Vom i6ten Julius 1798, 587
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lmraSfristen zudisponiren zu suchen, werden dessen sämtliche Gläubigere hierdurch edictaliter vor
geladen, sich in Termino Dienstags den r8ten August bey Fürst!. Amte zu Niedernaule einzufin-
den, ihre bis dahin an den Debilorem noch habende Forderungen unter Vorlegung derer hierüber in
Händen habenden Verbriefungen anzuzeigen, und imoweit es nicht geschehen, gehörig zu liquidi»
ren, sich auch auf die ihnen vorgeschlagen werdende Zahlungsfristen bestimmt zu erklären, widri
genfalls aber zu gewärtige», daß die Nichlerschernende uno noch zur Zeit unbekannte Gläubigere
mit ihren Forderungen weiter nicht gehört, die übrigen aber, welche sich schon gemeldet und li-
auidirt baden, vro conscntientibus erklärt werden sollen Holzheim den 2Zlen Iunii 1798.
H 9 ‘ Aus Fürftl. Zuftttz-Amr darbst. Heuler, ve.
5) Alle und jede, welche an der Nachlassenschaft des ohnlangst dahier verstorbenen hiesigen Schutz-
judens Abraham Isaac, es seye aus welchem Grunde es wolle, Anspruch zu haben glauben, wer
den hierdurch ein für allemahl vorgeladen, solches in Termino Dienstags den l8ten September
d. I. so gewiß anzuzeigen und gehörig zu begründen, als sie ansonsten nachhero weiter nicht dar-
mit gehört, sondern gänzlich ausgeschlossen werden sollen. Cassel den izten Iunii 1798.
S. H. Landgericht Hierselbst.
ö) Alle diejenigen, welche an dem geringen und blos aus 82 Rthlr. Kaufgeldern bestehenden Nach
laß, des zu Liebenau verstorbenen Schutzjuden Meier Arend und dessen gleichfals mit Tod abge
gangenen Wittwe gegründete Ansprüche zu haben glauben, werden hiermit bey Strafe der Abwei
sung aufgefordert, Dienstags den igten August d. I. des Vormittags, entweder persönlich, oder
durch hinlänglich Bevollmächtigte in hiesiger Amtsstube zu erzcheineu, ihre Forderungen zu begrün
den und zu Abwendung des Coucurs - Processes den Versuch der Güte und die Venheilung der
Masse, bey Entstehung der Güte aber rechtliche Verfügung zu erwarten. Hofgeismar am 241m
Junius »798. Giesler.
7) Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm deS IXten Landgrafen zu Hessen
Fürsten zu Hersfeld, Grafen zu Katzenelnbogen, Dletz, Ziegenhain, Nidda, Schanmburg und
Hanau rc. rc. Wir zu Höchstderoselben Französischen Justitz - Canzley verordnete Director,
Rache und Assessorcs fügen hiermit zu wissen: Nachdem gegen den Gasthatter zum schwarzen
Aoler auf hiesiger Oberneustadt, August Bender, mehrere Creoitores mit sehr beträchtlichen, sein
Vermögen wahrscheinltcherwelse übersteigenden Forderungen zeither gegen ihn aufgetreten sind, der
selbe ohnehin auch auf den im abgewichenen Jahre erkauften obbesagren Gasthvf, den größten Theil
der Kaufgeider Gerichtskundigrrmaßen schuldig verblieben, und seine Zahlungs-Unfähigkeit nach
der von ihm vor einiger Zeit ergriffenen Fluchr und andern ex actis sich ergebenden Umständen,
nicht weiter zweifelhaft ist; So haben Wir Uns bewogen gefunden, den Eoncurs über ersagten
Gasthalters Bender und dessen Ehefrauen Vermögen zu erkennen, und desfalls gegenwärtige
Edictaleö zu erlassen; Es werden dahero sämtliche bekannte und unbekannte Bendersche Gläubiger
hierdurch öffentlich und peremtorie vorgeladen, in dem auf Freytag den laten Oktober schiers-
künftig anberaumten Termino Morgens 9 Uhr auf Fürst! Franz. Jvstitz - Canzley, entweder in
Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte ohnauöbleiblich zu erscheinen, ihre Forderungen
zu liquidiren und resp. zu begründen, widrigenfalls aber zu gewärngen. daß sie hernach nicht
weiter gehört sondern von diesem Concurs abgewiesen werben sollen. Cassel den rbren Jun. 1793,
8ürstl. Hess. Franz. Justiz-Canzley das.
8) Von denen Gläubigern deS aus Hülsa, hiesigen Amts, entwichenen Einwohners, Schweine-
trà Lorenz Eckhardt, sind in dem zulezt abgehaltenen Liquidations Termin theils gar nicht,
und theils nicht instrukt erschienen, mithin hat auch die Tenorrung eines gütlichen Vergleichs nicht
bezweckt werden können Es werden also zu dem Ende sämtliche b kannte und unbekannte Gläu
biger des vorgenannten Lorenz Eckhardt von Hülsa, hiermit nochmahlcn Edictalirer cilirt und vor
geladen Son abends den i8ren August d I. Vorm-ttags 9 Uhr auf hiesiger Amtsstube, enlwe-
weder Persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen und sich auf den Vermö
gens-und Schuldenbestand ersagten Eckhardts und besfallS zu treffenden gütlichen Vergleich zu
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