuzeigen und zu begründen, oder
zu gewärtigen, daß sie hernach nicht weiter gehört, sondern von der beregten Verlaffenschasts»
Masse gänzlich abgewiesen werden. Cassel den irten November 1805.
Rurhess. Hofgericht daselbst.
5) Nachdem bey versuchter aber entstandener Güte über den Nachlaß des verstorbenen Einwoh
ners Henrich Jacob von hier concurlus Lredilvruw, deshalb auch Citatio Edictalis erkannt,
«üb Terminus ad liquidandum credita auf Donnerstag den yten Januar k. I. bestimmt worden ist;
So werden alle und jede, welche an dem Nachlaß des gedachten Henrich Jacob oder dessen
ersterer Ehefrau einige Forderungen ex yuoeungue capite zu haben glauben, dergestalt edictalis*
et peremtorie hiermit vorgeladen, daß sie in besagtem Termin Vormittags 9 Uhr ohnfehlbar
in Person oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälde vor hiesigem Gericht erscheinen, ihre
Forderungen bestimmt angeben und liqutdiren, oder im Ausbleibungsfall erwarten sollen, daß
sie mit ihren Ansprüchen weiter nicht gehört werden. Malsfeld den zten December <1805.
Adlich Gcholleyrsches Gericht da)eldst. Fenner.
-) Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn-, Herrn Earl August, Herzogs zu Sachsen, Ele
ve und Berg, auch Engern und Westphalcn rc. rc. Unsers gnädigsten Fürsten und Herrn,
Wir Sr. Fürstl. Durchlaucht zu Dero Landes-Rcgierung allhier, der Zeit verordneter Kanz-
lar, Vicekanzlar und Räthe, urkunden hreimit, waemaßen derRath, Lehn und Gerichts»
Secretarius, Johann Christian Gottlob Eichel allhier, vor kurzem mit Tode abgegangen.
Nachdem nun dessen Mobiliar-Nachlaß gerichtlich obsignirt und inventirt, in Absicht derer
aber, so an besagter Eichelischen Verlassen sch afr gegründete Forderung machen können, tu
solviret worden, die erforderlichen Edictaleö in der gewöhnlichen Maase zu erlassen: Als
werden olle diejenigen, so an besagtem Rath, Lehn- und Gerichts-Secretair Eichel und
dessen Nachlaß, es sey aus welchem Grunde es wolle, einigen Anspruch zu machen vermey-
«en, bey Strafe des Verlustes ihrer Forderungen und der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand, hiermit citiret und vorgeladen, Montags den dritten Februar des
künftigen Jahres r8oö vor Fürstl. S. Regierung allster, rechtsfrüher Tageszeit zu erscheinen,
geschickt, ihre an dem- Eichelischen Nachlaß etwa habende gegründete Ansprüche anzugeben
und gebührend zu bescheinigen, unterbleibenden Falls aber zugcwarten, daß diejenigen , die
sich in dem bestimmten Termin nicht gemeldet, werter nicht gehöret, vielmehr mit ihren An
sprüchen für gänzlich präcludirt geachtet werden sollen. Urkundlich ist dieseEdictal-Citation
unter der gewöhnlichen Unterschrift und bcygcdrucktem Fürst!. RegierÄNgssiegel ausgefertiget
worden. So geschehen Eisenach den lgten November 180.5. °
Fürst!.Sachs, zurLandee-Regierung verordnete Ranzlar, Vicekanzlar». Nätl,e
s -> AL.von B-chtolohcim. S. Schnanß. '
7) Nachdem die zur Universal-Erbin ihresEhemanns eingesetzte Wittwe des ohnlängst verstorbe
nen Jacob Henrich Köbberichs zu Niederhohne de Verlassenschaft ihres Ehemannes nur cum
benesicio legis et inventarii anzutreten erklärt hat; So werden auf ihre Instanz alle bekannte
und unbekannte Gläubiger des Defuncti Jacob Henrich Köbberich zur Angabe und Begründung
ihrer Forderungen auch Versuch eines Vergleichs auf Mitwoch den zten Februar 'km. Mor,
gens io Uhr vor Fürstlr Amt dchier mit der Verwarnung vorgeladen, daß sie im Zurückblei
bungsfall des vbnskhlbaren Ausschlusses von diesem Debit-Verfahren zu gewärtigen baden'
Abterode den Löten November 1805. ' *
5. H. R. Qlmt hierselbst.^ B. D. Uckermann. In lldem Rastenbeim.
r) Ich habe bas Lutropsche Wohnhaus au dem Spinnmeister Zindel und Hoftöpfermeisier
Braun gelegen, gekauft. Wer etwas daran zu fordern hat, wolle sich binnen 4 Wochen
melden. Cassel den roten December 1805. wildelm Zindel, Essigbrauer.
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