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PoW-mb Lommerztm-ZMlls.
Mit Kurfürstlich. Hessischem gnädigsten Privileg!».
Montag den s>iiü Iunius.
Verlängerung des Generalpardons auf 6 Monate.
Don GotteS Gnaden t lhelm der Erste, des heiligen Römischen Reichs Kur
fürst, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Hanau und Fritzlar, Graf zu Catzen-
einbogen, Dietz, Aiegenhain, Nidda und Schaumburg rc. re.
(Nachdem Wir aus verschiedenen Vorgängen und eingebrachten Bittschriften wahrgenommen,
daß es vielen von denen, so vorhin Unsere Kriegs-Dienste verlassen Haben, nicht möglich
gewesen seye, binnen der ihnen gesetzten 6 monatlichen Frist zurückzukommen; So . sind Wir
hierdurch gnädigst bewogen worden, den unterm 8ten November v. I. erlassenen und mit dem
izten dieses Monats abgelaufenen Aeneralpardon für die sich si'stirenden Deserteurs, seinem
ganzen Inhalte nach, von letzterm Tage an auf anderweite Sechs Monate zu verlängern.
Unftr Kriegs-Collegium hat daher diese Prolongation gewöhnlichermasen bekannt zu ma»
chen und sich darnach zu achten.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beygedruckten Kurfürstl. Geheimen In
siegels. Gegeben zu Cassel den löten May 1826.
Mhchpll. Kurfürst. CL- S.) yt. F. s. waitz,