Vom i8ten Januar 1796^ 35
Vorladungen der Gläubiger.
r) Es ist in dem, über des abwesenden Bäckermstr. Börners u. dessen Ehefrau entstandenen Concllrs
in Gemäsheitdes 10. §. der gnädigst emanirten Verordnung von Abkürzung der Processe vom Jahr
lt 77 o. das vorläufige Schöna clastificationis entworfen und gehörigen Orts an das hiesige Rath-
hauS affigiret worden: Solches wird also hiermit samt!. Creditoren öffentlich, und zu dem Ende
bekannt gemacht, damit selbige indem zum Verfahren super prioritate, auf Dienstags den lyteu
Januar künftigen Jahres anberaumten Termin, präcise loUhr des Morgens, entweder persön
lich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, auf dem hiesigen Rathhause erscheinen, und nach Vor
schrift gedachten roten §. puncto prioritatis das Nöthige allenthalben vorstellen, oder gewärtigen,
sollen, daß sie weiter nicht gehört, sondern nach denen vorliegendenActen was Rechtens erkannt/
das Collocations-Urthel selbst abgefaßt und publicirt werden soll. Eschwege den 2 t ten Decem
ber 1795. 8. H. R. Stadtgericht das. E. Heuser.
S) Alle diejenige, welche an der Nachlassenschaft des in Campagne verstorbenen, im hochlöbl. Re
giment Erbprinz gestandenen Secondlieutenants Biskamp gegründete Schuldforderungen zu haben
vermeynen. werden hierdurch zu dem auf Montag denken April d. I. anberaumten Terminver-
abladet, um sodann zur gewöhnlichen MorgenSzeit auf Fürst!. Kriegs-Collegii-Recessir-Srube wt
Person, oder durch anreichend bevollmächtigte Anwälde zn erscheinen, ihre Forderungen gebührend
und ordnungsmäßig zu liquidiren, uno darauf rechtlichen Erkenntnisses, so wie im Nichterschei
nungsfall der ohnfehlbaren Praclusion von diesem Liguidations-Derfahren zu gewärtigen Cassel
am 2ten Januar 1796. 8ürftl. Hess. Kriegs-Collegium daselbst.
3) Alle und jede, welche an dem bey dem hochlöbl. Dragoner-Regiment Prinz Friedrich gestande
nen und auf unterthänigsteS Nachsuchen verabschiedeten Lieutenant von Rabenau rechtliche An
sprüche zu haben vermeynen, werden zu der auf Mitwoch den bten April k. I. bestimten Tage-
fahrt vorgeladen, um alsdann in der Recessir-Stube Fürst! Kriegs-Collegii zu gewöhnlicher Mor
genszeit durch anreicheud bevollmächtigte Anwälde zu erscheinen, ihre Forderung gehörig darzu-
thun und darauf rechtlichen Erkenntnisses, im Ausbleibungsfall aber zu gewärtigen, daß sie nicht
weiter dahier gehört, sondern demselben sein Guthaben sowohl- als der Abschied ausgehändigt wer
de. Cassel den 2yten December »795. 8ürstl. Hess Ixriegs-Lollegium das.
4) Nachdem bey Hochfürstl. Regierung zu Cassel, der hiesige Stadt-Syndrcus nnd Advocar Adolph
Bach, seine Unzahlbarkett angezeigt und gebeten hat, seine Gläubiger zum Versuch eines güt
lichen Vergleichs vorzuladen, in dessen Entstehung aber den förmlichen Concurszu erkennen und
mir der Auftrag geschehen ist, dieses zu bewürken: So werden hiermit nicht nur alle diejenigen,
welche an benannten Stadt-Syndico einige Forderungen, es seye aus welchem Grunde es wolle,
zu haben vermeynen, sondern auch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen bereits aus
geklagt haben, hiermit vorgeladen, im Termin Donnerstag den 25ten Februar künftigen JahrS,
zu gewöhnlicher Gerichtszeit, in Person, oder durch hinlängliche Bevollmächtigte, in dem hiesigen
Kloster Wilhelm! vor mir zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben und sich auf die, ihnen vor
zulegende Vergleichsvorschläge zu erklären; die zurückbleibende Gläubiger aber haben, bey zu
Stande gekommenem Vergleiche mit den erschienenen, die Ausschließung zu gewärtigen. Witzen-
Hausen am zoten December 1795. Von Commissionö wegen, plümke, Reserv. Commiss.
5) Des AUerdurchl. Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Georg drS Illten, Königs von
Großbritanien, Frankreich und Inland, Beschützers des Glaubens, Herzog zu Braunschweig
und Lüneburg, des beil. Römischen Reichs Erz-Schatzmeisters und Chmfürstens, Unsers Aller
gnädigsten Königs, Churfürsiens und Herrn: Wir, Sr/Königl. Majestät und Churfürst!. Durch!,
zu AllerhöchstDero Justiz - Canzley verordnete Cauzley - Director und Räche, fügen hiermit zu
wissen: Demnach die Litigiosi'tät der Verlassenschaft deS am 6ten September 1793. zu Pope
ringen gebliebenen Secondlieutenants vom roten Cavallerie-Regiment, Otto von Iiegesar erfor
derlich macht, alle diejenigen, welche an derselben aus irgend einem Grunde einiges Recht und
Er An-