Bom 2 &tn October izoz. 1315
tnissarien einzuliefern, und wo sie eine Unrichtigkeit der Angaben vermuthen, solche zugleich
bemerklich zu machen.
lg. Den letzteren liegt es ob, in diesem Falle die nöthige Untersuchung sofort anzustellen,
und besonders die Angabe des eigenen Bedürfnisses bey erscheinendem Uebermaas zu berich
tigen, aus den einzelnen Verzeichnissen und den Angaben der Freygüterbesitzer aber Haupt-
Designationen aufzustellen, worin jedoch blos die Total-Summcn der Amts-Orte und Frey
güter einzuführen sind, und diese nebst den Special-Verzeichnissen an die vorgesetzten Regie
rungen einzuschicken, von welchen alsdann General-Tabellen aufzustellen und an Uns untertä
nigst einzusenden sind.
14. Derjenige Fruchtbesitzer, welcher sich eine unrichtige Angabe wissentlich zu Schulde»
kommen läßt, wird mit der Confiscation des verheimlichten oder unrichtig angegebenen Quan,
ti bestraft; und damit dergleichen Unrichtigkeiten desto leichter entdeckt werden, soll an jedem
Orte eine Abschrift des im vorhergehenden §. gedachten Verzeichnisses auf dem Rathhause und
respective bey den Greben oder Schultheißen, die Angaben der Freygüterbesitzer aber bey de»
Aemtern, zu jedermanns Einsicht offen liegen.
Ausser diesen in Ansehung der Früchte zu Verhütung eines künftigen Mangels gnädigst
gutgefundenen Verfügungen erachten Wir es ferner
iL. den dermaligen Zeitumstanden angemessen, auch die Ausführung der Pferde, so wie
alles andern Zug-und Schlachtviehes bey ebenmäßiger Strafe der Confiscation, bis auf ander-
weite Verordnung, zu untersagen, wohingegen der Viehhandel innerhalb Landes unbeschrankt
gelassen wird.
Wonach sich daher ein jeder den es angehet unterthänigst zu achten hat.
Urkundlich Unserer höchsten eigenhändigen Namens-Unterschrift und beygebruckten Kurs'
fürstlichen geheimen Siegels. So geschehen Cassel den l-ten October 1805.
Wilhelm Kurfürst. (L. S.) vt. Waitz*
Edictalvorladungm.
1) Andreas Mergard, des dahier verstorbenen Bürgers Philipp Mergard Sohn, welcher
schon langer als 30 Jahre von hier abwesend, ohne daß man von dessen Aufenthalt etwas
erfahren können, wird hiermit edictaliter verabladet, in dem auf Montag den 2oten Januar
k.J. angesetzten Termin vor Kurfürstl. Amt dahier zu erscheinen, sich zum Empfang seines
unter vormundschaftlicher Verwaltung stehenden Vermögens zu legitimiren, widrigenfalls zu
gewärtigen, daß solches seinen darum nachgesucht habenden nächsten Anverwandten gege»"
Caution verabfolgt werde. Carlshafen in Kurhessen den gten October 1805.
Rurhess. Iuftitzamt daselbst. Coltmann.
2) Eva Margretha Baier ist unlängst dahier ledigen Standes verstorben, und hat einiges Ver
mögen hinterlassen. Nach dem hiesigen Kirchenbuch ward sie den 2 eten November 1732. da
hier gebohren. Ihr Vater war weiland Thilemann Baier, Bürger und Schaalenschneidee
in Schmalkalden, und die Mutter Maria Elisabeth geb. Dorer aus Herrnbreitungen. Dieje
nigen nun, welche an diesem kleinen Nachlaß Anspruch zu machen gedenken, werden aufge
fordert, sich dazu binnen £ Jahres Frist zu legitimiren, oder zu gewärtigen, daß anderweitig
rechtlich darüber diöponirt werde. Steinbach am zoten September 1805.
Rurhess. Amt Hierselbst. Faust.
3) Nachdem die vom Liebermann Heinrichschen Eurator gegen den Schntzjuden Hona Jsaac
Bienswangen vormals zu Hamburg angestellte Provocations-Klage zur Ein-und Ausführung
der von dem Letzteren an der Liebermann Heinrichschen Verlassen schaftömasse etwa noch ge
macht werdenden Ansprüche wegen der Unbekanntheit des Aufenthaltsortes nicht insinuirtwer» •
den können, und daher um eine öffentliche Vorladung gebeten worden; so wird genannter
Hona Jsaac Bienswangen oder dessen etwaige Erben hierdurch edictaliter citirt, in Termins
Gggggggg - den