#cm lytfM August 150^,
Di« Imsgesalle bestehen Ln folgenden: i) vor.Lach von bestimmten Feld-Distrrcten jährli
che Erbzinse 5 Gulden 6 Knacken L^Hlr. und bey Veräußerungen der zinsbaren Grundstücke
selbst der lote Pfennig des Kaufschillings als Lehngeld, der Ritterschaftlichc Steuer. An
schlag hiervon beträgt irr Fl. 12 Alb. 2) zu Sünna, die auf 6 Güthdrn ruhende Etb-
. zinse von jährlich n Malter Z Metze Waizcn, r6 7^ Metze Hafer und 7 Fl. i| Knacken
Geld, im jedesmaligen Veräußerungsfalle aber der 2ote Pfennig Lehngelo, welche Gefälle
zu 4Ü0 Fl. 20s Alb. Steuer-Kapital angesetzt und Fürst!. N. O. Fuldaifches Lebn sind, des
halb zu gegenwärtigem lglvo neru keuclali geschehendem Verkaufe der Lchnsfürstliche Con-
ftns von denen Erb-Jnteressenten ausgewirkt wird ; 3) zu Unterbreitzbach die Erbzinse von
dem sogenannten Nietelingischen Guthe, welche jährlich i Malter Korn, i Malter Waizen,
s Malter Hafer und 2 Fl. io. Knacken 2 Hlr. betragt, und stn Casu AüeHaticnis bet* iote
Pfennig Lehngeld, diese Gefälle stehen zu 84 Fl. 23 Alb. 6 Hlr. Steuer-Kapital. Das bey
Veräußerungen einkommende Lehngeld sämtlicher Erbzinfen zu Vach, Sunne und Unter-
brcitzbach hat in denen Jahren 1794 bis 1802 mithin in einem 9jährigen Durchschnitt all
jährlich 159 Fl. 52 Kr. eingetragen. Uebrigens sind gedachte Gefälle keiner weitern Abga-
ben noch Beschwerde als der erwähnten Rtttersteuer unterworfen. Wer solche zu kaufen,
vorher aber noch nähere Erkundigungen darüber einzuziehen willens ist, der kann die Char
ten, Heberegistcr und Rechnungen bey dem Amtsrath Schambach zu Vach einsehen und da
selbst das Weitere erfahren. Der Meistbietende hat endlich aber inpraefho des Zuschlags, je
doch mit Vorbehalt der Erb-Jnteressenten Genehmigung, zu gewärtigen. Schenklengsfeld den
asten Julii 1805. Kraft hohen Auftrags. Carl Härtere, Amts Assessor.
22) Es sollen die dem Bäckermeister Jacob Kalb und dessen Ehefrau dahier zustehende In, mo
bilia, als: i) ein Haus, Scheuer, Stallung und Hofreyde, an Christoph Daub gelegen,
wovon jährlich ein Rauchhuhn, i Rthr. Dienstgeld und 20 Eyer in den unteren adelichcn Hof,
sodann an den zeitigen Pfarr i\ Mtz Korn und eben soviel Hafer gegeben werden muß, 2)
ein Garten bey dem Haufe, a | Ack. ó Rut. groß, worauf 2 Ganse als ein ständiger Zins irr
jenen Hof hasten, 3) ein Garten bey dem Dorfe an Jost Jünger gelegen, a 4 Ack. 8* Rut.
worauf an jährlicher Zins von 2 Hühner in jenen Hof haftet, Schuld'enhalber in anderwei-
tern Termin den zten September l. I. verkauft werden, wer nun diese Jmmobilra zu kau
fen gesonnen ist, kann sich in beregten Termin von y bis 12 Uhr des Vormittags einfin
den , sein Gebot thun, und auf bas Meistbietende sich nach Befinden Zuschlags gewärtigen.
Gilsa den gten Julii 1825. von Gilsaischeo Samtgericht. G. H. Lleischhut.
23) Es sollen nachbrfchriebene dem Joh. Jost Seeger zu Simmershausen zuständigen Güter,
als ein Wohnhaus, nebst Scheuer und Hofreyde, desgleichen Ack. 8 Rut. Garten da
bey, und eine aus zofZ Ack. Rut. bestehende Hufe, so gnädigster Herrschaft dienst - dem
. Stift St. Martini lehn - und denen von Berlepsch zu Hubenthal, Bourdon, und Dou-
bigni zehndbar ist, Donnerstags den Zten Oktober d. I. Vormittags ro Uhr auf der Amts
stube allhier, eines davon eingeklagten vieljährigen Lehnzinsrückstands halber, öffentlich ver
kauft werden. Kaufliebhaber so wie diejenigen, welche an gedachten Jmmobüstücken etwa
rechtliche Ansprüche zu machen gedenken, können sich daher alsdann einfinden, erstere bieten,
und nach Befinden des Zuschlags, letztere aber auf vorgestellte Nothdurft rechtliche.Erkänntuiß
gewärtigen. Cassel den Uten Julii 1805
L. H. IustitzrAmt hiersclbft. Beermanrr.
24) Ich bin gesonnen mein allhier in der Dionysienstraße am Kaufmann Herrn Bmdernagel ge
legenes , mit einem ansehnlichen Hinterhause versehenes und zu allen Gewerben schickliches
Hauö, an den Meistbietenden zu verkaufen, und habe ich hierzu einen Termin auf den 2iten
. August d. I. bestimmt. Kauflustige ersuche ich desfalls, an gedachtem Tage in meiner obge-
dachten Wohnung des Vormittags von 10 bis 12 Uhr bey mir sich einzusinben, wo alsdann
der Meistbietende dem Befinden nach den Anschlag zu erwarten hat. Zugleich dient zur Nach-
Tttttt richt.