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Röllshausen; Henrich Dirlüm, aus Holzburg; Johannes Merle, au- Hattendorf; Joh. Jost
Lhamer, auö Immichenhain; Paul Ocheffer, Friedrich Matthes, auöBerf; Jsh. Henrich Berg,
Johannes Diebel, auö Görzhain; Curth Henrich Hoose, auö Ottrau; Clauö Henrich Thiel, auö
ep Ropperhausen; ^
b) Aus dem adel. von Lindauischem Gerrchh: Caspar Engel, aus Wommen:
werden in Gefolge gnädigster Landesverordnung vom yten Februar 1787, von Gerichtswegen
dergestalt öffentlich citili, daß sie sich in der darum gesezten Frist wiederum einstellen, oder
gegenfallS zu gewärtigen haben sollen, daß ihr Vermögen, wenn sie das 2üte Jahr zurück ge
legt, denen nächsten Anverwandten verabfolgt werde.
Vorladungen der Gläubiger.
») Alle und jede, welche an des im hochlöbl. Garde-Regiment verstorbenen Lieutenant von Stein-
Nachlaß beym Regiment einige rechtmäßige Ansprüche und Forderungen zu machen vermeynen,
, werden hiermit edicmliter vorgeladen, in dem auf den azlerr k. M. Marz bestimmten Termino
perentorio beym Regiments - Kriegsgericht zu erscheinen, ihre Forderung gehörig zu begründen
und rechtlicher Erkenntnisse, im Iurückbleibungsfall aber zu gewärtigen, daß sie damit von hier
gänzlich abgewiesen und die Nachlaffenschaft an dessen Erben verabfolgt werden soll. Cassel den
29,en Februar 1796. Hochlöbl. Garde - R.egi,nrnls-Lricgegericbt.
8. 0. v. L-cnmng. Hcinemann, Garn. Auditeur.
2) Da dem General-Major von Schlotheim bey dem Regiment Gensd'armes der unterlhanigst ge
suchte Abschied gnädigst zugestanden worden ist: als werden diejenige, welche an denselben For
derungen zu haben vermeynen, gewdhnlrchermaßen, hierdurch edictaliter citirt, um in dem auf
Milwochen den ; 8ten May d. I. angesezren Termin in der Recessir-Stube Fürst!. Kriegs-Collo-
gii per Procuratores zn erscheinen, ihre Norhdurft zum Protokoll vorstellenzu lassen, und darauf
rechtlichen Erkenntnisses, im Ausbleibungefall aber zu gewärtigen, dbß sie dahier nicht weiterge-
lstrt werden. Cassel den lyten Februar 1796.
8ürftl. Hessisches Rrìegs-LoUeglum daselbst. -
Z) Nachdem der im Regiment Gensd'armes stehende Major von Cölln zu . successiver Befriedigung
seiner Gläubiger stel seines Tractaments sich abziehen lassen will, und daher um Vorladung sei
ner sämtlichen Gläubiger nachgesucht hat: als werden alle und jede, welche an demselben
gegründete Forderungen zu haben vermeynen, und solche zu docken im Stande sind, zu dem auf
' Mitwochs« den izren April d. I. anberaumten Termin verabladct, um sodann zu gewöhnlicher
Morgenszeit in der Recesswftube Fürsil. Knegs-Collegn per Procuratores zu erscheinen, ihre For
derungen gehörig zu liquidiren auch zu begründen, und darauf rechtlichen Erkenntnisses, im Nichr-
rrscheinungsfall aber zu gewärtigen, daß sie dahier nicht weiter gehört werden. Cassel den 2zten
Februar 1796. 8ürstt. Hess. Rriegs-Lollegium das.
4) Mit denen Gläubigem deS dahier verstorbenen Fürst! Hess. Oberschenken Herrn Wilhelm Rudolph
von Buttlar, Erb- und Gerichts-Herrn zu Elben, Elberberg und Kirchberg, wünschen dessen Her
ren Erben sich auf eine anständige und billige Art zu vergleichen, haben auch zu dem Ende bey
Hochfürstl. Hess. Cass Regierung auf unterzeichneten den Auftrag ausgebracht, alle diejenigen,
welche an dem Nachlaß desselben auf einige Weise Forderungen zu haben vermeynen. vorzuladen
und Vergleichs-Vorschläge zu versuch, n Es werden also in Gemasheit erwehnten Hochverehr-
lichen Regierungs-Auftrags alle und jede, welche einige rechtliche Anforderungen, von gedach
tem Herrn Oberschenken verrührend, zu haben vermeynen. vorgeladen, in Termino Montag den
zoten May d. I. dahier im Amthanse vor der hochveroidneren Commission entweder in Person,
oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche, vermittelst Producrion ih
rer Documente, falls sie deren besitzen, ad Protoköllum einzugeben, nicht weniger sich auf die ih
nen darauf zu machende Vergleichs-Vorschläge zweckmäßig und bestimmt zu rrklären, und hier-
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