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Montag den 27— Februar.
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Edictalvorladungeir.
1. Johann Henrich Well aus Itzenhain, ist vor 20 Jahren von Haus weggegangen und hat m
«N der ganzenZeit nichts von sich hören lassen. Da nun dessen Schwester Maria Carharina,Io-
Hann Henrich Schmitts nachgelassene Wttwe diHier, gebeten, ihr öe'tzr bisher lud cur» ge
standenes Vermögen gegen Caution ausfolgen zu lassen: so wird er oder feine etwaige Erben,
oder wer sonst an diesem Vermögen erwa Anspruch zu haben glaubt, andurch öffentlich vorgela
den, um binnen Jahres Frist, von unten gesetzten Dato an, sich wieder dahier einzufinde«,
oder ihre etwaige Ansprüche därzu thun, indessen Entstehung aber HU gewärtigen, daß das Ver
möge.,, vbgedachrer seiner Schwester gegen Caution ausgefolgt werden soll. Trevsa den 6terr
Februar 1804. Aus Kkkfürstl. Hess. Amt daselbst. G. E. Biskamp.
2. Alle diejenigen so an dem Nachlasse der dahier verstorbenen Cacharme Elisabeth, weylantz des
zu Casdorf ohnlängst gestandenen Pfarrers Dönch hinterlassenen Loch,er, als Intestat-Erben,
oder aus eirem sonstigen Rechtsgrunde einige Ansprüche zu haben vernieynèn, werden hiermit
aufgefordert !» dem ein für allemal auf den 2gt«n März anberaumten Termine vor unterzeich
netem Commissario zu gewöhnlicher Gerrchrszeir allhier aufKurfürstl.Regierung zu erscheinen,
und solche dehörig zu begründen oder zugewärtigen, daß die Präcluston gegen sie erkannt und
der Nachlaß an à sich legitimirendcn Erden ausgefolgt werde. Cassel den 21 ten Febr. 1804.
Wüst» Kraft A-ftrags.
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