Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1796, [1])

LasseUsche --r 
Mlk HochfürstHch. Heßischen gnädigstem Privilegio. 
Montag den 2;^ April. 
Ediktalvorladungen. 
i)-^erJoh. Daniel Wagner aus Altenhasungen, welcher vor zo Jahren ausgewandert ist, wird ei» 
für allemal hierdurch verabladet. binnen z Monaten so gewiß dahier vorHochfürstl.Amtezu 
erscheinen und sein Vermögen in Empfang zu nehmen, als solches widrigenfalls dessen impetriren- 
dcn 2 Schwestern deS Christoph NeukelS Ehefrau und des Johann Jost LuttroppS Witwe, gegen 
Caution überlassen werden soll. Zierenberg den «zten Februar 1796. Schödde, Amtmann, 
r) Der auS dem Zweybrückschen gebürtig gewesen seyn sollende Witwer, Carl Faber zu Gertenbach, 
ist dastlbst ohne Kinder verstorben. Nicht lauge vor seinem Ableben hat er sein zu Gertenbach be 
legtes Haus nebst Zubehör an seiner Haushälterin Schwester, Maria von Hofen, und seinHauS- 
gerathe an seine Haushälterin, Hanna von Hofen, verschenkt. Nach Abzug dieser verschenkten Stük- 
ke und der bekannten Passvorum bleiben nach dem errichteten Jnventario nur 2 Rthlr. i Alb. 8Hlr. 
übrig. Nun hat sich zu dessen Nachlaß noch niemand gemeldet; es soll derselbe aber einen Bru 
der und 2 Schwestern gehabt haben, deren Aufenthalt und ob selbige noch leben, unbekannt ist. 
Da nun zu wissen nöthig ist: ob selbige noch am Leben, oder Nachkommen von solchen vorhanden 
sind, oder sonst jemand auf dessen Erbschaft oder verschenktes Hans und Hausgeräthe Ansprüche 
macht, oder daran gegründete Schuldforderungen zu haben glaubt: so wird dieses zu dem Ende be 
kannt gemacht, damit alle und jede, die an diese Erbschaft und verschenkte Stücke ein Recht und 
Forderung zu haben glauben, in dem auf Freytag den loten Junii d. I. angesezten Termin, von 
y bis l2Ühr, sich sogewiß vor hiesigem Gericht melden und das erforderliche zu ihrer Legitimation 
l\ u bey-
	        
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